Von: luk
Bozen – Im Landtag wurden heute Vormittag diverse Themen angesprochen: Missbrauch von WOBI-Wohnungen, ABD-Verkauf, Bibliothekszentrum, Wild-Monitoring, Antidiskriminierungsstelle und noch weitere.
Zu Beginn der Sitzung teilte Präsident Josef Noggler mit, dass die Sitzung um 12.30 Uhr unterbrochen wird für ein Treffen zwischen Fraktionssprechern und den Vertretern der Kleintierzüchter zum Thema Wolf.
Die Privatzimmervermietung in Form eines B&B-Angebotes (Bed and Breakfast) erlebt seit einigen Jahren einen Aufschwung, stellte Ulli Mair fest, wies aber auch darauf hin, dass die B&B-Nutzung der Wohnungen des Wohnbauinstitutes untersagt ist. Ihre Fragen an die Landesregierung: Wie viele Fälle missbräuchlicher Nutzung von WOBI-Wohnungen in Zusammenhang mit einem B&B-Angebot wurden in den vergangenen drei Jahren bis zum heutigen Zeitpunkt verzeichnet? Mit welchen Sanktionen wurden die Mieter der entsprechenden WOBI-Wohnungen belegt? Welche Staatsbürgerschaft hatten jene Mieter vorzuweisen, wie sie aus Frage 1 hervorgehen? Wie wird der mögliche Missbrauch von WOBI-Wohnung durch B&B-Nutzung kontrolliert?
Das WOBI habe keine Kenntnis von missbräuchlicher Nutzung der Institutswohnungen als B&B, antwortete LR Waltraud Deeg. Sollte so etwas passieren, würde ein Lokalaugenschein vorgenommen und ein Verfahren eingeleitet. Ulli Mair bestätigte, dass sie Meldungen über missbräuchliche Nutzungen erhalten habe.
Riccardo Dello Sbarba erinnerte daran, dass die Landesregierung bei der Ausschreibung einen Verkaufspreis für die ABD von 3,8 Mio. Euro festgelegt habe, auch wenn sie ein Immobilienvermögen von rund 35 Mio. aufweise. Seine Fragen an die Landesregierung: In welchem Haushaltskapitel und wie hoch ist der Wert der ABD beziffert? Wo und mit welcher Summe wird der Verkauf im Haushalt angegeben werden?
Die Beteiligung sei im Haushalt mit 37 Mio. Euro angegeben und beinhalte auch die Kapitalaufstockungen im Laufe der Jahre, antwortete LH Arno Kompatscher. Die Einnahme werde ebenfalls in einem eigenen Kapitel für Veräußerungen von Beteiligungen verbucht werden. Es gebe einen Unterschied zwischen dem Wert einer Firma, die man selber führe, und dem Wert, den ein anderer nach Berücksichtigung der Ertragschancen erzielen könne.
Die Condotte AG, die das Bozner Bibliothekszentrum bauen solle, habe laut Presseberichten ein Loch von zwei Mrd. Euro in der Bilanz, 3000 Mitarbeiter auf der Kippe, Megaprojekte, die seit langen stillständen, Rechtsstreitigkeiten und Kündigungen unter den kommissarischen Verwaltern, berichtete Paul Köllensperger. Er fragte, ob Condotte die nötigen Bankgarantien für den Vertrag mit dem Land vorgelegt hat, wie das Land vorgehen wolle, falls die Garantien fehlten und ob es Neuigkeiten bei der finanziellen Situation der Firma gebe.
Die Condotte habe innerhalb des Termins im Mai die nötigen Unterlagen geliefert, antwortete LR Massimo Bessone. Die Ämter hätten diese geprüft und positiv begutachtet. Erst nach Erteilung der Baukonzession werde geprüft, ob die nötigen Bankgarantien vorlägen. Ohne diese werde der Vertrag nicht unterschrieben.
Riccardo Dello Sbarba erinnerte daran, dass das Integrationsgesetz von 2014 die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle beim Landtag vorsehe. Dafür hätten sich auch 27 Vereine stark gemacht, und ihnen sei die baldige Einrichtung der Stelle versprochen worden. Dello Sbarba fragte, ob das Landtagspräsidium jemals einen Beschluss dazu gefasst hat, ob dabei auch die Personalausstattung (1,5 Vollzeitstellen) festgelegt wurde und was bis jetzt zur Umsetzung getan wurde.
Die Errichtung der Stelle sei in insgesamt 17 Sitzungen des Präsidiums behandelt, antwortete Landtagspräsident Josef Noggler. Am 19 September 2018 habe das Präsidium entschieden, der Stelle eine Vollzeit- und eine Teilzeitstelle zuzuweisen. Bis zur Errichtung müsse noch die Raumfrage gelöst werden. Der Raum im Landtag sei auch durch die erhöhte personelle Ausstattung der Fraktionen und des Präsidiums, aber auch durch neue Mitarbeiter für die Anwaltschaften knapper geworden. Zudem stehe noch die Einrichtung des Büros für politische Bildung an. Das Präsidium behalte die Frage jedenfalls im Auge. Er glaube, man werde in den nächsten Wochen soweit sein, dass man die nötigen Räumlichkeiten finden werde, sodass die Antidiskriminierungsstelle noch innerhalb des Jahres starten könne. Dello Sbarba sah diese Begründung als nicht ausreichend an. Der Platz ließe sich durch Umverteilung finden oder auch durch Anmietung.
Riccardo Dello Sbarba erinnerte an die 60-Tage-Frist nach Zuschlag für die Übertragung der ABD-Anteile und fragte, ob ohne Vereinbarung mit dem Käufer eine Terminverschiebung möglich ist und welche Entschädigung diesem zusteht, falls es zu keinem Kaufvertrag kommt.
Ein vereinbarter Aufschub sei grundsätzlich möglich, antwortete LH Arno Kompatscher, aber da es noch keine definitive Zuweisung gebe, laufe auch noch nicht die 60-Tage-Frist. Es gebe im Vertrag wie üblich die Klausel der einseitigen Aussetzung, es sei aber nicht sicher, ob nicht doch Schadenersatz fällig würde. Es gebe auf jeden Fall das Recht auf Ersetzung der Teilnahmekosten für den Wettbewerb.
Mehrere Bürger haben sich besorgt an die Landtagsfraktion des Team Köllensperger gewandt, um auf den Umstand hinzuweisen, dass in Südtirol beim Wild-Monitoring nicht gemäß den staatlichen gesetzlichen Vorgaben auf die Installation von Videokameras mittels entsprechender Schilder hingewiesen wird, berichtete Peter Faistnauer. Das staatliche Gesetzesdekret 196/2003 zum Schutz der persönlichen Daten muss auch bei der Videoüberwachung von Wildtieren Anwendung finden, da die entsprechenden Maßnahmen zwar vorrangig dem Monitoring der Wild-Fauna dienen, dabei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass ahnungslose Dritte datentechnisch erfasst werden. Faistnauer stellte dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Wie viele Kameras sind aktuell in Südtirols Wäldern vom Amt für Jagd und Fischerei installiert? Wurden die Grundeigentümer vorab über die Installation von Kameras informiert und haben sie den Maßnahmen schriftlich zugestimmt? Welche gesetzliche Regelung gilt in Südtirol im Hinblick auf die Videoüberwachung von Wild-Tieren von Seiten der öffentlichen Hand in privaten Grundstücken? Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die es ermöglicht, die staatliche Normative in Südtirol nicht anzuwenden und wenn ja, welche?
Die Situation sei grundsätzlich zu überdenken, meinte LR Arno Schuler mit Verweis auf Drohnen und private Kameras. Diese seien viel mehr als die Überwachungskameras des Amtes, ca. 50, und die 50 der Forstbehörde. Diese dienten vor allem der Überwachung von Großraubwild. Das Land sei zum Monitoring verpflichtet. Die Grundbesitzer würden nicht informiert, das sei gesetzlich nicht vorgesehen. Unbeabsichtigte Aufnahmen von Privatpersonen müssten gelöscht werden. Faistnauer betonte, dass er sich einen Warnhinweis vor Überwachungskameras erwarte, die überdies auf öffentlichem Grund aufgestellt werden sollten.
Laut Presseberichten sollen 15 Personen im Trevi-Zentrum und in der Mediathek entlassen werden, weil das Land die Mittel kürzt, berichtete Paul Köllensperger, und das, während LR Vettorato im März gesagt habe, dass es bei der italienischen Kultur keine Kürzungen geben werde. Köllensperger fragte, ob die Kürzungen bestätigt seien, wie hoch sie angesetzt und wie sie begründet würden, ob weitere Kürzungen bei Kultur oder Schule oder beim Sprachunterricht geplant seien und welche Maßnahmen zur Unterstützung der Mehrsprachigkeit, wie im Regierungsprogramm angekündigt, geplant seien.
Es gebe keine Kürzungen und niemand werde entlassen, antwortete LR Giuliano Vettorato. Im genannten Fall seien die Aufträge ausgelaufen, diese würden neu vergeben, wobei man einige Aufgaben auch verwaltungsintern erledigen könne. Auch beim Sprachunterricht werde ein neuer Auftrag vergeben, mit angepassten Kriterien und einem niedrigeren Ausschreibungspreis.
In unserer Sprechstunde wurde uns berichtet, dass es im Liniendienst Meran-Bozen zu Unhöflichkeitsepisoden gekommen ist, erklärte Brigitte Foppa. Der Liniendienst wurde an das Unternehmen Bertoldi ausgegeben, in dem insbesondere ein Fahrer auffallend unhöflich und aggressiv mit den Fahrgästen umgeht. Vor allem aber wird ein brutaler Fahrstil beobachtet und die Geschwindigkeits-begrenzungen scheinen nicht eingehalten zu werden. Foppas Fragen an die Landesregierung: Welche Linienfahrten wurden an das Unternehmen Bertoldi vergeben? In welchem zeitlichen und finanziellen Ausmaß? Hat die Landesregierung Kunde von dem beschriebenen Fahrverhalten? Gab es Beschwerden? Wie wird die Sicherheit und die Würde der Fahrgäste gewährleistet? Gibt es Kontrollen? Wenn ja, von wem und wie oft werden diese durchgeführt?
Das Land sei der Frage nachgegangen, berichtete LR Daniel Alfreider. Die Linie sei von der SASA an die Firma Bertoldi weitervergeben worden. Diese Firma betreue drei Linien. Dem Land seien bislang keine Meldungen vorgelegen, man habe das Unternehmen aber auf den gegenständlichen Fall hingewiesen und bestehe auf Aufklärung.
Die Äpfel bzw. die Apfelspalten für das Projekt „Obst an den Schulen“ in 87 Grundschulen werden außerhalb des Landes verpackt und in Plastiktüten an die Schulen geliefert, kritisierte Franz Ploner und fragte: Wie rechtfertigt die Landesregierung den abnormen Plastikgebrauch und den produzierten Plastikmüll in den Schulen? Warum verhindert die Landesregierung nicht den abnormen Plastikanfall durch solche Projekte? Welche Kommission bewertet die Sinnhaftigkeit solcher Projekte mit fraglich edukativen und ernährungswissenschaftlichen Effekten? Warum kann nicht Obst in offener Form (z.B. in Kisten) den Schulen zur Verfügung gestellt werden? Kann die Landesregierung die Verwendung regionaler Obstprodukte an den Schulen durch solche Projekte garantieren? Warum nimmt die Landesregierung die Beschwerden der Eltern nicht ernst?
Wie das Schulmilchprogramm sei auch dieses Programm von der EU finanziert, und die Schulen würden autonom über ihre Teilnahme entscheiden, antwortete LR Philipp Achammer. Zusammen mit anderen Regionen habe man versucht, eine Ausgabe mit weniger Verpackung zu erreichen. Man nehme die Sorgen natürlich ernst, aber die Schulen würden selbst entscheiden. Man werde sich jedenfalls weiter um ein besseres Angebot bemühen.