Von: mk
Bozen – Bedienstete der Landesverwaltung, die Diskriminierung, moralische, körperliche oder sexuelle Belästigung erfahren haben beziehungsweise gemobbt wurden, erhalten demnächst die Möglichkeit, sich an eine verwaltungsexterne Anlaufstelle, eine so genannte Vertrauensperson, zu wenden.
Dies sieht ein heute von der Landesregierung genehmigtes Dokument vor, das zudem Maßnahmen zum Schutz der Würde des Landespersonals beinhaltet. Diese Vertrauensperson, soll noch im Laufe des Jahres über ein Auswahlverfahren für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt werden. Sie wird den betroffenen Personen beratend und betreuend zu Seite stehen. Als qualifizierte Fachperson ist weisungsunabhängig und unterliegt der Schweigepflicht. In ihren Aufgabenbereich fallen auch die Weiterbildung der Führungskräfte, Bewusstseinsbildung und Information. Derzeit ist das Landesamt für Personalentwicklung die Anlauf- und Beratungsstelle bei Konflikten. Im vergangenen Jahr hat das Amt in insgesamt 17 schwierigen Situationen längerfristige Unterstützungsarbeit geleistet, im Jahr zuvor waren es 26 Fälle gewesen. Zusätzlich wurden 16 Teamentwicklungsprozesse begleitet.
An den heute von der Landesregierung beschlossenen “Maßnahmen zum Schutz der Würde des Personals der Autonomen Provinz Bozen unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Vertrauensperson” ist bereits seit längerem gearbeitet worden. In die Begutachtungsphase waren die Gewerkschaften und die Gleichstellungsrätin eingebunden. Diese Maßnahmen und die Vertrauensperson sollen dazu beitragen, dass im Landesbetrieb die Vorgaben des Verhaltenskodex für die Landesbediensteten gelebte Realität sind: Gleichbehandlung, Korrektheit, Respekt und ein Arbeitsumfeld, in dem die Würde von Frauen und Männern geachtet wird. Wobei alle Landesbediensteten verpflichtet sind, zu einem positiven Arbeitsklima beizutragen und sich in Wertschätzung zu begegnen.
Der Schutz der Menschenwürde gilt in vielen Staaten als Verfassungsprinzip, aus dem sich Grundrechte ableiten. In diesem Sinne nimmt die italienische Verfassung auch die Arbeitgebenden in die Pflicht, ihre Beschäftigten, deren Gesundheit und Integrität, zu schützen. Die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte, darunter auch der zunehmende Anteil an berufstätigen Frauen, haben das Arbeitsleben verändert und als Folge die Politik dazu bewegt, Maßnahmen zur Regelung und zum Schutz der Arbeitnehmenden zu setzen.
So hat die Europäische Kommission mit ihrer Empfehlung 92/131/EWG aus dem November 1991 zum Schutz der Würde von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und auch in privaten Unternehmen die Funktion der Vertrauensperson empfohlen. Diese Empfehlung setzt Südtirols Landesverwaltung nun um und baut dabei auf die Bestimmungen gegen Diskriminierung und für Chancengerechtigkeit im Staatsgesetz zur Regelung der Arbeit in der öffentlichen Verwaltung (165/2001), auf das Landespersonalgesetz (14/2015), auf den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV und auf den Verhaltenskodex für das eigene Personal aus dem Jahr 2018.
In Südtirol gibt es bereits öffentliche Verwaltungen, die eine Vetrauensperson ernannt haben, beispielsweise die Gemeinde Bozen und der Südtiroler Sanitätsbetrieb. Einzelne Hochschulen bieten auch Ausbildungen zur Vertrauensperson an.
Zusätzlich zu den Maßnahmen für das Landespersonal ist die Einrichtung einer landesweit tätigen Antimobbingstelle geplant. Diese soll bei der Gleichstellungslandesrätin angesiedelt werden. Die Landesregierung will – auf der Grundlage von Vorgesprächen mit dem Landesberiat für Chancengleichheit und der Gleichstellungsrätin – demnächst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.