Von: mk
Meran – Am Freitag hat die letzte einer Reihe von Arbeitssitzungen für die Fertigstellung des Masterplanes Meran 2030 stattgefunden. Daran teilgenommen haben Urbanistik-Stadträtin Madeleine Rohrer, Nicola De Bertoldi vom Amt für Urbanistik der Gemeinde Meran, die Mitarbeitende der Landesämter für Raumplanung, Mobilität und Landschaftsökologie sowie Alessandro Benevolo, der 2013 mit der Erstellung des Masterplans beauftragte Architekt aus Brescia.
Dabei wurden die letzten noch offenen Fragen diskutiert, sodass der Masterplan nun in einigen Punkten verbessert werden kann. Grundlage dafür sind unter anderem die inzwischen von der Gemeinde Meran erstellten Verkehrspläne für die Stadtviertel Sinich und Wolkenstein sowie das gemeindeübergreifende Projekt zur straßenunabhängigen Verbindung zwischen Meran, Schenna und Dorf Tirol.
“Die Überarbeitung dieses strategischen Dokuments, das die Entwicklung der Gemeinde Meran bis 2030 aufzeigt, ist deshalb notwendig, weil das Land Südtirol vor allem Aspekte der Mobilität negativ beurteilt hat: Während die Provinz zum Beispiel an einer durchgehenden Bahnlinie von Mals nach Bozen arbeitet, geht der Masterplan bisher davon aus, dass einige Züge aus dem Vinschgau nur den Bahnhof Meran bedienen und einige Züge aus Bozen schon in Untermais ihre Endstation haben”, erklärte Stadträtin Rohrer.
Der überarbeitete Masterplan soll noch vor Jahresende der Baukommission und dann dem Stadtrat zur Verabschiedung vorgelegt werden. Im ersten Halbjahr 2018 soll sich der Gemeinderat mit diesem wichtigen Thema befassen.
Sinichbach: Nein zu neuen Kraftwerken
Die Landesdienststellenkonferenz für dem Umweltbereich hat die von der Firma Forest Power GmbH und Energytech OHG eingereichte Projekte zur Errichtung von zwei Wasserkraftwerken am Sinichbach abgelehnt. “Es handelt sich dabei um ein sensibles Gewässer und es muss die nachhaltige Verbesserung der Ökobilanz gewährleistet werden”, so lautet die Begründung.
Die Meraner Gemeindeverwaltung hatte bereits im Frühjahr zu beiden Vorhaben ein negatives Gutachten erteilt. “Es freut uns, dass unsere Bedenken nun von der zuständigen Dientsstellenkonferenz des Landes voll und ganz geteilt werden”, erklärte Umweltstadträtin Madeleine Rohrer.
“Wie in anderen Bächen, welche sich im Einzugsgebiet des Tschöggelberges befinden, werden die Abflüsse im Sinichbach stark vom Niederschlag beeinflusst. Fehlt dieser, so nimmt die Wasserführung rasch ab. In den abflussschwachen Trockenperioden werden die Bedingungen zudem durch die zahlreich bestehenden Beregnungsableitungen weiter verschlechtert, sodass die notwendigen Restwassermengen für die geplanten Kraftwerke nicht garantiert werden können. Zwar haben die Antragsteller als Ausgleichmaßnahme die Errichtung eines Beregnungsausgleichbeckens vorgesehen, dadurch kann aber keine ausreichende Rationalisierung der bestehenden Wassernutzungen und damit die Verbesserung der Ökobilanz erreicht werden”, schreibt die Landesdienststellenkonferenz in ihrer Stellungnahme.
“Kleine Wasserkraftwerke produzieren wenig Energie und beeinträchtigen vergleichsweise sehr stark die Ökologie. Daher sind sie nicht zur Umsetzung unserer Klimaschutzziele geeignet. Die Landschaft ist nicht erneuerbar. Stattdessen müssen bestehende Kraftwerke verbessert werden”, meinte Stadträtin Rohrer.
“Für die vorkommenden Salmoniden stellen die Phasen mit kritischer Wasserführung stark beeinträchtigte Lebensbedingungen dar. Es ist deshalb besonders wichtig, dass die Trockeperioden immer wieder mit Perioden mit höheren Abflüssen abgelöst werden. Dadurch können sich die Fischbestände wieder erholen. Die geplante Wasserableitung zielt gerade auf die Nutzung dieser Abflüsse ab und würde somit die für die aquatische Fauna so wichtigen Regenerationsphasen aber auch die Schleppkraft des Wasser vermindern, mit der Folge, dass sich die Feinsedimentablagerungen erhöhen würden. Auch würde die periodische Umlagerung des Bachbettes die Funktionsfähigkeit der Kieslaichstätten verringern”, so die Landesdienststellenkonferenz.
In ihrem bindenden Gutachten hat die Konferenz auch den landschaftlichen Aspekt mit berücksichtigt. “Die vorgelegten Projekte – so lautet der Beschluss – stellen auch einen beachtlichen Eingriff im Betrachtungsfeld des Wasserfalles und somit eine Beeinträchtigung dieses Naturdenkmales dar”.