Auf den Frühling - Kritik der STF

Neue Verordnung: Landesvolksabstimmung verschoben

Mittwoch, 26. Januar 2022 | 17:46 Uhr

Bozen – Mit einer am 25. Jänner von LH Arno Kompatscher unterzeichneten Verordnung wird die Landesvolksabstimmung aufgrund der Pandemielage nochmals verschoben, und zwar auf den Frühling.
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­Im Vorjahr hat der Südtiroler Landtag die Gesetzesnovelle “Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung” mehrheitlich genehmigt, für welche die Kritiker der Gesetzesmaßnahme eine bestätigende Volksabstimmung angestrengt haben. Diese Volksbefragung, mit der über das Inkrafttreten des Landesgesetzes abgestimmt wird, sollte ursprünglich am 30. Jänner 2022 stattfinden, wurde aber bereits im Dezember um 60 Tage verschoben (siehe früheren Bericht).

Aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des Coronavirus in Südtirol und eines entsprechenden Berichts des Südtiroler Sanitätsbetriebs hat Landeshauptmann Arno Kompatscher gestern (25. Jänner) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 4. des heurigen Jahres unterzeichnet. Mit dieser Verordnung wird das Datum der bestätigenden Landesvolksabstimmung im Hinblick auf die Sicherheit nochmals verschoben, und zwar auf den Zeitraum zwischen dem 15. April und dem 15. Juni 2022 und vorzugsweise auf den letzten Sonntag im Monat Mai.

In der Verordnung ist auch festgehalten, dass die formelle Anberaumung der Volksabstimmung mit einem darauffolgenden Wahlausschreibungs-Dekret des Landeshauptmanns erfolgen wird, welches spätestens am sechzigsten Tag vor dem Tag der Abstimmung im Amtsblatt der Region veröffentlicht wird.

Die Verordnung Nr. 4/2022 ist wie alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.

Kritik von Süd-Tiroler Freiheit

Die Süd-Tiroler Freiheit kritisiert diesen Umstand und hält die Verschiebung nicht für notwendig. “Zur Erinnerung: SVP und Lega haben im letzten Jahr im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem sie die direkte Demokratie einschränken wollen. Konkret geht es um das ‘bestätigende Referendum’. Gesetze, die mit keiner Dreiviertelmehrheit im Landtag beschlossen werden, sollen nach dem Willen von SVP und Lega nicht mehr durch die Bevölkerung verhindert werden können. Da 16.365 Bürger und 14 Landtagsabgeordnete aber dagegen intervenierten, muss das Volk über die Beschneidung der direktdemokratischen Rechte entscheiden. Ursprünglich hätte das Referendum am 30. Jänner 2022 stattfinden sollen, wurde dann aber auf Ende März verschoben. Nun macht Landeshauptmann Kompatscher plötzlich Ende Mai daraus.”

Für die Süd-Tiroler Freiheit ist die erneute Verschiebung nicht notwendig: „Die Pandemielage würde eine Volksabstimmung ohne weiteres erlauben, zumal, wie bei den Gemeindewahlen 2020, ohnehin Abstand- und Maskenpflicht garantiert wären. Skigebiete sind offen, Sportveranstaltungen und vieles anderes erlaubt, somit ist eine Einschränkung des Wahlrechts der Bürger nicht zu rechtfertigen, sofern der wahre Grund nicht darin liegt, dass die SVP Angst vor dem eigenen Volk hat und ein unerwünschtes Wahlergebnis verhindern will! Demokratische Rechte sind kein Preiswatten, das dauernd aufgeschoben und hinausgezögert werden kann!“

Von: luk

Bezirk: Bozen