Anhörung zum Gesetzentwurf am 21. März

Landtag: Reform des Gesundheitsdienstes vertagt

Donnerstag, 09. März 2017 | 17:24 Uhr

Bozen – Im Landtag wurde heute die Reform des Gesundheitsdienstes vertagt. Die Anhörung zum Gesetzentwurf wird am 21. März erfolgen.

Nach einer Fraktionssprechersitzung teilte Präsident Bizzo zu Beginn der Nachmittagssitzungssitzung mit, dass der Minderheitenbericht Pöders zum Gesetzentwurf zu den Gesundheitsdiensten nicht annehmbar sei, weil er über den Inhalt des Gesetzes hinaus gehe. Er kündigte an, dass am 21. März (14.30h) eine Anhörung zum Gesetzentwurf stattfindet, der dann in der nächsten Landtagssitzung behandelt wird.

Beschlussantrag Nr. 261/14: Architektonische Barrieren: das Denkmalamt soll bei der Annahme bzw. Ablehnung von Baumaßnahmen zur Beseitigung von architektonischen Barrieren in denkmalgeschützten Wohnungen von Privaten die Machbarkeit von alternativen Lösungen überprüfen (eingebracht vom Abg. Urzì am 21.11.2014). Die Landesregierung soll verpflichtet werden, festzulegen, dass die Kriterien der Landesabteilung für Denkmalpflege für die Genehmigung oder Ablehnung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit in privaten Gebäuden der tatsächlichen Machbarkeit der Alternativvorschläge gebührend Rechnung tragen sollen, damit diese frei zugänglich sind und auch von Senioren oder Menschen mit Gehbehinderung vollständig genutzt werden können.

“Die Kriterien zur Bewertung von Projekten zur Installation von Innen- oder Außenaufzügen in denkmalgeschützten Gebäuden sind für öffentliche wie private Bauten dieselben. Fahrschächte für Außenaufzüge werden jedoch nur in den seltensten Fällen genehmigt, da sie meist das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes und damit die gesamte Fassade verunstalten”, erklärte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore). “Gerade diese Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Gebäuden und die ablehnende Haltung gegen die Installation von Außenaufzügen für Senioren und Menschen mit Gehbehinderung, die sehr oft zur Ablehnung der Anträge von privaten Wohnungseigentümergemeinschaft en führt, ist eine Ungerechtigkeit, die es zu beseitigen gilt.”

Dieter Steger (SVP) zeigte Verständnis für das Anliegen, aber jeder Bau sei ein eigener Fall. Es gehe einerseits um den Zugang aller zum Gebäude, andererseits um den Schutz von Kulturgütern. Allgemeine Kriterien seien hier schwierig, jeder Fall sei individuell zu berücksichtigen.

Er wohne in einem denkmalgeschützten Gebäude und könne sich nicht vorstellen, wie man dies barrierefrei gestalten könne, erklärte Oswald Schiefer (SVP).

Walter Blaas (Freiheitliche), selbst Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses, berichtete, dass in einigen Fällen ein Aufzug möglich gewesen wäre, das Denkmalamt sich aber dagegen gestellt habe. Ein Problem seien auch die extrem hohen Kosten bei Anpassungen an historischen Bauten. Man sollte endlich definieren, was man höher einstufe, den Denkmalschutz oder die Barrierefreiheit. Er sei nicht einverstanden, wenn die Barrierefreiheit beim Denkmalschutz außer Kraft gesetzt werde, man müsse einen Kompromiss finden.
Es gehe um eine Güterabwägung, bestätigte Hans Heiss (Grüne). Auch der Denkmalschutz sei ein Gut von Verfassungsrang. Hier brauche es Vernunft und Bereitschaft zum Kompromiss, ohne ein Gut gegen das andere auszuspielen. Ebenso sollte man unterschiedliche Kriterien unter den Bezirken vermeiden.

Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) sah die Situation ebenfalls als verzwickt. Ein denkmalgeschütztes Gebäude habe nur einen Sinn, wenn es auch bewohnt sei. Die Akzeptanz des Denkmalschutzes sei auch deswegen so gering, weil die Eigentümer oft zu sehr bevormundet würden, weil man ihnen nicht zutraue, auf das Haus zu schauen. Wichtig wären auch einheitliche Kriterien, sonst komme es zu Misstrauen. Man sollte auch die Situation von Menschen mit Behinderung bedenken, die die meiste Zeit ihres Lebens in Räumen mit kleinen Fenstern und wenig Licht verbringen.

Das Prinzip, dass auch Menschen mit Behinderung Zugang zu allen Gebäuden haben müssten, sei richtig, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), aber hier stehe oft die Bürokratie einer vernünftigen Lösung im Wege. Ein altes Haus möge weniger Licht haben, dafür habe es andere Qualitäten. Ein barrierefreier Zugang sollte versucht werden, aber er sei nicht immer möglich.

Der Antrag sei von 2014, bemerkte LR Florian Mussner, inzwischen habe sich vieles getan. Das Baudenkmal sei ein Zeugnis, das authentisch und integral den kommenden Generationen übergeben werden sollte. Eine adäquate Nutzung sei essentiell, aber sie müsse sich am Denkmalschutz orientieren. In Südtirol gebe es knapp 5.000 denkmalgeschützte, meist landwirtschaftliche Gebäude. Mussner erinnerte an eine Tagung zum Denkmalschutz, bei dem auch Bestimmungen zu technischen Anpassungen angesprochen wurden. Demnach müsse eine solche Anpassung dem Schutzprinzip genügen, umgekehrt müsse eine Ablehnung aber auch ausreichend begründet sein. Jeder Fall sei anders, daher müsse man ihn einzeln betrachten, unter Beachtung allgemeiner Grundregeln. Man suche immer den Ausgleich zwischen öffentlichem und privatem Interesse, im Dialog mit den Eigentümern.

Gerade die Entscheidung Fall für Fall sei problematisch, erwiderte Urzì, da hier oft der Eindruck einer Ungleichbehandlung entstehe. Er wolle nicht allgemeingültige Detailregeln, aber wenigstens eine Richtlinie zur Orientierung.

Der Antrag wurde mit sieben Ja, 18 Nein bei fünf Enthaltungen abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 742/17: WLAN in Schulen (eingebracht von den Abg. Steger, Amhof und Schiefer am 17.2.2017). Darin wird die Landesregierung aufgefordert, weiterhin mit Nachdruck Bildungseinrichtungen mit WLAN-Systeme auszustatten;  dafür zu sorgen, dass Endgeräte in der Schule nur für schulische Zwecke verwendet werden dürfen;  die dafür nötige Kontrolle zu ermöglichen;  die Schulen dazu anzuhalten, Anwendungsrichtlinien für den möglichst strahlungsarmen Umgang mit dieser Technologie – ausgehend von der vorliegenden Studie – zu erarbeiten.

Dieter Steger (SVP) verwies auf einen Bericht einer Arbeitsgruppe, die auf Veranlassung des Landtags die Belastung durch elektromagnetische Felder untersuchen sollte: “Aus dem Teil über die medizinisch und sanitätsbezogenen Aspekte geht hervor, dass die Ausrüstung der Schulen mit WLAN-Anlagen weniger gesundheitlichen Risiken für Schüler und Lehrpersonen birgt als angenommen. Anscheinend ist die Belastung sogar geringer als beim normalen Mobilfunk.” Gleichzeitig sehe der Bericht in der Technik auch neue Chancen für die Didaktik: 1. Verbesserung der Lernmotivation und des Lernerfolgs in den traditionellen Fächern 2. Erweiterte Möglichkeit personalisierter Unterrichtsformen 3. Erwerb der in den Rahmenrichtlinien des Landes geforderten „Digitalen Kompetenzen“ 4. Erwerb „Informatischer Kompetenzen“ 5. Motor für Schul- und Unterrichtsentwicklung. Der Landtagsbeschluss, das WLAN in den Schulen einzuschränken, habe keinen Grund mehr, folgerte Steger, vorausgesetzt, es werde für den Unterricht eingesetzt.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) bat um Vertagung des Antrags und um Aushändigung der genannten Studie. Man möchte überprüfen können, wie fundiert der Bericht sei.

Brigitte Foppa (Grüne) unterstützte den Antrag Atz Tammerles auf Vertagung.

LR Waltraud Deeg kündigte an, die Studie gerne zur Verfügung zu stellen.

Sven Knoll (STF) meinte, es gebe zu jeder Position Studien, die sie bestätigten. Es gebe auch eine Schweizer Studie über Hodenkrebs durch Handys im Hosensack. Man sollte sich fragen, ob in den Schulen WLAN notwendig sei, dieses bedeute auch ein Ende der kabelgebundenen Übertragung. WLAN habe auch einen Privacyaspekt, und Schüler, die keiner Strahlung ausgesetzt sein möchten, hätten keine Wahl.
Dass WLAN mehr strahle als eine Kabelverbindung, sei eine Banalität, bemerkte Brigitte Foppa (Grüne). An keinem anderen Ort gebe es eine solche Konzentration von Handys wie in der Schule, Vorsicht sei hier also doppelt geboten. Es gebe Studien, die die Gefahr durch WLAN belegten, auch diese sollten im Bericht zitiert werden.

Über 60 Studien belegten die Strahlungsgefahr durch WLAN, erklärte Myriam Atz Tammerle (STF). Sie wirkten auf das Gehör ein, das Gehirn, den Wasserhaushalt des Körpers u.a. Es sei nicht richtig, die Jugend ungefragt dieser Gefahr auszusetzen.
Andreas Pöder (BürgerUnion) unterstützte hingegen den SVP-Antrag. Die verschiedenen Studien zur Strahlengefahr seien widersprüchlich, jedenfalls produziere ein einziger Kontinentalflug mehr Strahlung als ein Handygespräch über ein ganzes Jahr. WLAN sei keine Streustrahlung, ein Hochspannungsmast sei schädlicher.

Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) bemerkte, dass ein WLAN-Router tausende Male weniger Strahlung habe als ein Handy. Daher könne man den Antrag durchaus unterstützen.

LR Waltraud Deeg berichtete, dass sich viele Schulen in dieser Frage an ihr Ressort gewandt hätten. Neben der umfassenden Studie habe man auch eine Reihe von Versuchen durchgeführt, um eine möglichst strahlungsarme und effiziente Nutzung in der Schule zu testen: Das WLAN solle nicht in jeder Klasse, sondern in geeigneten Räumen nutzbar sein, und es solle abschaltbar sein. Man werde den Schulen auch Richtlinien zur Nutzung geben.

Dieter Steger betonte, dass man die Gesundheitsaspekte sehr wohl beachtet habe. Die Verwendung des WLAN in der Schule sei sinnvoll, man dürfe der Jugend dies nicht vorenthalten. Ein ideologischer Kampf in dieser Sache sei sinnlos.
Der Antrag wurde mit 26 Ja und sechs Nein angenommen.

Damit war die März-Sitzung beendet.

Von: luk

Bezirk: Bozen