Von: mk
Meran – Der Meraner Gemeinderat hat gestern das Einheitliche Strategiedokument 2024-2026 und den Haushaltsvoranschlag 2024-2026 der Stadtgemeinde Meran verabschiedet.
Genehmigt wurde auch die neue Verordnung betreffend die über die In-House-Gesellschaft Südtiroler Einzugsdienste AG ausgeübte Zwangseintreibung der Einnahmen der Stadtgemeinde Meran. Hier die wichtigsten Änderungen:
– Es wurden Verweise auf das Haushaltsgesetz 2020 eingefügt;
– In Bezug auf die Verfahrensverantwortlichen wurde die Möglichkeit eingeführt, dass die Gesellschaft für ihr eigenes Personal Schulungen für die Ausbildung von Zustellungsbeauftragten organisieren kann, weiters wurde das Verfahren zur Ermittlung der Verantwortlichen für die Feststellung der Forderungen des Landes abgeändert und der Verweis auf die Regelung zur Ernennung der Vollzugsbeamten durch die Gesellschaft wurde angepasst. Außerdem wurde ausdrücklich die Möglichkeit der Beglaubigung von Kopien der Eintreibungsakten durch die Verantwortlichen für das Verfahren der Zwangseintreibung vorgesehen;
– Es wurde ein Verweis auf das Haushaltsgesetz 2020 für die Festlegung der von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragenden Zustellungskosten eingeführt;
– Es wurde die Regelung des Verfahrens zur Gewährung von Ratenplänen geändert, indem insbesondere vorgesehen wurde, dass die Eintreibungskosten und -gebühren, sowie die Verzugszinsen auf jede Rate verteilt werden und nicht mehr mit der ersten Rate erhoben werden; außerdem wurden die Schwellenwerte für die Bestimmung der gewährbaren Höchstanzahl von Raten auf zwei reduziert und es wurde vorgesehen, dass der Nachweis der finanziellen Schwierigkeiten erbracht werden muss, um eine Ratenzahlung für Schulden von mehr als 120.000 Euro anstatt von 60.000 Euro zu erhalten. Schließlich wurde festgelegt, dass der Ratenplan nach Nichtbezahlung von acht Raten verwirkt, und außerdem wurde die Verwaltung der Ausschlüsse von der Gewährung eines Ratenplanes vereinfacht.
Die Verordnung über die Bewirtschaftung der Hausabfälle und der diesen gleichgestellten Sonderabfälle wurde an die neuen Bestimmungen betreffend die Einstufung des Hausmülls gemäß Richtlinie EU 2018/851 angepasst.
Diesbezüglich wurden auch einige von der Ratsgruppe Alleanza per Merano vorgeschlagene lexikalische Klarstellungen angenommen. Die genaue Bezeichnung der Verordnung, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, ist nun folgende: Verordnung über die Bewirtschaftung der Hausabfälle und der diesen gleichartigen, nicht gefährlichen Sonderabfälle. In Absprache mit der Ortspolizei wurden auch die Artikel zur Kontrolle (Art. 46) und den Verwaltungsstrafen (Art. 47) angepasst bzw. neu eingefügt (und aus der Polizeiordnung gelöscht), um eine einheitliche Handhabe zu gewährleisten. Zudem wurde eine Nivellierung der Mindeststrafen vorgenommen, um langwierige Rekurse möglichst zu vermeiden.