Von: mk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 161/18 – Änderungen am Landesgesetz vom 28.9.2009, Nr. 5, “Bestimmungen zur Bonifizierung”, vorgelegt von der Fraktion L’Alto Adige nel cuore – in Augenschein genommen und sich mit drei Nein (SVP) und zwei Enthaltungen (Grüne, Süd-Tiroler Freiheit) dagegen ausgesprochen.
Der Gesetzentwurf wird nicht mehr auf die Tagesordnung der letzten Landtagssitzung in dieser Legislaturperiode gesetzt.
Der Ausschuss hat sich auch eingehend mit der von der Landesregierung vorgelegten Durchführungsverordnung zu Art. 17 des neuen Landesgesetzes zu Raum und Landschaft (LG Nr. 9/2018) befasst und schließlich sein Gutachten dazu auf die nächste Sitzung (am 19. September) vertagt. Art. 17 betrifft die Einschränkung des Bodenverbrauchs und sieht für die Durchführungsverordnung ein obligatorisches Gutachten des zuständigen Landtagsauschusses vor.