Von: mk
Meran – Zu Beginn der gestrigen Sitzung unterrichtete Stadtrat Nerio Zaccaria auf Antrag von Paola Zampieri (Giorgia Meloni Fratelli d’Italia) den Meraner Gemeinderat über die Maßnahmen, welche die Stadtverwaltung zur Beseitigung von Unkraut auf dem städtischen Friedhof in der St.-Josef-Straße zu ergreifen gedenkt.
Zur Kenntnis nehmend, dass der Haushaltsausgleich gemäß den geltenden Bestimmungen gewahrt ist, hat der Meraner Gemeinderat dann die dritte Änderung des Haushaltsvoranschlages 2023/2025 für einen Gesambetrag von 1.385.000 Euro sowie die dritte Abänderung des Einheitlichen Strategiedokuments (ESD) 2023-2025 verabschiedet.
Dies sind die neuen Projekte, welche im ESD enthalten sind:
– Sanierung der Rätia-Brücke (1.582.416 Euro);
– Neuasphaltierung der Pfarrgasse im Abschnitt zwischen der Etschmanngasse und der Romstraße (561.556,95 Euro);
– Neugestaltung der Engen Gasse (222.018,73 Euro);
– Anpassung des Brandschutzsystems im Pflegeheim St. Antonius (2.290.000 Euro, davon die Hälfte vom Land finanziert)
– Erweiterung und Aufwertung des Spielplatzes im Stadtviertel St. Vigil (345.516,06 Euro);
– Optimierung der öffentlichen Beleuchtung – Los 5a (252.688,99 Euro);
– Sanierung der Manzonistraße im Abschnitt zwischen dem Theaterplatz und dem Luthersteg mit Erneuerung des Straßenkörpers und Bau eines Radwegs (1.898.946,11 Euro).
Zwei Parzellen wurden in den Veräußerungsplan aufgenommen, der dem DUP beigefügt ist. Für die erste, die sich am Rennstallweg befindet und auf der Alperia eine Stromkabine errichten will, wird ein Oberbodenrecht eingerichtet. Für die zweite, die sich in Gratsch am Ende der Verdistraße und an der Grenze zu den Gemeinden Tirol und Algund befindet, ist ein Tausch mit einer privaten Partei vorgesehen. Gemäß der von den Ratsfraktion der Grüne.Verdi.Vërc – Die Liste.Paul Rösch vorgeschlagenen, im Zuge der Debatte geänderten und vom Gemeinderat verabschiedeten Anwendungsrichtlinie muss dieser Tausch unter folgenden Bedingungen durchgeführt werden: Eintragung einer Dienstbarkeit zum Erhalt des offenen Waales, Errichtung eines gleichwertigen Fußgänger- und Radweges mit Schotter oder wasserdurchlässigem Belag – einschließlich der erforderlichen Brücke über den Waal – zu Lasten der privaten Partei.
Artikel 24 der Verordnung zum Abwasserdienst wurde korrigiert und ergänzt. Insbesondere wurde vorgesehen, dass die Stadtwerke bei der Berechnung des Tarifes für die Abwasserableitung und Reinigung die gelieferte, aber versickerte Wassermenge bei Vorlage einer geeigneten Dokumentation ausschließen kann (bei Vorliegen von Rechnungen müssen diese bezahlt worden sein). Die Dokumentation muss die Reparatur des Wasserverlustes nachweisen und dass das Wasser nicht in das Kanalnetz geflossen ist. Ansuchen dieser Art müssen von den Kund*innen innerhalb und nicht später als drei Monate ab Rechnungslegung vorgelegt werden. Die Tarifberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauches der letzten beiden Jahre erhöht um zehn Prozent.