Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat Nachtragshaushalt für das Finanzjahr 2023 genehmigt. Ein großer Teil der verfügbaren Mittel ist für den Inflationsausgleich im öffentlichen Dienst bestimmt.
Im vergangenen Haushaltsjahr hat das Land Südtirol ein positives Verwaltungsergebnis von knapp 800 Millionen Euro erzielt, wie der Ende April von der Landesregierung genehmigten Rechnungslegung 2022 zu entnehmen ist. Wie diese Mittel verwendet werden, hat die Landesfinanzabteilung nun im Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2023 festgeschrieben, den die Landesregierung heute (20. Mai) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher mit Änderungen genehmigt hat.
Zur freien Verfügung stehen von den rund 800 Millionen Euro allerdings nur rund 350 Millionen Euro, da Rückstellungen (Fonds für zweifelhafte Forderungen, für Rechtsstreitigkeiten, für Verluste an Beteiligungen) vorgeschrieben und ein Teil des Überschusses gebunden ist (zweckgebunden Ausgaben regionaler, staatlicher und europäischer Mittel).
350 Millionen Euro frei verfügbar
Die frei verfügbaren Mittel von 350 Millionen Euro werden zu einem großen Teil den Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst zugutekommen. “Wir investieren in eine grundlegende Ressource”, betonte Landeshauptmann Kompatscher, “und zwar in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die wir 125 Millionen Euro als Inflationsausgleich für die vergangenen Jahre reservieren, wie vom jüngst unterzeichneten Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) vorgesehen. Im Herbst sollen alle Mitarbeitenden der Landesverwaltung, der Schule und des Sanitätsbetriebes eine Einmalzahlung in der Höhe eines zusätzlichen Monatsgehaltes erhalten.” Die 125 Millionen Euro sind ein Teil der insgesamt 270 bis 280 Millionen Euro, die über die nächsten Verhandlungsrunden zur Verfügung gestellt werden sollen.
Mit den verbleibenden Mitteln sollen direkte und indirekte Investitionen angekurbelt und die für 2023 bewilligte, aber nicht aufgenommene (nicht vertraglich abgeschlossene) Verschuldung (DANC – debito autorizzato non contratto) gelöscht werden.
Irap-Befreiung, Aswe-Beschwerdestelle
Der Landesgesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2023 und 2023-2025 beinhaltet in Artikel 9 die Befreiung der Körperschaften des Dritten Sektors von der regionalen Wertschöpfungssteuer Irap vor. Damit soll die vom Staat vorgesehene Möglichkeit in Südtirol so umfassend wie möglich genutzt werden. Bisher war die Befreiung ehrenamtlichen Organisationen und Vereinen zur Förderung des Gemeinwesens vorbehalten. Nun soll sie auch auf die Körperschaften des Dritten Sektors ausgedehnt werden. Von öffentlichem Interesse ist auch Artikel 10, mit dem eine Beschwerdestelle gegen die Entscheidungen der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (Aswe) eingereicht werden kann. Damit soll die Möglichkeit einer Verwaltungsbeschwerde vorgesehen werden, die für die antragstellenden Menschen einfacher und finanziell weniger belastend ist, als der Gerichtsweg.
Der Landesgesetzentwurf zum Nachtragshaushalt wird an den Südtiroler Landtag weitergeleitet, wo er zunächst in den zuständigen Ausschüssen und dann im Plenum behandelt wird.