Gericht beanstandet Formfehler

Meran: Städtischer Verkehrsplan außer Kraft

Dienstag, 01. September 2020 | 17:26 Uhr

Meran – Das Verwaltungsgericht hat den Verkehrsplan der Stadt Meran außer Kraft gesetzt. „Das Urteil hat ausschließlich formale Gründe, inhaltlich hat das Gericht an unserem Plan nichts auszusetzen“, so Bürgermeister Paul Rösch. Beanstandet worden sei einzig und allein, dass der Nachweis für den Verkehrsplan fehle, dass dieser keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müsse, ergänzt Mobilitätsstadträtin Madeleine Rohrer.

Anlass für die Anfechtung des Plans durch eine Einzelperson war die geplante Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Otto-Huber- sowie einer Fußgängerzone in der Meinhardstraße. „Beide Maßnahmen, mit denen wir das Stadtzentrum weiter vom Verkehr entlasten wollen, sind vom Gericht nicht beanstandet worden“, erklärt Rösch. „Genauso
wenig wie alle anderen Schwerpunkte, die wir im Plan für die kommenden Jahre festgeschrieben haben.“

Das Verwaltungsgericht habe allerdings einen Verfahrensfehler beanstandet. „Laut Gericht hätte es für den Verkehrsplan eine Umweltverträglichkeitsprüfung gebraucht oder wir
hätten erklären müssen, dass die Umweltauswirkungen eine solche nicht rechtfertigen“, so Stadträtin Rohrer. Sie verweist darauf, dass schon der Bezirks-Verkehrsplan eine UVP durchlaufen habe und der städtische Verkehrsplan eine Fortschreibung desselben sei. „Eine eigene UVP haben wir daher nicht für nötig erachtet“, so Rohrer.

Noch wichtiger aber sei, dass der Verkehrsplan an sich ein Umwelt- und Klimaprogramm sei. „Er ist auch entwickelt worden, weil wir durch gezielte Maßnahmen die Stickoxid-Belastung in der Stadt nachhaltig senken und dadurch Fahrverbote und andere Einschränkungen vermeiden wollen“, erklärt Rösch. In diesem Zusammenhang sei der Plan auch von der Landesumweltagentur positiv bewertet worden.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist der Verkehrsplan der Stadt vorerst auf Eis gelegt, die darin vorgesehenen Maßnahmen können aber weiter verfolgt werden. „In der Praxis hat das heutige Urteil nur zur Folge, dass wir den Verkehrsplan noch einmal durch den neuen Gemeinderat bringen müssen“, so Stadträtin Rohrer. „Dann eben mit einer Dokumentation, die nachweist, dass die Umweltauswirkungen des Verkehrsplans allesamt positiv sind, also keine UVP notwendig ist.“

In jedem Fall sei die Entwicklung des Verkehrsplans der Stadt ein Meilenstein gewesen, sind sich Rösch und Rohrer einig. „Zum ersten Mal hat es eine über Monate geführte Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gegeben und zum ersten Mal war sich ganz Meran darüber einig, dass es Mobilitätsmaßnahmen braucht und wir nicht nur auf die Fertigstellung des Küchelbergtunnels warten können – so wichtig diese auch sein mag“, schließt Rösch.

Von: luk

Bezirk: Burggrafenamt