Gesetz mit 18 Stimmen bei elf Gegenstimmen und drei Enthaltungen genehmigt

Neuordnung des Gesundheitsdienstes vom Landtag verabschiedet

Freitag, 07. April 2017 | 20:58 Uhr

Bozen – Der Landtag hat heute Abend die Neuordnung des Gesundheitsdienstes mit 18 Stimmen bei elf Gegenstimmen und drei Enthaltungen genehmigt.

“Nun brauchen wir den Mut zur Veränderung. Der Südtiroler Landtag hat mit der Verabschiedung des neuen Landesgesetzes einen wichtigen Schritt getan hin zu einem wirklich zusammengeführten Sanitätsbetrieb für das ganze Land: vereinheitlicht, verschlankt, vernetzt”, ist Gesundheitslandesrätin Martha Stocker nach einer anstrengenden Nachtsitzung überzeugt.

LPA

Nach der Verankerung der medizinischen Versorgungsleistungen im Landesgesundheitsplan 2016-2020 im November 2016 ist nun die zweite Säule der Gesundheitsreform vom Südtiroler Landtag verabschiedet worden. Die Neuordnung der Führungs- und Verwaltungsstruktur der Landesgesundheitsdienste spielt nach der Zusammenführung der damaligen vier Sanitätsbetriebe zum einzigen Südtiroler Sanitätsbetrieb von vor zehn Jahren eine wichtige Rolle. Damit ist die gesetzliche Grundlage eines modernen Managements für einen Landesbetrieb mit fast 10.000 Mitarbeitenden geschaffen.

“Die Ausrichtung des Gesetzes lässt sich in drei Zielsetzungen zusammenfassen: Wir setzen auf einen landesweit vernetzten Betrieb mit einheitlichen Abläufen zur medizinischen Betreuung der Menschen, ein Miteinander in der kollegialen Führung und die verstärkte Beteiligung und Mitsprache aller Interessensvertretungen”, unterstreicht Gesundheitslandesrätin Stocker.

Die Weiterentwicklung der Gesundheitsdienste zu einem modern organisierten und miteinander eng verbundenen Dienstleistungssystem garantiere den Menschen auch für die Zukunft die Sicherheit, dass sie zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort bedarfsgerecht medizinisch versorgt werden – und dies landesweit hinaus bis in die Talschaften nach den gleichen hohen Qualitätsstandards, so Gesundheitslandesrätin Stocker.

Artikeldebatte und Erklärungen zur Stimmabgabe

Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Organisationsstruktur wurde die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 118/17: „Änderung von Landesgesetzen im Gesundheitsbereich“ aufgenommen.

Die erste zwei Artikel wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 3 enthält Änderungen am Landesgesetz zur Neuregelung des Gesundheitsdienstes.
Paul Köllensperger schlug Wettbewerbe für befristete, nicht erneuerbare Aufträge von drei Jahren und ohne Zweisprachigkeitspflicht vor, um dem Ärztemangel zu begegnen. Riccardo Dello Sbarba schlug eine Reihe von dringenden Themen für die Sektorenpläne vor, darunter die Notaufnahme, die Wartezeiten, chronische Krankheiten u.a. LR Martha Stocker erklärte, dass befristete Aufträge mit Wettbewerb nicht möglich seien. Die Zusammensetzung des Planungskomitees, die die Grünen ändern wollten, sei bereits angemessen. Die Änderungsanträge von Dello Sbarba und Köllensperger wurden abgelehnt.
Myriam Atz Tammerle forderte mehr Augenmerk auf die Medikamentenvergabe, um einem überhöhten Konsum entgegenzuwirken; dies sei nicht nur eine Kostenfrage. Die Daten sollten für einen Austausch mit Innsbruck auch sprachlich kompatibel sein. Sven Knoll wies darauf hin, dass die Gesundheitskarte in Innsbruck nicht verwendbar sei, man sollte auf ein einheitliches System setzen, auf dem auch bisherige Behandlungen vermerkt werden könnten. LR Martha Stocker unterstützte das Anliegen.

Die Art. 4 bis 8 wurde ohne Debatte genehmigt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) bedauerte, dass eine eingehende Behandlung mit den umfangreichen finanztechnischen Bestimmungen, die per Änderungsantrag der Landesregierung noch eingefügt wurden, nicht möglich war. Es gehe um sehr große Summen.

LH Arno Kompatscher holte dies nach. Es gehe um 33 Mio. Euro für Bauarbeiten, 9 Mio. für den Sport, 3 Mio. für die Jugendarbeit, dann noch Zuweisungen an den Rotationsfonds für die Wirtschaft, weil dort die Nachfrage gerade sehr groß sei, schließlich um Umweltinvestitionen. Alle anderen Summen seien rein buchhalterische Umbuchungen.

LR Martha Stocker bedankte sich für die Diskussion und dafür, dass man im Plenum viele Aspekte vertiefen konnte.

Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja, 10 Nein und 4 Enthaltungengenehmigt.

Der Landtag tritt im Mai wieder zusammen.

Von: ka

Bezirk: Bozen