Landesregierung genehmigt Richtlinien für BÜKV

Mehr Geld für öffentlichen Dienst:  Rahmen steht fest

Dienstag, 26. August 2025 | 16:03 Uhr

Von: mk

Bozen – Personallandesrätin Magdalena Amhof hat der Landesregierung heute Richtlinien für den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV vorgeschlagen, um öffentlich Bediensteten eine strukturelle Inflationsanpassung des Gehaltes zur Berücksichtigung der Inflation im Zeitraum 2022 bis 2024 zu gewähren.

385 Euro für achte Funktionsebene und soziale Staffelung

“Damit ist der Weg für die nächsten Schritte frei, um den Mitarbeitenden eine spürbare und dauerhafte Inflationsanpassung der Gehälter auszuzahlen”, erläuterte Amhof bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung. Der Iter bis zur definitiven Unterzeichnung werde noch etwa zwei Monate in Anspruch nehmen. Die Anpassung sei ab 1. Januar 2025 wirksam: Mit dem ersten Lohnstreifen nach Inkrafttreten des Vertrags werden somit die Mehrbeträge für die ausstehenden Monate nachgezahlt.

Für Mitarbeitende des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) wird die Anpassung je nach Funktionsebene zwischen 280 und 395 Euro brutto pro Monat für 13 Monatsgehälter betragen. Für die achte Funktionsebene und Landeslehrpersonen fallen 385 Euro im Monat an. Niedrige Funktionsebenen erhalten eine prozentual etwas höhere Inflationsanpassung. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung etwas mehr als zwölf Prozent.

Was strukturelle Inflationsanpassung des Gehaltes der Lehrpersonen staatlicher Art betrifft, soll es am Montag noch ein klärendes Gespräch mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und den betroffenen  mit den Gewerkschaftsvertretungen geben.

Bezirk: Bozen

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