Heftige Kritik der Opposition

Landtag verabschiedet Wahlgesetz – Ladinerpassus umstritten

Samstag, 13. Mai 2017 | 08:02 Uhr

Bozen – Der Südtiroler Landtag hat am Freitagabend nach einer angeregten Diskussion über den Ladinerpassus das neue Wahlgesetz verabschiedet. Umstritten ist der Ladinerpassus, da auf jeden Fall für einen SVP-Ladiner ein Landtagssitz reserviert wird, auch wenn bereits auf einer anderen Liste ein Ladiner in den Landtag gewählt wurde.

Im Wahlgesetz ist außerdem eine Frauenquote vorgesehen, 30 Prozent der Kandidaten jeder Liste müssen Frauen sein. Nicht eingeführt wird hingegen die Direktwahl des Landeshauptmannes.

 

Die Erklärungen zur Stimmabgabe. Anschließende Nachtsitzung.

Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte abgehalten wurde.

Art. 56 betrifft die Vertretung der ladinischen Sprachgruppe.
Nach einer längeren Unterbrechung für eine Beratung über die Ladinerklausel wurde von Paul Köllensperger die Frage aufgeworfen, ob sein Änderungsantrag (Berücksichtigung der Stimmen in den ladinischen Gemeinden) noch zulässig sei. Nein, meinte Andreas Pöder, da über Köllenspergers Ladinervorschlag bereits an anderer Stelle in diesem Gesetz entschieden worden sei, und damit würde auch der Sub-Antrag Stegers verfallen, der vorschlägt, dass der meistgewählte Ladiner, falls er es nicht aus eigener Kraft in den Landtag schafft, das Restmandat mit den wenigsten Stimmen auf der eigenen Liste ersetzt. Als Köllensperger seinen Änderungsantrag zurückzog, machte ihn sich Pöder zu Eigen und forderte unter Berufung auf die Geschäftsordnung eine sofortige Abstimmung ohne Diskussion. Anschließend debattierten Steger und Pöder darüber, ob durch die sofortige Abstimmung der Sub-Antrag verfällt. Präsident Roberto Bizzo erklärte, dass laut Geschäftsordnung auf jeden Fall zuerst über den Sub-Antrag abzustimmen ist. Pöder verlangte eine genaue Protokollierung dieser Entscheidung, die einen Bruch der Geschäftsordnung darstelle. Stegers Vorschlag sei in Wahrheit eine “porcata Alfreider”, die der SVP die Ladinervertretung sichern solle; diese Lösung würde einem Rekurs des ersetzten Letztgewählten nicht standhalten. Brigitte Foppa wies darauf hin, dass das Statut eine Ladinervertretung vorsehe, nicht das Prinzip des meistgewählten Ladiners, der einen anderen verdränge. Wenn man bei der Frauenquote so vorgehen würde, gäbe es einen Aufstand. Die SVP wolle ihr internes Problem über das allgemeine Wahlgesetz lösen. Alessandro Urzì kritisierte, dass man den im Gesetzgebungsausschuss gefundenen Kompromiss wieder über Bord werfen wolle, das sei Wortbruch. Eine Vertretung der Ladiner im Landtag sei richtig, aber nicht dieser Taschenspielertrick der SVP, mit dem sie  sich einen ladinischen Abgeordneten sichern wolle, auch wenn ein anderer Ladiner auf einer anderen Liste und mit eigenen Kräften in den Landtag kommen sollte. Dieser “Bonus-Ladiner” ginge zu Lasten einer anderen Sprachgruppe. Urzì verlangte eine Abstimmung nach Sprachgruppen. Dieter Steger verwahrte sich gegen den Vorwurf des Wortbruchs. Er habe im Ausschuss versprochen, dass er keine Norm vorlegen werde, die der SVP einen zusätzlichen Sitz beschere. Alfreider wäre beleidigt über ein Gesetz, das ihn bevorteilt, weil er es sonst nicht schaffen würde, meinte Ulli Mair. Stegers Vorschlag gehe über das Statut hinaus, da er der SVP einen Ladiner sichern wolle, vielleicht zu Lasten einer SVP-Frau. Sven Knoll vermisste eine Stellungnahme des einzigen Ladiners im Saal, LR Mussner. Der Ersetzungsmechanismus könne die Frauen treffen, die Bauern, aber auch die Italiener oder die Deutschen. Es sei jedenfalls bedenklich, wenn ein gewählter Vertreter seinen Platz aufgeben müsse. Stegers Vorschlag bedeute nicht, dass der meistgewählte Ladiner die größte Zustimmung unter den Ladinern habe, er könnte die meisten seiner Stimmen von anderen Teilen des Landes haben, z.B. durch Unterstützung einer Parteirichtung. Ziel seines Antrags, auf jeden Fall einen Ladiner im Landtag zu haben, erklärte Dieter Steger. Er habe nur diese Worte “auf jeden Fall” hinzugefügt. Er wollte sicherstellen, dass auf jeden Fall der meistgewählte Ladiner im Landtag sitzt. Die ethnische Vertretung sei immer ein heikles Thema, meinte Christian Tommasini. Die stärkste Sprachgruppe habe die Pflicht, die Vertretung der schwächsten zu sichern. Die vorgeschlagene Lösung sei nicht verfassungswidrig und nicht zu Lasten der Italiener. Der so gewählte Ladiner würde auch nicht einen anderen Ladiner ersetzen und beschere der SVP keinen Zusatzsitz. Es sei auch richtig, den meistgewählten Ladiner im Landtag zu haben. Dennoch lasse der Vorschlag Zweifel offen, man hätte ihn vorab diskutieren sollen. Daher werde seine Fraktion sich der Stimme enthalten. Riccardo Dello Sbarba meinte, dass Stegers Lösung Alfreiders Entscheidung, von Rom nach Bozen zu wechseln, das Risiko nehmen solle. Im Ausschuss sei vereinbart worden, dass nur mehr technische Änderungen am Kompromissvorschlag vorgenommen werden sollten. Es sei auffällig, dass nur Steger den Antrag unterschrieben habe und nicht auch Noggler, der Erstunterzeichner des Gesetzentwurfs. Der Schutz einer Sprachgruppe sollte nicht zu Lasten anderer gehen. Das Sprachgruppenverhältnis im Landtag sei nicht Sache einer Partei, sondern der Wähler, es könne nur durch ein höheres Interesse übertrumpft werden, das Vertretungsrecht der Ladiner im Landtag, und das sei mit einem Abgeordneten bereits gegeben. Die SVP vertraue weder der Kraft ihres ladinischen Kandidaten, noch ihren Wählern. Wenn die SVP sich ihren Ladiner sichern wolle, solle sie einen guten Kandidaten aufstellen statt sich das Gesetz anzupassen. Dello Sbarba verlangte eine separate Abstimmung über die Worte “auf jeden Fall”. Brigitte Foppa bezeichnete Urzìs Forderung nach Abstimmung nach Sprachgruppen als schwerwiegend, aber notwendig, und forderte auch die Abgeordneten der deutschen Sprachgruppe auf, ihn zu unterstützen.

Stegers Antrag, der den Artikel ersetzt, wurde mit 19 Ja und 15 Nein angenommen, die Worte “auf jeden Fall” wurden mit 17 Ja, 14 Nein und 2 Enthaltungen angenommen, der Losentscheid wurde mit 26 Nein gestrichen.

Art. 62 regelt die Nachbesetzung freier Sitze.
Eine Änderung von Roberto Bizzo regelt die Ersetzung bei zeitweiliger Amtsenthebung. Dies um eine Rechtslücke zu schließen, die sich im Fall Leitner gezeigt habe. Der Antrag wurde angenommen.

Art. 63 regelt die Ersetzung des einzigen Ladinervertreters.
Brigitte Foppa forderte, dass notfalls auf den ladinischen Kandidaten einer anderen Liste zurückgegriffen werden kann. Dies sei rechtlich nicht möglich, erklärte Josef Noggler. Der Antrag wurde abgelehnt.

Art. 66 regelt die Wahl des Landeshauptmanns.
Andreas Pöder forderte eine geheime Abstimmung bei dieser Wahl, so viel Mut sollte ein Landeshauptmannkandidat schon haben. Der Antrag wurde abgelehnt.

Art. 67 betrifft die Zusammensetzung der Landesregierung.
Brigitte Foppa schlug die Beschränkung auf sieben Landesräte vor, bei Erhöhung (auf bis zu zehn) dürfe sich die Gesamtsumme der Entschädigung nicht erhöhen. Außerdem sollte bei der Berücksichtigung der Geschlechterquote aufgerundet werden. Ulli Mair und Myriam Atz Tammerle forderten eine Beschränkung auf sieben Landesräte. Paul Köllensperger forderte, dass auf jeden Fall ein Ladiner in der Landesregierung sein sollte, die italienischen Landesräte sollten von den Vertretern ihrer Sprachgruppe gewählt werden. Josef Noggler plädierte für die Ablehnung aller Änderungsanträge.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Art. 68 betrifft die Wahl der Landesregierung.
Brigitte Foppa forderte, dass mindestens eine Stellvertretung des Landeshauptmanns bzw. der Landeshauptfrau dem anderen Geschlecht zustehen müsse. Das wäre ein Problem für Alfreider, meinte Andreas Pöder.
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Art. 69 enthält eine Mandatsbeschränkung für Landeshauptmann und Landesräte.
Brigitte Foppa forderte die Streichung der Rückkehrmöglichkeit nach 48 Monaten. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Die anderen Artikel wurden ohne Debatte genehmigt.

Vor den Erklärungen zur Stimmabgabe beantragte Christian Tommasini eine Unterbrechung für eine Beratung unter den italienischen Abgeordneten über den Antrag Urzìs auf Abstimmung nach Sprachgruppen.

Erklärungen zur Stimmabgabe und Reaktionen

Andreas Pöder (BürgerUnion) bezeichnete das Wahlgesetz als Starthilfe für Alfreider. Damit sei die gesamte Arbeit von Noggler und Kollegen, die anerkennenswert sei, entwertet worden. Es seien eine Reihe von technischen Verbesserungen eingeführt worden. Kritisch sah Pöder die Bestimmungen zur Wahlkampfkostenbeschränkung, aber noch mehr die Ladinerbestimmung, mit denen man den Ladinern und auch dem ladinischen Kandidaten nichts Gutes tue. Das sei übelster Missbrauch der Mehrheit, wahrscheinlich ein Gegengeschäft mit jemandem, der von Bozen nach Rom wechseln wolle. Er spricht von einer ´Porcata Alfreider´ im Wahlgesetz.

“Denn Damit schneidet die SVP das Landtagswahlgesetz auf den heutigen SVP-Parlamentarier Daniel Alfreider zu, der in den Landtag will aber Angst hat, nicht genügend Stimmen zu erhalten. Es handelt sich nicht nur um eine ´Lex Alfreider´, also ein Alfreider-Gesetz so Pöder.

Die SVP hat mit einem Last-Minute-Änderungsantrag zum Landtagswahlgesetz garantiert, dass der SVP-Ladinerkandidat auf jeden Fall einen Landtagssitz erhält, auch wenn eventuell ein Ladiner auf einer anderen Parteiliste direkt in den Landtag gewählt wird.

 

“Es wird spannend sein, was passiert, wenn der letztgewählte SVP-Kandidaten bei  den nächsten Wahlen zugunsten von Alfreider auf seinen Sitz verzichten muss, obwohl möglicherweise bereits ein anderer Ladiner über eine andere Parteiliste gewählt wurde.”

Ulli Mair (Freiheitliche) kündigte die Gegenstimme ihrer Fraktion an, vor allem wegen der fehlenden Direktwahl des Landeshauptmanns und auch wegen der Frauenquote. Sie kritisierte auch den Ladinerpassus, der anfechtbar sei, eine personenbezogene Anlassgesetzgebung. Viele technische Details seien gut gelöst, aber neue Akzente könne man nicht erkennen. Nun sollte auch endlich ein eigenes Landesgesetz zur Vergütung der Abgeordneten erlassen werden.

Brigitte Foppa (Grüne) sprach von einem anfänglichen Wohlwollen gegenüber dem Gesetz, das viele Verbesserungen beinhalte, aber das Wahlsystem beibehalte. Der Wind habe sich gedreht, als man mit dem Ladinerpassus überrumpelt worden sei. Die Hintergründe dafür seien heute aufgezeigt worden. Damit werde kein fairer Wettbewerb gewährleistet, und das tue auch dem Image der Volksgruppe nicht gut. Nicht befriedigend gelöst sei die Wahlkampfkostenbeschränkung, das Werbeverbot für die Verbände und die Frauenquote, die auf ein Minimum beschränkt wurde.

Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) sprach ebenfalls von einem guten Start des Gesetzes, mit einer konstruktiven Zusammenarbeit. Mit der “Alfreiderquote” werde aber der Wählerwille umgangen. Das sei auch abschreckend für die Jugend, die sich für Politik interessiere. Das sei Egoismus.

Atz Tammerle bezeichnet das Wahlgesetz als antidemokratisch. “Das Autonomiestatut sieht vor, dass im Landtag ein Ladiner vertreten sein muss. Dagegen ist auch nichts auszusetzen. Doch die SVP hat aus purem Egoismus und um die eigene Macht zu erhalten, einen Artikel in das Gesetz gemogelt, welcher vorsieht, dass durch die Hintertür ein SVP-Wunsch-Ladiner in den Landtag einziehen kann, und dafür muss ein demokratisch gewählter Abgeordneter gehen. Mit dieser Trickserei wird der Wählerwille ignoriert und umgangen. Dies ist absolut inakzeptabel!“, ärgert sich Atz Tammerle.

Alessandro Urzì (L’Adige nel cuore) hätte sich schon auf den Ladinerpassus gefreut, so wie er im Ausschuss vereinbart worden sei, aber in diesem Land gebe es einen gewissen Hang zu garantierten Mandaten abseits von Wettbewerb und Demokratie. Steger habe sich nicht an sein Wort gehalten, nur eine technische Verbesserung vorzulegen. Anders als Dello Sbarba, dem er danke, habe sich der PD nicht dazu durchgerungen, seinen Antrag auf Abstimmung nach Sprachgruppen zu unterstützen. Urzì kritisierte die frühere Schließung der Wahllokale, die Briefwahl, die nicht sicher sei, und die Frauenquote.

Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) meinte, dass der Ladinerartikel nun schon das dritte Gesetz ad personam innerhalb von drei Monaten sei. Ein solches Gesetz müsse man ablehnen.

Walter Blaas (Freiheitliche) kritisierte ebenfalls den Ladinerartikel, der die vielen technischen Verbesserungen aufwiege. Man habe wieder einen Trojaner vorgelegt, wie seinerzeit im Regionalrat.

Nach 16 Jahren bekomme Südtirol zum ersten Mal ein eigenes Wahlgesetz, meinte Dieter Steger (SVP), der Josef Noggler für seine Vorarbeit dankte. Man habe trotz Sorge um die Regierbarkeit das reine Verhältniswahlrecht beibehalten, um der Opposition die Hand zu reichen. Die Brief sei gut geregelt worden, auch wenn es die totale Sicherheit nicht gebe, man habe einen Ladinerpassus eingefügt, der wie versprochen der SVP keinen zusätzlichen Sitz beschert, man habe eine Amtszeitbeschränkung für Landeshauptmann und Regierung eingeführt. Vor allem sei es ein systematisches Wahlgesetz, mit dem man langfristig gut arbeiten könne.

“Die Ausarbeitung des Wahlgesetzes hat sehr viel Zeit und Mühe in Anspruch genommen. Seit 2001 wartet Südtirol auf ein neues Wahlgesetz. In der Zwischenzeit wurde das aus dem Jahre 1983 stammende gültige Wahlgesetz vor jeder Landtagswahl verlängert.” Dieter Steger hinterlegte 2011 einen ersten Entwurf für ein neues Wahlgesetz im Südtiroler Landtag. Daraufhin vergingen weitere fünf Jahre, bis dieser wieder aus der Schublade geholt und vom Abgeordneten Sepp Noggler zu dem nun genehmigten Gesetz überarbeitet wurde. Es hat zahlreiche Sitzungen verschiedener Gremien bedurft, bis der Gesetzesentwurf definitiv stand und dem letztendlich auch die Oppositionsparteien einiges abgewinnen konnten.

„Gut Ding braucht eben gut Weil“, sagt SVP-Fraktionsvorsitzender Dieter Steger zufrieden und lobt das Engagement der Gesetzeseinbringer, allen voran jenes von Kollegen Sepp Noggler. „Es war bei Gott nicht immer einfach. So haben uns der Ladinerpassus und die Frauenquote bis kurz vor der Abstimmung intensiv beschäftigt“,  berichtet Steger. “Das Ziel der SVP war stets auf Ausgewogenheit und Konsens ausgerichtet. Wir haben uns mit den Vorschlägen und Forderungen der Opposition eingehend auseinandergesetzt, so z.B. auch mit der Direktwahl des Landeshauptmannes. Eine Direktwahl hätte diesem Amt einen überproportionalen Stellenwert beschert. Magnago, Durnwalder, sowie der amtierende Landeshauptmann Arno Kompatscher schafften bzw. schaffen ihre Arbeit auch ohne zusätzliche Bestärkung ihres Amtes“.  Die Wahl des Landeshauptmannes wird deshalb weiterhin über das Landesparlament erfolgen. Südtirols Wahlgesetz wird bei den Landtagswahlen 2018 das erste Mal zur Anwendung kommen.

Amhof zufrieden über Frauenquote

30 Prozent der Kandidaten/innen sind dem unterrepräsentierten Geschlecht vorbehalten. Sollte diese Quote nicht erfüllt werden, muss im Verhältnis das überrepräsentierte Geschlecht von der Liste gestrichen werden. Somit bleibt die Frauenquote im soeben verabschiedeten Landeswahlgesetz gesichert. „Das ist uns sehr wichtig und wir sind froh, dass wir die Kollegen im Landtag davon überzeugen konnten“, sagt Landtagsabgeordnete Magdalena Amhof.

„Für uns ist die Frauenquote keine Errungenschaft, sondern eine dringende Notwendigkeit. Ich halte es hier mit SVP-Frauenchefin Renate Gebhard, die sagt: ‘Im gemischten Team werden die besten und ausgewogensten Entscheidungen getroffen. Solange Frauen in der Rolle der Politikerin nicht etabliert und gefestigt sind, braucht es die Krücke der Quote’.“

Amhof hat sich zusammen mit weiteren Frauen im Südtiroler Landtag für die Beibehaltung der Frauenquote eingesetzt. Lange und teilweise zähe Verhandlungen sind dem Ergebnis vorausgegangen. Die Quote bleibt, wie bereits 2013 angewendet, im Gesetz verankert. Das bedeutet, dass 30 Prozent der Kandidaten/innen dem schwächeren Geschlecht angehören müssen. Sollte diese Quote nicht erfüllt werden, werden vom überrepräsentierten Geschlecht im selben Verhältnis Kandidaten gestrichen – beginnend beim letzten Kandidaten auf der Liste. Amhof  betont, dass diese Regelung ausschließlich bei Landtagswahlen Anwendung findet. Sollte hingegen die Wahlbehörde eine Kandidatin für nicht zulässig erklären, muss dafür kein Kandidat von der Liste gestrichen werden. Dies ist neu im Wahlgesetz und gibt den Männern etwas mehr Sicherheit.

JG: „Annahme des Antrags ist ein Signal an Südtirols Jugend“

Am  Freitag wurde vom Südtiroler Landtag ein Abänderungsantrag zum Landeswahlgesetzentwurf mit 29 Ja-Stimmen angenommen, den die Junge Generation in der SVP mit Hilfe des Abgeordneten Josef Noggler eingebracht hat. Der Antrag sieht im Falle einer Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehreren Kandidaten den Vorrang des Jüngeren vor.

„Wir sind uns natürlich bewusst, dass die Wahrscheinlichkeit einer Stimmengleichheit sehr gering ist. Für uns stellt diese Abänderung aber vielmehr eine Prinzipienangelegenheit dar. Gerade angesichts der aktuellen Politikverdrossenheit vieler junger Menschen, stellt dieser Mechanismus ein sehr wichtiges Signal der Politik an diese jungen Menschen im Sinne der Erneuerung und Verjüngung dar“, so Stefan Premstaller, Vorsitzender der JG.

Nach Meinung der JG-Vertreter bildet die Verankerung dieses Prinzips im Südtiroler Wahlgesetz ein Anliegen dar, das die Junge Generation bereits in Vergangenheit immer wieder vorgebracht hat. „Nun ist es endlich gelungen, diese Forderung durchzubringen und über diesen Erfolg freuen wir uns. Wir danken in diesem Zusammenhang der SVP-Fraktion und im Besonderen dem Abgeordneten Josef Noggler, mit dem wir einen großen Unterstützer für dieses Anliegen gefunden haben“, so Stefan Premstaller und dessen Stellvertreter Julian Stuffer, Sonja Plank und Manuel Raffin.

Hinsichtlich der Ablehnung des Antrags der Süd-Tiroler Freiheit, die die Senkung des Wahlalters für Gemeinderats- und Landtagswahlen gefordert hat, sei folgendes zu sagen: „Die JG hat sich in Vergangenheit gemeinsam mit der Südtiroler Volkspartei immer wieder für die Senkung des Wahlalters ausgesprochen. Der Antrag der Süd-Tiroler Freiheit musste jedoch aus zwei triftigen Gründen abgelehnt werden: Einerseits greift der Antrag viel zu kurz. Wenn, dann braucht es eine grundsätzliche Senkung des Wahlalters bei sämtlichen Wahlen. Andererseits haben die Kollegen der Süd-Tiroler Freiheit einen peinlichen Formalfehler gemacht. Nachdem die Senkung des Wahlalters die Abänderung der italienischen Verfassung voraussetzen würde, ist die Einbringung eines Tagesordnungsantrags das falsche Mittel. Vielmehr wäre ein Begehrensgesetzesentwurf notwendig gewesen. Somit hätte die Annahme aufgrund der Unmöglichkeit gar keinen Sinn gehabt“, so Stefan Premstaller abschließend.

 

Der Gesetzentwurf wurde mit 19 Ja und 15 Nein genehmigt.

Der Landtag legte anschließend eine kurze Pause ein, um dann mit dem nächsten Gesetz zu beginnen.

Von: luk

Bezirk: Bozen