Daten des ASTAT für das Jahr 2024

Mehr Aufenthaltsgenehmigungen in Südtirol, doch Anträge gehen zurück

Mittwoch, 17. Dezember 2025 | 10:53 Uhr

Von: mk

Bozen – Im Jahr 2024 steigt die Zahl der Personen mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung in Südtirol, während die neuen Anträge zurückgehen.

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Am 31.12.2024 besitzen 36.888 Personen in Südtirol eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger. Der Großteil stammt aus europäischen Nicht-EU-Staaten (43,4 Prozent), 29,4 Prozent kommen aus Asien und 19,3 Prozent aus Afrika. Das ist der höchste Wert der vergangenen neun Jahre. Die Anzahl der Anträge sinkt allerdings.

Im Jahr 2024 werden in Südtirol 2.832 neue Aufenthaltsgenehmigungen erteilt. Das sind immerhin 4,1 Prozent weniger im Vergleich zum Vorjahr.

Neue Aufenthaltsgenehmigungen weiter rückläufig

Eine Aufenthaltsgenehmigung muss von allen Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern beantragt werden, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten wollen. Für Angehörige eines EU-Staates hingegen gilt laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 30 vom 6. Februar 2007 das Recht auf Freizügigkeit, Einreise und Aufenthalt in allen Mitgliedsstaaten.

Infolge der von vielen Ländern ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie kam es 2020 zu einem Rückgang der neuen Aufenthaltsgenehmigungen: Im Jahr 2021 stieg ihre Zahl wieder an und erreichte das Niveau von vor der Pandemie. Dieser Anstieg ist auch auf die Verabschiedung der Maßnahme zur Regulierung von irregulären Arbeitsverhältnissen (Art. 103 des Gesetzesdekrets 34/2020) zurückzuführen, die zu einer Zunahme der Aufenthaltsgenehmigungen aus Arbeitsgründen führte.

Auch 2022 wurden deutlich mehr neue Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt, was hauptsächlich auf die Genehmigungen zum vorübergehenden Schutz der Ukrainerinnen und Ukrainer infolge des Kriegsausbruches in ihrem Land zurückzuführen ist.

Sowohl 2023 (-24,2 Prozent) als auch 2024 (-4,1 Prozent) sinken die Neuausstellungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Dabei nimmt vor allem die Zahl der Anträge von Bürgerinnen und Bürgern aus der Ukraine (-54,9 Prozent) und aus Albanien (-31,7 Prozent) ab, während die Zahl der Anträge von Menschen aus Marokko (+91,6 Prozent), Peru (+46,9 Prozent) und aus dem Kosovo (+40,3 Prozent) stark zunimmt.

2024 liegt Marokko zum ersten Mal in den letzten 15 Jahren mit 387 (13,7 Prozent) neu ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen an der Spitze, während es im Vorjahr noch auf Rang 4 lag. Albanien fällt vom ersten auf den zweiten Platz (13,6 Prozent) und die Ukraine (3,7 Prozent) vom dritten auf den neunten Platz zurück. An dritter und vierter Stelle liegen der Kosovo (9,7 Prozent) bzw. Peru (9,3 Prozent).

Der wichtigste Ausstellungsgrund von neuen Aufenthaltsgenehmigungen ist mit einem Anteil von 41,6 Prozent die Familienzusammenführung, wenngleich er deutlich weniger ins Gewicht fällt als noch im Jahr 2023  (51,3 Prozent). 38,6 Prozent der neuen Aufenthaltsgenehmigungen werden aus Gründen des Asyls und anderer Schutzformen erteilt, was einem Anstieg gegenüber 2023 (33,7 Prozent) entspricht. Auch der Anteil der aus Arbeitsgründen erstausgestellten Genehmigungen steigt, und zwar von 7,2 Prozent im Jahr 2023 auf 15,7 Prozent im Jahr 2024.

Neuer Rekord an Aufenthaltsgenehmigungen insgesamt

Trotz rückläufiger Neuausstellungen erreicht die Gesamtzahl der Aufenthaltsgenehmigungen 2024 den höchsten Stand der vergangenen neun Jahre. Am 31.12.2024 beläuft sich die Zahl der von der Bozner Quästur ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen auf 36.888, 2.103 mehr als im Vorjahr (+6,0 Prozent).

Obwohl die Reihung der Herkunftskontinente der Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung im Laufe der letzten neun Jahre unverändert geblieben ist, wird ein Trend sichtbar: Die Zahl der Aufenthaltsgenehmigungen für europäische Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger nimmt weiterhin langsam ab, und zwar von 46,4 Prozent im Jahr 2016 auf 43,4 Prozent Jahr 2024, während jene für Menschen aus Asien von 26,6 Prozent im Jahr 2016 auf 29,4 Prozent im Jahr 2024 steigt. Die Quoten der Aufenthaltsgenehmigungen von Personen aus Afrika und Amerika bleiben in etwa konstant.

Die am stärksten vertretenen Staaten sind Albanien (5.781) und Pakistan (3.907). Trotz des Rückgangs der in den letzten zwei Jahren ausgestellten neuen Aufenthaltsgenehmigungen bleibt die Ukraine mit 3.430 Bürgerinnen und Bürgern weiterhin die drittstärkste vertretene Nation.

Etwa die Hälfte der Aufenthaltsgenehmigungen (50,1 Prozent) ist unbefristet, was nicht nur ein Indikator für die Stabilität des Phänomens Einwanderung ist, sondern auch für einen gewissen Lebensstandard derjenigen, die eine Genehmigung besitzen. Die gesetzliche Regelung sieht nämlich vor, dass nur diejenigen um eine EG-Daueraufenthaltserlaubnis ansuchen dürfen, die über ein angemessenes Einkommen und eine geeinete Wohnung verfügen.

Geschlechterverhältnis insgesamt ausgeglichen, im Detail unterschiedlich

53,3 Prozent der Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung sind Männer, 46,7 Prozent Frauen. Bei genauerer Betrachtung fallen deutliche Unterschiede in der Verteilung auf: Nationen mit starkem Männerüberhang sind Gambia, Mali, Senegal und Afghanistan, während mehr Frauen als Männer aus Brasilien, Georgien, der Russischen Föderation und der Ukraine kommen. Aus einer Analyse der Daten nach Kontinent geht hervor, dass Männer bei den Menschen aus Afrika, Asien und Ozeanien überwiegen und Frauen bei jenen aus Amerika und den europäischen Nicht-EU-Staaten.

Etwa ein Fünftel der regulär anwesenden Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger ist minderjährig

Insgesamt sind 18,6 Prozent der Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger mit regulärem Aufenthaltsstatus Ende 2024 minderjährig.

Bezirk: Bozen

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