Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Reform

Politrenten: Richter vor schwieriger Entscheidung

Donnerstag, 30. März 2017 | 12:03 Uhr

Trient – Drei Richter am Zivilgericht in Trient müssen über die Rekurse von 62 Altmandataren und Witwen gegen die Regionalgesetze aus dem Jahr 2014 in Zusammenhang mit den Politrenten entscheiden.  Nachdem Richter Roberto Beghini Mitte März „seinen“ Rekurs in Teilen bereits an das Verfassungsgericht in Rom weitergereicht hatte, stand am Mittwoch mit Massimo Morandini der zweite Richter vor derselben Frage. Innerhalb eines Monats wird er seine Entscheidung darüber bekannt geben, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Diesen Rekurs haben 25 Altmandatare und Witwen eingereicht, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Abzug von 20 Prozent bei der Rückkehr zur alten Leibrente vor der Thaler-Reform hegen. Außerdem bezweifeln sie, dass die Anhebung des „Solidaritätsbeitrages“ der Witwen von vier auf zwölf Prozent sowie die Obergrenze von 9.000 Euro brutto für jene Mandatare, die mehrere Pensionen aus politischer Tätigkeit beziehen, rechtmäßig sind.

Im Fall von Beghini hat Ex-Senator und Ex-Landesrat Alois Kofler zum neuen Abzinsungssatz und zur Rückgabe der Rentenvorschüsse und Family-Fonds-Quoten die Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen. Die Reform hatte Vorschüsse sowie Family-Fonds-Anteile mit anderen, ungünstigeren Kriterien neu berechnet. Dazu zählt auch ein höherer Abzinsungsfaktor. Im Schnitt kam es zu einem ein Minus von 30 bis 35 Prozent. Koflers Zweifel bezogen sich auf die Rechtmäßigkeit der Rückwirksamkeit, was auch Beghini ähnlich sah.

Immerhin hätten sich die Altmandatare bei ihrer Entscheidung auf die damalige Rentenregelung verlassen. Diese Punkte sollen nun vor dem Verfassungsgericht in Rom geprüft werden. Keiner Zweifel hegte Beghini laut „Dolomiten“ an der Gesetzmäßigkeit der Kürzung der Leibrenten um 20 Prozent.

Am 18. April steht Adriana De Tommaso als dritte Richterin vor derselben Entscheidung. Sie muss über den Rekurs weiterer Altmandatare befinden. Für die Rekurssteller bringen drei verschiedene Verfahren den Vorteil, dass sie dreimal die Chance haben, einen Richter zu finden, der ihre Zweifel teilt und das Verfassungsgericht befasst.

Von: mk

Bezirk: Bozen