Von: mk
Meran – Die kommissarische Verwaltung in Meran führt derzeit insbesondere Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung aus. Sie hat jedoch die Aufgabe, Meran bis zur Wahl des neuen Gemeinderats so zu verwalten, dass sämtliche Dienste aufrecht bleiben können und kein Schaden entsteht. Aus diesem Grund wurden der Kommissarin mit Dekret vom 5.11.2020 die Befugnisse des Bürgermeisters, des Gemeindeausschusses und des Gemeinderates übertragen.
Zahlreiche Vereine finanzieren ihre Tätigkeit durch außerordentliche Beiträge, die von der Gemeinde für bestimmte Projekte gewährt werden. Diese finanziellen Mittel werden dringend für unabdingbare Vereinstätigkeiten benötigt, die beispielsweise die Kinderbetreuung, Pflege- und Betreuungsangebote für Senior*innen und Menschen mit Beeinträchtigung, soziokulturelle und kulturelle Veranstaltungen, die Tätigkeit von Sportvereinen, Jugenddienst, von Feuerwehren und Musikkapellen umfasst. Eine Vielzahl an essenziellen Diensten wird durch Vereine und andere nicht gewinnorientierte Körperschaften abgedeckt.
Dadurch, dass von der kommissarischen Verwaltung im Moment nur ordentliche Beiträge vergeben werden, sei es Vereinen und anderen Körperschaften unmöglich, ihre Tätigkeit auszuüben. Im Sinne der Planungssicherheit ersucht die SVP Meran eindringlich, um Freigabe der zur Verfügung stehenden notwendigen Gelder. „Diesen Körperschaften muss die Möglichkeit gegeben werden, ihre Arbeit fortzuführen. Insbesondere Vereine leisten in unserer Gesellschaft einen wesentlichen Dienst zur Förderung des Gemeinwohls, der nicht unterschätzt werden darf“, so die Meraner SVP.