Rundschreiben des Ministeriums

Maturaprüfung: Was ändert sich?

Samstag, 06. Oktober 2018 | 09:14 Uhr

Bozen – Das Unterrichtsministerium hat nun ein Rundschreiben mit den Neuheiten bei der Maturaprüfung 2019 in Umlauf gebracht, wobei einige Punkte allerdings noch nicht bis ins letzte Detail geklärt sind. Für Südtirols Maturanten bedeutet die Änderungen unter anderem eine neue Punktebewertung mit Aufwertung des Schulguthabens, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Außerdem soll es weiterhin drei schriftliche Prüfungen geben, während unter dem Schuljahr voraussichtlich kein INVALSI-Test vorgesehen ist.

Unklar ist noch, ob die Erfahrungen aus der Arbeitswelt Bestandteil der mündlichen Prüfung sind. Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist die „alternanza scuola-lavoro“ nicht.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Maturanten wie bisher drei Viertel aller Schulstunden besucht haben, und in allen Fächern – mit Ausnahme des Wahlbereichs und des Faches Religion – braucht es eine positive Note – inklusive Betragen.

„Neu ist allerdings, dass der Klassenrat einen Schüler auch mit einer negativen Note in einem Fach zulassen kann, sofern es einen begründeten Beschluss gibt“, erklärt der der für die Oberstufe zuständige Inspektor Werner Sporer.

Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!

 

Von: mk

Bezirk: Bozen