Dorfmann zeigt sich zufrieden

“Mit der neuen GAP haben Landwirte besseren Schutz gegen Hagel und Frost“

Mittwoch, 13. Dezember 2017 | 17:54 Uhr

Straßburg – Das EU-Parlament hat gestern mit großer Mehrheit die Halbzeitreform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014-2020 angenommen. Es handelt sich um eine wahre Revision der Reform von 2013, welche stark vom europäischen Parlament ersehnt worden ist und welche weit über den Änderungsvorschlägen der Kommission hinausging.

Die größten Neuerungen der Halbzeitreform, beziehungsweise der Omnibus-Verordnung, welche die vier Hauptverordnungen der GAP ändert, sind: Vereinfachung, größere Verhandlungskraft für die Landwirte, Förderungen für die jungen Landwirte und bessere Mittel für Risikomanagement.

Was die neuen Maßnahmen zur Stabilisierung der Einnahmen der Landwirte betrifft, so sieht die neue Reform Maßnahmen vor die geeigneter sind, um zukünftige Krisen zu bewältigen. Solche Maßnahmen sind, zum Beispiel, die Erhöhung der Entschädigungen der Versicherungen der Anlagen, der Nutztiere und der Pflanzen, und die Errichtung von Gemeinschaftsgrundstücken die den Landwirten gehören.

Die europäische Kommission soll dank außergewöhnlichen Maßnahmen für die Landwirte, schnell auf Krisen reagieren können.

„Die durch die Reform eingeführten Neuerungen, über welche wir gestern abgestimmt haben, sind eine gute Neuigkeit für die Landwirte. Es galt das System zu erneuern und dies haben heuer Frost und Hagel ein weiteres Mal unter Beweis gestellt“, so der Südtiroler Europaparlamentsabgeordneter Herbert Dorfmann, Mitglied des Agrar-Ausschusses im europäischen Parlaments.

Die neuen Regeln werden mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten. „Mit Anfang nächsten Jahres genießen unsere Landwirte einen besseren Schutz gegen die Volatilität des Marktes, die ungünstigen Witterungsbedingungen, Pflanzenschädlinge und Tierkrankheiten. Auf einer Seite haben wir den Schwellenwert für Schäden um eine Rückerstattung zu bekommen, gesenkt: der Schwellenwert bezüglich Produktionsrückgänge wird von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Auf der anderen Seite haben wir der Höchstprozentsatz er öffentlichen Beiträge von 65 auf 70 Prozent erhöht“, so Dorfmann.

Zudem können die Mitgliedsstaaten, mit Beginn des neuen Jahres, den Landwirten mit Maßnahmen zur Stabilisierung der Einnahmen eines gewissen Sektors helfen, sofern ihre Einnahmeausfälle die 20 Prozent übersteigen.

Schlussendlich gibt es noch die Frage bezüglich den Sicherheitsfons, danke deren man im Stande ist auch einen Schutz für jene Risiken zu bieten, welche traditionsgemäß nicht von den Versicherungen gedeckt sind. „Mit den neuen Regeln wird das Verbot von öffentlichen Beiträgen zum Startkapital abgeschafft, welches bisher das Funktionieren dieser Maßnahmen behindert hat. Dies ist vor allem für die Berggebiete eine sehr interessante Neuerung. Ein Sicherheitsfonds könnte in Zukunft eine neue Möglichkeit darstellen, um die Landwirte vor den Schäden durch Dürre zu sichern, Schäden welche vor allem auf Grund des Klimawandels in den letzten Jahren immer häufiger aufgetreten sind“, so abschließend Dorfmann.

Von: mk

Bezirk: Bozen