Gesetzentwurf Gesetzgebungsausschuss zurückverwiesen

Neuregelung der Bezüge für Landesregierung und Landtag vertagt

Freitag, 02. Dezember 2016 | 13:01 Uhr

Bozen – Heute Morgen hat der Landtag die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 79/16: „Neuregelung der Bezüge der Organe des Landtages und der Landesregierung“ (vorgelegt von Landtagsvizepräsident Widmann, Landtagspräsident Bizzo und den Präsidialsekretären Renzler und Tinkhauser) wieder aufgenommen. Präsident Roberto Bizzo teilte dem Plenum mit, dass der Antrag von LH Kompatscher und anderen, den Entwurf an den Gesetzgebungsausschuss zurückzuverweisen, zulässig ist.

Andreas Pöder (BürgerUnion) verwahrte sich gegen den Vorwurf Kompatschers, die Opposition habe im Ausschuss nicht gegen den Entwurf gestimmt, und tue heute so, als wäre sie immer dagegen gewesen. Er selbst sei nicht Mitglied des Ausschusses. Er sei dafür, über den Entwurf abzustimmen.

Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) fragte, welche Gesetzentwürfe in der Vergangenheit rückverwiesen wurden und in welcher Form: mit Zustimmung des Plenums oder ohne (worauf Präsident Bizzo anschließend Auskunft gab). Der Entwurf könne mit Änderungen durchaus behandelt und verabschiedet werden. Sonst verdiene die Landesregierung weiter gleich viel wie vorher.

Er sei vom Abstimmungsergebnis im Ausschuss ausgegangen, erklärte LH Arno Kompatscher, gewundert habe ihn die Heftigkeit, mit der nun gegen den Entwurf protestiert werde. Ein solches Gesetz sollte mit breiter Mehrheit verabschiedet werden, zumindest sollte man den Konsens suchen. Die Landesregierung habe bereits beschlossen, dass sie rückwirkend auf die Differenz zu dem, was in dieser Sache beschlossen werde, verzichte.

Im Ausschuss habe es zwei Enthaltungen gegeben, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne), das sei keine Zustimmung, sondern ein Entgegenkommen in Erwartung von Verbesserungen am Text. Wenn man zum Ursprungstext zurückkehre und die Zulagen für Fraktions- und Kommissionsvorsitzende streiche, könne er dem Entwurf zustimme.

Die Oppositionsvertreter hätten bei der Artikeldebatte im Ausschuss gegen die genannten von Steger vorgebrachten Änderungen gestimmt, betonte Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung). Wenn die Mehrheit den Konsens suche, könne sie auf die Änderungsvorschläge der Opposition eingehen.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) beantragte eine Beratung unter der Opposition und eine Fraktionssprechersitzung. Solche Themen sollten nicht in einem Vorwahlklima behandeln.
Pius Leitner (Freiheitliche) erklärte, er traue der Mehrheit nicht nach der Ablehnung seines Antrags. Er plädierte dafür, den Entwurf, weiter zu behandeln. Dieter Steger (SVP) wiederholte seinen Antrag, den Gesetzentwurf an den Ausschuss zurückzuverweisen.

Präsident Roberto Bizzo erklärte den Antrag für angenommen.
Alessandro Urzì protestierte dagegen, dass die Rückverweisung absichtlich vor seiner Tagesordnung zur Parteienfinanzierung akzeptiert wurde. Damit wolle die Mehrheit ein heikles Thema übergehen. Dieter Steger und Präsident Bizzo stellten dies in Abrede: Der Antrag Stegers sei gestern gestellt worden, und zwar bevor Urzìs Tagesordnung vorgelegen habe. Die Behandlung des Gesetzentwurfs im Plenum ist damit vorerst abgeschlossen.

Die Arbeiten wurden für 15 Minuten für eine Beratung innerhalb der Opposition unterbrochen. Anschließend teilte Sven Knoll (STF) mit, dass man um eine genauere Einhaltung der Geschäftsordnung ersuche, damit solche Situationen wie heute und gestern Abend nicht entstünden. Ebenso wären die Oppositionsvertreter für eine Fortsetzung der Behandlung des Gesetzes im Plenum gewesen, um einen Imageschaden für den Landtag zu vermeiden. Man ersuche die SVP, vor Neuauflage des Entwurfs die anderen Fraktionen zu konsultieren und mitzuteilen, für wann man mit einer Verabschiedung rechne.

LH Arno Kompatscher meinte, dass man das auch rasch abwickeln könne, und betonte, dass man die dann beschlossene Kürzung rückwirkend ab heute anwenden werde.
Es werde Jänner oder Februar werden, schätzte Dieter Steger.

Von: mk

Bezirk: Bozen