Antrag vertagt

Landtag debattiert über Damensauna

Mittwoch, 08. November 2017 | 12:28 Uhr

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Anträge von Alto Adige nel cuore, den Grünen und vom Team Autonomie behandelt.

Beschlussantrag Nr. 833/17: Impfpflicht für Einwanderer als Voraussetzung für den Zugang zu Dienstleistungen (eingebracht vom Abg. Urzì am 19.10.2017). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, sich dafür einzusetzen, dass die Impfpflicht in Südtirol nicht nur für Kinder im Vorschul- und Schulalter eingeführt wird, um die sozialpädagogischen Dienste in Anspruch nehmen zu dürfen, sondern auch für Migranten als Voraussetzung für den Zugang zu den Aufnahmeleistungen.

“Die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Durchimpfungsrate, die notwendig ist, um den sogenannten Herdenschutz gegen die gängigsten Krankheitserreger zu erreichen, liegt bei 95 %”, bemerkte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore). “Um den Herdenschutz zu erreichen wäre es wichtig, nicht nur die neugeborenen italienischen Staatsbürger, sondern auch die Migranten zu impfen oder zumindest über die Impfmöglichkeit zu informieren.”

Für die Asylbewerber in den Aufnahmezentren gebe es eine klare Prozedur, auch zu den Impfungen, antwortete LR Martha Stocker. Jugendliche bis 16 hätten demnach alle Impfungen durchzuführen, die auch für Inländer gelten. Bei der Aufnahme werde auch bei Erwachsenen eine genaue gesundheitliche Überprüfung gemacht, es werde auch erhoben, welche Impfungen nachzuholen seien. Alle über zwölf würden zudem einem HIV-Test unterzogen.

Die Überprüfung sei eines, die Impfung wieder etwa anderes, meinte Alessandro Urzì. Er bat um Vertagung seines Antrags, um einige Präzisierungen vornehmen zu können.

Beschlussantrag Nr. 829/17: Flughafen: Die Verlängerung der Rollbahn soll aus dem BLP der Gemeinde Leifers gestrichen werden (eingebracht von den Abg. Dello Sbarba, Foppa und Heiss am 9.10.2017). Die Landesregierung soll verpflichtet werden, die Abänderung des Bauleitplanes der Gemeinde Leifers in die Wege zu leiten und dabei die Vorgaben bezüglich der „Zone für öffentliche Einrichtungen – Verwaltung und öffentliche Dienstleistung (Flughafen Bozen)“ auf den Stand vor dem Beschluss der Landesregierung Nr. 142 vom 4. Februar 2013 zu bringen.

“Die Veräußerung des ABD-Anteils (oder die Verpachtung des Betriebszweiges) wird in den nächsten Monaten europaweit ausgeschrieben”, bemerkte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). “Aus diesem Grund ist es wichtig, dass das Land die allgemeinen Bedingungen für einen eventuellen Flughafenbetrieb durch privatrechtliche Unternehmen festlegt.” Eine Erweiterung der Rollbahn sei auszuschließen. Dies entspreche dem Volkswillen, da die Gemeinde Leifers bereits einen Tag nach dem Referendum, bei dem auch das Erweiterungsprojekt abgelehnt wurde, gefordert, die Verlängerung von 1292 auf 1432 Meter aus dem Bauleitplan zu streichen. Den privaten Interessenten am Flughafen sei bewusst zu machen, dass die Rollbahn unter keinen Umständen erweitert werden kann. Dello Sbarba forderte LH Kompatscher auf, den Stand der Dinge zu klären. Er sehe es unwahrscheinlich, dass Private den Betrieb übernehmen könnten, wobei da Engagement der Handelskammer auch rechtlich Fragen aufwerfe.

Die Bürger wollten damals nicht über ein Konzept abstimmen, sondern über den Flughafen, meinte Brigitte Foppa (Grüne). Zumindest den Unterlandlern gehe es nicht nur um die öffentliche Finanzierung, sondern um den Flughafen selbst. Kompatscher sollte die Wünsche der Bürger ernst nehmen und sich nicht auf die Formulierung der Abstimmungsfrage hinausreden.

Auch für Andreas Pöder (BürgerUnion) ist es klar, dass über den Flughafen abgestimmt wurde und nicht über einen Gesetzentwurf zur Finanzierung des Flughafens. Die Bevölkerung habe klar ihren Unmut gegenüber dem Flughafen bekundet, das dürfe man nicht übergehen. Der Antrag der Grünen sei daher folgerichtig. Auch Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) unterstützte den Antrag. Im Finanzierungsgesetz, über das abgestimmt wurde, war auch das Projekt samt Verlängerung der Landebahn enthalten, und dazu habe die Bevölkerung nein gesagt. Der Flughafenbetrieb sei eine Belastung für den Bozner Talkessel und für die umliegenden Gemeinden.

Auch in dieser Debatte sehe er unterschiedliche Interpretationen zum Ergebnis des Referendums, bemerkte LH Arno Kompatscher. Die Landesregierung habe angekündigt, dass sie sich aus dem Flughafen zurückziehe, wenn das Nein gewinnt, und daran halte sie sich auch. Einer der vehementesten Gegner des Vorschlags der Landesregierung habe gesagt, er sei für die Einhaltung des Mediationsergebnisses, aber er habe sich nicht generell gegen den Flughafen ausgesprochen. Kompatscher wehrte sich gegen den Vorwurf, die Bevölkerung mit der privaten Alternativlösung erpresst zu haben, das Land könne jederzeit die Wahrung der Interessen der Bevölkerung überwachen. Sollte die Ausschreibung leer ausgehen, werde das Land die Konzession zurückgeben und die Gesellschaft auflösen. Dann liege die Entscheidung beim Enac. Die Erweiterung um 30 Meter, um einen Sicherheitsstreifen, sei ein genehmigtes Projekt und gehöre zum Vermögensbestand der Gesellschaft. Der Antrag sei abzulehnen, da derzeit kein Handlungsbedarf bestehe.
Der Bauleitplan ermögliche aber eine Verlängerung bis auf 1.432 Meter, erwiderte Riccardo Dello Sbarba. Es bestehe also eine Unklarheit, die bereinigt werden sollte. Man sollte den Bauleitplan so ändern, dass er dem genannten Mediationsergebnis entspricht.

Der Antrag wurde mit zwölf Ja, 16 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 254/14: Vorübergehende Verlegung der Häftlinge von Bozen nach Trient (eingebracht von der Abg. Artioli am 11.11.2014) (Beginn Behandlung am 18.1.2017 bzw. 13.9.2017). Die Debatte dazu war bereits bei einer früheren Landtagssitzung geführt worden.
LH Arno Kompatscher berichtete, dass der Vertrag für den Bau des neuen Gefängnisses nächste Woche unterzeichnet werden dürfte, dann könne man mit dem Bau beginnen. Elena Artioli (Team Autonomie) bat um Vertagung ihres Antrags.

Beschlussantrag Nr. 338/15: Ein heißes Thema – Damensauna (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Heiss am 25.2.2015). Die Landesregierung solle verpflichtet werden, – alle Wellnessanlagen Südtirols, die mit Sauna oder Dampfbädern ausgestattet sind und öffentliche Förderungen erhalten, anzuhalten, mindestens einmal wöchentlich eine Damensauna nach 18.00 Uhr anzubieten oder alternativ dazu zusätzlich zur gemischten Sauna einen Bereich ohne vorgegebene Uhrzeiten den Frauen vorzubehalten; – dafür Sorge zu tragen, dass die Damensauna möglichst nicht überall am selben Tag angeboten wird, um eine breite Auswahl zu garantieren; – zu fordern, dass während der Damensauna die Saunabesucherinnen nur von weiblichen Mitarbeiterinnen betreut werden. Der Antrag war bereits im Oktober andiskutiert worden.

“In Südtirol bieten nur ein paar Anlagen Saunabereiche oder bestimmte Termine bis in die Abendstunden an, die nur Frauen vorbehalten sind”, bemerkte Brigitte Foppa (Grüne). “In den meisten Einrichtungen, wie zum Beispiel in der Therme Meran, sind die Saunen während den Öffnungszeiten fast ausschließlich für ein gemischtes Publikum aus Frauen und Männern geöffnet, während die Damensauna nur vom späten Vormittag bis 18 Uhr geöffnet ist. Dies ist für viele Frauen problematisch, die es sich nicht leisten können, einen Nachmittag für sich allein zu haben, aber ein solches Angebot gerne in Anspruch nehmen würden, da sie aus persönlichen oder hygienischen Gründen oder aus Schamgefühl nicht mit Männern saunieren wollen. Dasselbe gilt selbstredend auch für die Männer.”
Wenn er sich verstecken wolle, gehe er nicht in die Sauna, meinte Andreas Pöder (BU), und auch Männer würden in der Sauna angeschaut. Jene Damen, die nur in eine Damensauna gehen wollten, fänden dazu auch die Gelegenheit. Das Sexismusthema sei hier fehl am Platz, sonst müsste man auch getrennte Schwimmbäder fordern.

Ulli Mair (Freiheitliche) tat sich ebenfalls schwer mit diesem Antrag. Foppa habe nicht für die Frauen, sondern gegen die Männer gesprochen. Diese Debatte sei nicht sinnvoll, auch weil sie aus einer Ecke komme, die andauernd mehr Sichtbarkeit  für Frauen und rosa Quoten fordere.

Dieter Steger (SVP) bezweifelte, dass das Thema eine Aufgabe für den Gesetzgeber sei. Die Privaten könnten sich selbst sehr gut organisieren, und wenn der Wunsch nach einer Damensauna bestehe, dann werde dem auch entsprochen. Der Gesetzgeber sollte nicht in private Unternehmen dreinreden. Wenn solche Themen aufgegriffen würden, seien Sexismusvorwürfe nicht weit.

Hans Heiss (Grüne) bat darum, das Thema, das einem realen Bedürfnis entspreche, nicht als lächerlich abzutun. Viele Frauen ließen sich nicht gerne beschauen, und das sei zu respektieren.

Die gemischte Sauna gebe es noch nicht lange, bemerkte Sven Knoll (STF), die erste, im Überetsch, sei von der Sittenpolizei gestürmt worden. Es komme vor, dass man in einer Sauna betrachtet werde, aber es lasse sich nicht feststellen, ob ein Blick wertend sei. Es gebe auch Kulturen, die Nacktheit ablehnten, und dann entstehe die Frage, ob auch für diese getrennte Einrichtungen geschaffen werden müssen. Seine Fraktion werde sich enthalten.

Das Thema habe mit Sexismus nichts zu tun, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne), es gehe vielmehr um die Öffnungszeiten, um eine Verlängerung des bereits bestehenden Angebots für Frauen, die bis 18 Uhr arbeiten.

Sie gehe oft in die Sauna und habe noch nie eine Beschwerde wegen Begaffens gehört, berichtete Tamara Oberhofer (F). Für die Frauen wäre es oft unangenehmer, wenn die Männer nicht mehr schauen würden.

Der Markt bestimme das Angebot, meinte Magdalena Amhof (SVP). In Brixen sei die Damensauna mangels Nachfrage eingestellt worden, in anderen öffentlichen Betrieben gebe es sie noch. Für kleinere Betriebe sei es auch eine Frage des Personalbedarfs. Die Nachfrage sei generell durchaus gegeben, aber sie bezweifle, dass es die Aufgabe des Gesetzgebers sei, für das Angebot zu sorgen.

Waltraud Deeg (SVP) plädierte dafür, das Anliegen vom Sexismusthema zu trennen. Die Bedürfnisse der Frauen seien ihr ein ernstes Anliegen, sie teile aber auch das Argument von Kollegin Amhof.

LR Martha Stocker sah das Grundanliegen als fundiert. Es gehe im Antrag um Zeiten und Kundenorientiertheit. In den Einrichtungen, in denen die Zeiten ausgedehnt wurden, sei dies aufgrund der Nachfrage geschehen. Sie bot an, den Betreibern zu schreiben, mit der Bitte, der Nachfrage Rechnung zu tragen. Aber eine Verpflichtung möchte sie nicht vorgeben.

Das Angebot der Landesrätin gehe genau in die richtige Richtung, erklärte Brigitte Foppa. Ihr Antrag gehe auf einen Wunsch von Frauen zurück, deren Bitte um Verlängerung der Öffnungszeiten nicht entsprochen wurde. Sie wunderte sich, dass daraus gleich eine Sexismusdebatte wird. Der Antrag beziehe sich auf die öffentlichen Anlagen. Sie bat schließlich um Vertagung, um noch einiges mit der Landesrätin zu klären.

Von: luk

Bezirk: Bozen