„Ausnahmelösungen müssen möglich sein“

Pöder: „Wohnbaugesetzgebung manchmal zu kleinlich“

Freitag, 21. September 2018 | 15:45 Uhr

Bozen – Auch die BürgerUnion reagiert auf den Fall eines Bozner Rentners, der aufgrund einer Unachtsamkeit rund 40.000 Euro an das Wohnbauinstitut zurückzahlen soll. „Das Beispiel offenbare einmal mehr, wie kleinlich die Wohnbaugesetzgebung in manchen Teilen ist. Immer wieder wenden sich Bürger an uns Abgeordnete, die in keiner bösen Absicht irgendeinen Formfehler begangen haben und dann plötzlich vom Land oder vom WOBI eine Riesen-Rückzahlungsforderung erhalten“, erklärt der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder.

In wirklichen Betrugsfällen und Schlaumeiereien sei es richtig, wenn die Nutznießer Gelder zurückzahlen müssen. In vielen dieser Fälle gehe es jedoch keineswegs um Betrugsfälle oder Schlaumeiereien, aber die Gesetzesregeln des Wohnbaugesetzes und die rigide Anwendung durch Land und Wobi ließen wenig bis gar keinen Ermessensspielraum oder gar Ausnahmelösungen zu.

Pöder nennt zwei Beispiele, die sich nachweislich so ereignet hätten und zufällig aus Dutzenden von ihm zugetragenen Fällen ausgewählt wurden: „Ein Mann überlässt im Zuge einer Trennung die vom Land geförderte Wohnung seiner bisherigen Frau und den Kindern und zieht aus. Alle Verpflichtungen, Raten und dergleichen wurden und werden ordentlich bezahlt. Irgendwann zieht die Frau mit den Kindern in eine andere Wohnung um. Die Wohnung steht eine Zeit lang leer, weil der Mann einerseits nicht so schnell seine angemietete Wohnung verlassen kann und andererseits nicht daran denkt, dass er hier etwas falsch machen könnte. Irgendwann erhält er ein Schreiben vom Wohnbauamt, dass man die Wohnbauförderung zurückverlangen müsse, weil er die konventionierte Wohnung leerstehen hat lassen. Nach Recherchen ist jedem klar, dass es sich hier um eine Unachtsamkeit und keinerlei böse Absicht gehandelt hat. Aber die Forderung wird dennoch erhoben. Der Mann hat keine Chance.“

Pöder nennt einen zweiten Fall: „Ein Mann, der eine kleine Wohnung mittels Wohnbauförderung gekauft hat, lässt, nachdem er sich von seiner Partnerin getrennt hat, seine Mutter mit ihm in der Wohnung wohnen. Die Mutter hatte vorher in einer Mietwohnung gewohnt, und wohnt jetzt in der Wohnung ihres Sohnes, weil sie von ihrer Rente die Miete nicht mehr bezahlten konnte. Das wäre an und für sich kein Problem, es wäre erlaubt. Auch die Wohnsitzummeldung auf der Gemeinde wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Nur eines vergaß der Sohn: Er meldete dem Wohnbauamt nicht, dass seine Mutter mit ihm in der geförderten Wohnung wohnt – eine Unachtsamkeit und keinerlei Absicht. Durch die Nicht-Meldung entstanden keinerlei Vorteile und die offizielle Wohnbaumeldung wurde auf der Gemeinde auch ordnungsgemäß und termingemäß durchgeführt. Niemand wies den Mann jedoch darauf hin, dass er zwei Zeilen an das Wohnbauamt hätte schreiben sollen. Irgendwann erhält er vom Amt die Rückforderung von 30.000 Euro samt Strafen und Zinsen. Er hat trotz wiederholter Versuche und trotz jeglichen Verständnisses seitens der Ämter keinerlei Chance, dieser Rückzahlung zu entgehen.“

Pöder unterstreicht, dass es sich hier um Steuergelder handle, die als Förderung vergeben worden seien, oder um Institutswohnungen, die vermietet würden. Deshalb seien klare und auch scharfe Regeln im Wohnbaugesetz wichtig. Jedoch müsse das Gesetz einen Ermessensspielraum belassen, sodass in Fällen, in denen es ganz klar ersichtlich ohne jegliche böse Absicht Regelverstöße gegeben hat, Rückforderungen deutlich reduziert oder nicht erhoben werden.

Von: mk

Bezirk: Bozen