Von: mk
Bozen – Heute wurde im Landtag die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 166/18: „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2018 und für den Dreijahreszeitraum 2018-2020“ bei Art. 4 wieder aufgenommen.
Art. 4 betrifft die Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes. LH Arno Kompatscher legte einen Änderungsantrag vor, laut dem in einem Übergangszeitraum bis 2020 in standortübergreifenden Strukturen an jedem Standort ein verantwortlicher Arzt als Stellvertreter des Direktors vorgesehen wird. Nach der Übergangszeit soll es an einem Standort nur mehr den Direktor und am anderen Standort seinen Stellvertreter geben. Nach einer Beratung unter der SVP zog Kompatscher den Antrag zurück; da man die Materie später in aller Ruhe regeln könne. Walter Blaas machte sich den Änderungsantrag zu eigen. Der Antrag wurde mit 8, Ja 18 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt. Der Artikel wurde mit 14 Ja, sieben Nein und sieben Enthaltungen genehmigt.
Art. 5 betrifft die Finanzen der Gebietskörperschaften und wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 6 betrifft Bestimmungen zur Erstellung des Haushalts. LH Kompatscher hat dazu eine Änderung vorgeschlagen, laut der das Rechnungsprüferkollegium auch für den Landtag zuständig ist. Der Ersetzungsantrag zum Artikel wurde mit 17 Ja, einem Nein und zwölf Enthaltungen genehmigt.
Die Art. 7 bis 10 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 11 betrifft die Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes und wurde mit drei Ja und 17 Nein gestrichen.
Art. 11-bis wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 12 zu den Wasserableitungen wurde mit zwei Änderungen (Abg. Noggler) zu den Wasserableitungen mit 16 Ja, vier Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.
Art. 13 wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 13-bis zur Personalordnung wurde mit einer Änderung (LR Achammer) mit 14 Ja, einem Nein und zwölf Enthaltungen genehmigt.
Art. 14 und 15 wurden ohne Debatte genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) berichtete über die eingehenden Diskussionen zur Führungsstruktur in den Krankenhäusern mit zwei Standorten. Den Vertretern des ländlichen Raums sei daran gelegen, dass die peripheren Krankenhäuser gesichert bleiben. Diesen Auftrag werde sie in die nächste Legislatur übernehmen.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) kritisierte, dass über die Priorität der Wassernutzung weiter der Staat bestimme.
Hans Heiss (Grüne) schloss sich dem Standpunkt von Hochgruber Kuenzer an. Eine Stärkung der peripheren Krankenhäuser sei sicher angebracht. Er hoffe auch, dass es bei der Autobahn (Art. 9) Fortschritte gebe. Die Konzessionserteilung würde auch die Korridormaut ermöglichen. Heiss kündigte Stimmenthaltung an.
Andreas Pöder (BürgerUnion) kritisierte, dass die Mehrheit die peripheren Krankenhäuser bereits über die Klippe gestürzt habe und sie nun auffangen wolle. Das sei eine schludrige Gesetzgebung, auch weil das Gesetz jetzt ganz anders aussehe als im Gesetzgebungsausschuss. Die ganze Sanitätsreform wäre zu kippen gewesen.
Der Gesetzentwurf wurde mit 17 Ja, 11 Nein und 3 Enthaltungen genehmigt.
Anschließend wurden die Artikel des Landesgesetzentwurfs Nr. 167/18: „Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2018 und für den Dreijahreszeitraum 2018-2020“ ohne Debatte genehmigt.
Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja und 14 Nein genehmigt.
Stephan Beikircher wird Verwaltungsrichter
Der Landtag hat sich heute außer dem mit der Ernennung eines oder einer neuen der deutschen Sprachgruppe angehörenden Richters bzw. Richterin beim Regionalen Verwaltungsgericht der Autonomen Sektion Bozen befasst.
Die Stelle ist durch die Rückkehr zum ordentlichen Gericht des Gerichtsrates RA Peter Michaeler frei geworden.
Vizepräsident Thomas Widmann teilte mit, dass sich die Mehrheit der Abgeordneten der deutschen Sprachgruppe (13 von 25) für Stephan Beikircher entschieden habe. Dieser wurde anschließend vom Plenum in geheimer Wahl mit 18 von 29 Stimmen gewählt.
Hans Heiss (Grüne) erklärte, warum seine Fraktion nicht an der Abstimmung teilgenommen habe: Man habe die Dokumentationen zum Bewertungsgespräch nicht einsehen können.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore), der ebenfalls nicht teilgenommen hatte, kritisierte grundsätzlich die Wahl von Richtern durch Politiker. Andreas Pöder (BürgerUnion) meinte, laut Geschäftsordnung dürfte man nach einer Abstimmung nicht mehr über diese diskutieren.