Landesregierung passt Fördergrenzen im Wohnbau an

Mehr Förderung und gezielte Impulse für leistbares Wohnen

Freitag, 26. Juni 2026 | 15:50 Uhr

Von: luk

Bozen – Gleich zwei wichtige Beschlüsse im Bereich Wohnen hat die Landesregierung am 26. Juni auf Vorschlag von Wohnbaulandesrätin Ulli Mair gefasst. Damit wird auf konkrete Erfahrungen der vergangenen Monate reagiert und gleichzeitig gezielte Impulse für strukturschwache Regionen gesetzt.

Angepasste Fördergrenzen für leistbares Wohnen

Mit dem ersten Beschluss werden die Preisobergrenzen für förderbare Wohnungen angepasst. Für Einzelpersonen steigt die Grenze der Kosten für Kauf oder Bau auf 651.000 Euro (bisher 490.000 Euro), für Zweipersonenhaushalte auf 728.000 Euro (bisher 676.000 Euro). Für größere Familiengemeinschaften bleiben die bisherigen Beträge unverändert, da sie zu keinen Problemen in der Anwendung geführt haben. Damit reagiert das Land laut Mair auf die Situation in Gemeinden mit besonders hohen Immobilienpreisen. Gleichzeitig bleibe das Ziel bestehen, öffentliche Gelder treffsicher einzusetzen und keine überteuerten Immobilien zu fördern. Die neuen Grenzen gelten rückwirkend für Gesuche ab 1. Februar 2026.

“So ermöglichen wir jungen Menschen, Singles und Paaren, also kleinen Haushalten, heute eine, auch für die Zukunft ausreichend große Wohnung zu kaufen und morgen darin zu bleiben, ohne dass es bei Familienzuwachs teure Neubauten oder Neukäufe braucht”, erklärt Mair. Damit sei die Maßnahme auch aus familienpolitischer Sicht wichtig, so die Landesrätin.

Gezielte Unterstützung für strukturschwache Gemeinden

Der zweite von Mair eingebrachte Beschluss richtet sich gezielt an strukturschwache und abwanderungsgefährdete Gemeinden. Die Landesregierung hat dazu die Liste der betroffenen neun Gemeinden erstellt: Graun im Vinschgau, Laurein, Martell, Moos in Passeier, Mühlwald, Prettau, Proveis, St. Pankraz und Taufers im Münstertal gehören dazu.

Dort wird der einmalige Wohnbauförderungsbeitrag um 25 Prozent erhöht, wie bereits gesetzlich vorgesehen. Der Bonus ist mit anderen Förderungen kombinierbar, insgesamt bis zu 35 Prozent. “Damit helfen wir, wo der Druck am größten ist und stärken gezielt jene Gemeinden, die mit Abwanderung kämpfen, und schaffen echte Anreize, dort zu bleiben und zu bauen”, sagt Landesrätin Mair.

Zudem können strukturschwache und abwanderungsgefährdete Gemeinden künftig in Hinblick auf die Bindung der neu errichteten Wohnungen für Ansässige flexibler entscheiden. Statt einer vollständigen Bindung neuer Wohnbauflächen kann der Gemeinderat festlegen, dass mindestens 60 Prozent für Wohnungen für Ansässige vorgesehen werden. Diese Regelung ist bereits im Landesgesetz für Raum und Landschaft beinhaltet. Mit der Entscheidung der Landesregierung vom 26. Juni wird sie konkret umsetzbar.

Grundlage für die Einstufung der Gemeinden als strukturschwach und abwanderungsgefährdet sind vorgegebene Kriterien, unter anderem die Bevölkerungsentwicklung der vergangenen Jahre. Vom Rat der Gemeinden wurde der Beschlussvorschlag zuvor positiv begutachtet.

Bezirk: Bozen

Kommentare

Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen