Von: mk
Bozen – Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair fordert mit Nachdruck die sofortige Rückführung von straffälligen Ausländern in ihre Herkunftsländer. Die Tatsache von jährlich etwa 100 Ausweisungsmaßnahmen in Südtirol unterstreiche den Zusammenhang zwischen der fehlgeleiteten Migrationspolitik und dem herrschenden Sicherheitsproblem, so die Freiheitliche.
Die Südtiroler würden sich nicht mehr sicher fühlen und die Angst, Opfer einer Gewalttat durch bereits straffällige Ausländer zu werden, sei groß. Es bestehe dringender Handlungsbedarf und die Politik habe die Aufgabe, dem umgehend nachzukommen, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend fest.
Laut Auskunft des Regierungskommissariats seien im Jahr 2017 insgesamt 161 Ausweisungen angeordnet worden, die meisten davon hätten Personen aus den Maghreb-Ländern betroffen. 2018 sei die Zahl rückläufig und zwar seien bis zum 8. Jänner 2019 insgesamt 128 Ausweisungen aufgrund von Straftaten angeordnet worden, zitiert Ulli Mair aus der Antwort auf ihre Anfrage. „Gegen etwa 100 Personen werden in Südtirol jährlich Ausweisungsmaßnahmen erlassen. So wurden im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2015 insgesamt 527 ausländische Personen in ihre Herkunftsländer rückgeführt“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete fest und verweist darauf, dass sich italienweit gegenüber dem Vorjahr die Zahl der Ausländer, die in Rückführungszentren sind oder an die Grenze gebracht wurden, vervierfacht hat.
„Der Südtiroler Landtag hat am 5. Oktober 2016 einen freiheitlichen Begehrensantrag genehmigt, wonach der Landtag das italienische Parlament und die italienische Regierung auffordert, dafür Sorge zu tragen, dass Personen, deren Abschiebung von den zuständigen Behörden verfügt wurde, oder welche sich ohne gültigen Aufenthaltstitel auf dem Staatsgebiet aufhalten, effektiv und umgehend das Staatsgebiet verlassen“, hält Mair fest.
Mit einer neuen Initiative im Landtag wollen die Freiheitlichen erreichen, dass straffällig gewordene Personen, die sich einer Gesetzesübertretung schuldig gemacht haben und nicht in Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft sind, umgehend in ihr Herkunftsland abzuschieben sind. „Es ist sicherzustellen, dass die Missachtung des Gastrechtes durch ausländische Personen umgehend und konsequent geahndet wird. Dies ist nicht nur im Sinne der einheimischen Bevölkerung, sondern auch jener Personen, die sich integriert haben und die herrschenden Werte und Gesetze unseres Landes achten und respektieren“, so Ulli Mair abschließend.