Urteil des Kassationsgerichts

Partito Valore Umano: Nur Liste für die Kammer

Montag, 05. Februar 2018 | 11:12 Uhr

Bozen – Der Partito Valore Umano, der auch in unserer Region Kandidaten ins Rennen für die Parlamentswahlen schickt, teilt mit, dass das Kassationsgericht in Rom den Rekurs abgelehnt hat, mit dem die Zurückweisung der Kandidatenliste für den Senat aufgehoben wurde.

Demnach werde die Partei nur mit einer Liste für die Abgeordnetenkammer antreten, erklärt der regionale Parteisekretär Michele Angelo Narracci.

Grund für die Zurückweisung der Senatsliste war laut Urteilsbegründung ein Formfehler: Die Senatsliste sei von einer Person hinterlegt worden, die von der Partei nicht für die Abgabe der Kandidatenliste designiert worden war. Laut Wahlgesetz ist eine solche Vorgehensweise verboten.

Von: mk

Bezirk: Bozen