Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider und Hochbau-Landesrat Massimo Bessone gestern beschlossen, die neuen staatlichen Richtlinien der Aufsichtsbehörde für öffentliche Arbeiten für die Einsetzung des Technischen Beirats sei es für die laufenden Bauwerke oberhalb des EU-Schwellenwertes von 5,35 Millionen Euro, wie auch in Bezug auf alle zukünftigen Arbeiten, die die Verpflichtung zur Bildung des Technischen Beirats vorsehen, vollinhaltlich zu übernehmen. Weiters gelten die neuen Richtlinien auch für alle Arbeiten, für die die ausschreibende Abteilung die Option zur Bildung des Technischen Beirats auszuüben gedenkt.
Präventive Funktion des Technischen Beirates
Der Technische Beirat hat eine präventive Funktion zur Lösung aller kritischen Punkte, die den Realisierungsprozess eines öffentlichen Bauwerkes verlangsamen können. In diesem Sinne fällt durch den vom Gesetzgeber verwendeten Begriff, der sich ausdrücklich auf Streitigkeiten und technische Streitigkeiten aller Art bezieht, jede Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich des Technischen Beirats, die die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten beeinträchtigen kann, einschließlich solcher, die zu Vorbehalten führen oder geführt haben.
Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider und Hochbau-Landesrat Massimo Bessone weisen darauf hin, die Ernennung des Technischen Beirats bedeutet für Vergabestellen und Wirtschaftsteilnehmer die Möglichkeit einer schnellen und sicheren Lösung von Streitigkeiten und technischen Unstimmigkeiten, die während der Ausführung eines öffentlichen Auftrags entstehen können.
Zusammensetzung des Beirats
Die Mitglieder des Technischen Beirates werden unter Ingenieuren, Architekten, Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern ausgewählt, die über Erfahrung und berufliche Qualifikation verfügen, die für die Art der Arbeit geeignet ist, mit nachgewiesener Erfahrung im Bereich von öffentlichen Aufträgen, Konzessionen und Investitionen, wobei so weit wie möglich multidisziplinäre Kompetenzen bevorzugt werden. Der Technische Beirat setzt sich aus drei oder fünf Mitgliedern zusammen, je nach den spezifischen Bedürfnissen und der Besonderheit des Auftrags. Falls sich die Parteien nicht auf die Ernennung des Vorsitzenden einigen können, wird ein Protokoll der Nichteinigung abgefasst und die Ernennung erfolgt durch die Landesregierung. Diese Namhaftmachung muss innerhalb von fünf Tagen nach dem Antrag der sorgfältigsten Partei erfolgen.
Verbindliche aber nicht bindende Gutachten
Die Entscheidungen des Technischen Beirats haben den Wert eines Gutachtens. Die Entscheidungen des Beirats sind als verbindliche, aber nicht bindende Gutachten zu betrachten, unbeschadet der Entscheidungskompetenz, die die Gesetzgebung dem einzigen Verfahrensverantwortlichen und dem Auftraggeber in Bezug auf Einstellungen zuschreibt. Die Feststellungen des Technischen Beirats haben die Wirkung, den Auftraggeber in Bezug auf die Verwaltung des Verfahrens zu unterstützen, bindet jedoch den Verfahrensverantwortlichen nicht in der bei der Verabschiedung der Maßnahmen, für die er verantwortlich ist.