Fragestunde im Landtag

344 Ärzte arbeiten ohne Zweisprachigkeitsnachweis

Dienstag, 12. März 2019 | 16:45 Uhr

Bozen – Bei der Fragestunde im Südtiroler Landtag wurden heute die Themen Zweisprachigkeit, Kinderbetreuung, Gefängnis- und Bibliotheksbau, Dolomitenpässe, und Post behandelt.

Das Recht der Bürger auf Gebrauch der Muttersprache hat im Gesundheitswesen eine besondere Bedeutung, bemerkte Ulli Mair. Dennoch hatten im Jahr 2016 von den 1.224 Ärzten und Zahnärzten 324 keinen Zweisprachigkeitsnachweis. Mair befürchtete aufgrund des Ärztemangels weitere Werkverträge ohne Zweisprachigkeitspflicht und fragte die Landesregierung: Wie viele zugelassene Ärzte und Zahnärzte leisten derzeit in Südtirol ihren Dienst? Wie viele davon sind ausländische Staatsbürger? Wie viele von den zugelassenen Ärzten und Zahnärzten haben keinen Zweisprachigkeitsnachweis? Welche besonderen Maßnahmen plant die Landesregierung, um sicherzustellen, dass die Südtiroler auch in den Gesundheitseinrichtungen in ihrer jeweiligen Muttersprache bedient werden?

Derzeit würden, 1.348 Ärzte im Sanitätsbetrieb arbeiten, davon 89 Ausländer und 344 ohne Zweisprachigkeitsnachweis, erklärte LR Thomas Widmann. Er verstehe die Kritik, aber es gebe europaweit einen Ärztemangel, und man sei derzeit nicht in der Lage den Dienst nur mit zweisprachigen Ärzten abzudecken. Um dem entgegenzuwirken, seien obligatorische Sprachkurse mit Prüfungen vorgesehen.

Helmuth Renzler berichtete vom Fall einer Kinderbetreuerin, deren befristeter Arbeitsvertrag bei einer Sozialgenossenschaft im Juni verfällt. Ihre Ausbildung bei der Innsbrucker „Vitalakademie“ sei von der Landesabteilung für Familie und Soziales als gültige Voraussetzung eingestuft worden. Für eine Verlängerung des Vertrages verlange die Sozialgenossenschaft nun eine neuerliche Anerkennung ihrer Ausbildung, aber die „Vitalakademie“ existiere nicht mehr, angeforderte Unterlagen seien nicht mehr erhältlich, und nun lehne der zuständige Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung eine Anerkennung ab, da Unterschiede zwischen der absolvierten und der vorgesehenen Ausbildung bestünden. Renzlers Fragen an die Landesregierung: War im beschriebenen Fall ein erneutes Verfahren zur Anerkennung überhaupt notwendig, nachdem C.L. nachweislich bereits seit dem 11. 11. 2010 über eine Anerkennung verfügt hat? Falls ja, dann wird um fundierte juridische Begründung gebeten. Wie heißen die Mitglieder des Arbeitskreises für Aus- und Weiterbildung, welche Berufserfahrung können sie aufweisen und wer führt den Vorsitz? Auf welcher Rechtsgrundlage hat der Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung das am 21.02.2019 behandelte Ansuchen von C.L. abgelehnt und wie wird diese Ablehnung juridisch begründet? Sind in der Abteilung Soziales weitere solcher Fälle bekannt? Falls ja, wie viele dieser Ansuchen wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 behandelt und mit welchem Ergebnis?
Voraussetzung für eine Anerkennung sei eine Vergleichbarkeit von Inhalten und Dauer der Ausbildung, antwortete LR Waltraud Deeg. Die Zugangsvoraussetzungen könnten sich aber von Zeit zu Zeit ändern. So sei im besagten Fall eine dreijährige Oberschule nicht mehr genug, es sei zusätzlich eine einjährige Vollzeitausbildung vorgesehen. Der Arbeitskreis setze sich aus anerkannten Fachleuten zusammen.

Brigitte Foppa bedauerte, dass das Projekt „DolomitesVives“, das eine Entlastung der Dolomitenpässe gebracht habe, nicht mehr weitergeführt wird: „Laut LR Alfreider und Hochgruber-Kuenzer (zitiert in Rai Südtirol) wird in diesem Sommer „der Verkehr auf den Dolomitenpässen ungehindert fließen“ können. Es soll erst ein neues Projekt ausgearbeitet werden. Da die Landesregierung des Trentino schon angekündigt hat, dass es künftig keine „Verkehrsbehinderung“ mehr geben könnte, ist eine analoge Entwicklung auch in Südtirol zu befürchten.“ Foppa fragte daher: Stimmen die wiedergegebenen Aussagen zum kommenden Sommer? Wird es keine Aussetzung des Verkehrs auf den Dolomitenpässen mehr geben? Welche Erfahrungen hat man mit dem Projekt DolomitesVives 2017 und 2018 gemacht? Für wie viele Privatfahrzeuge wurde 2018 eine Ermächtigung ausgestellt? Was ist das Vorhaben der Landesregierung für die Einschränkung der Verkehrsbelastung, des Lärms und der Umweltverschmutzung im Welterbe UNESCO?

Seit der Aufnahme der neuen Gebiete ins Weltnaturerbe im Jahr 2009 sei der Verkehr ein Kernthema, erklärte LR Maria Hochgruber Kuenzer. Die Medienberichte würden zu kurz greifen. Die Landesregierung habe ausführlich über Maßnahmen an den Dolomitenpässen diskutiert. In der Zeit von DolomitesVives hätten deutlich mehr Personen die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt. Täglich seien auch 1.160 Durchfahrtsermächtigungen ausgestellt worden. Die Landesregierung teile das Ziel der Verkehrsreduzierung in diesen sensiblen Gebieten.

Sandro Repetto beanstandete die Teilnahme des Lega Abgeordneten Carlo Vettori an einem Treffen von LR Vettorato und seinen Beamten mit italienischen Kulturvereinen. Vettorato habe dies damit begründet, dass Vettori Mitglied des Kulturausschusses im Landtag sei. Repetto fragte, ob dies nun auch für alle anderen Mitglieder der Gesetzgebungsausschüsse gelte und ob man nun nicht mehr zwischen Politik und Verwaltung unterscheiden brauche.

Zur selben Angelegenheit stellte auch Riccardo Dello Sbarba einige Fragen: Warum wurden nicht auch die anderen Mitglieder des Kulturausschusses eingeladen? Hat sich der Landesrat erkundigt, ob sein Kollege für die deutsche Kultur ebenfalls seinen Fraktionssprecher zu institutionellen Treffen mitnimmt? Wird der Landesrat seinen Fehler eingestehen? Wie wird er sich in Zukunft in dieser Frage verhalten?

Es plane eine Reihe von Treffen mit italienischen Kulturvereinen, erklärte LR Giuliano Vettorato. Das genannte Treffen sei öffentlich gewesen, und er habe Vettori an den Tisch gebeten. Er hätte auch andere Abgeordnete an den Tisch gebeten, das sei eine Frage der Höflichkeit. Repetto und Dello Sbarba fühlten sich durch die Antwort an der Nase herumgeführt. Die Trennung von Verwaltung und Politik sei ein wichtiges Prinzip. LR Vettorato verwahrte sich gegen den Vorwurf und lud die Abgeordneten zum nächsten Treffen ein.

Seit 01.01.2019 sind alle Trägerkörperschaften der Kleinkinderbetreuung zu einer dreimonatlichen Übermittlung vieler Daten verpflichtet, bemerkte Maria Elisabeth Rieder. Die telematischen Datensätze sollen die Verwaltungs- und Beitragsabwicklung unterstützen sowie als Monitoring- und Steuerungselement dienen. Es werden nicht nur anagrafische Daten, sondern auch äußerst detailliert alle fakturierten und gebuchten Stunden, die Arbeitsverhältnisse der Eltern und die Vormerklisten eingefordert. Rieder richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Alle Trägerkörperschaften sind zur Rechnungslegung an die Landesverwaltung verpflichtet, zu welchem Zweck werden diese periodischen Datensätze telematisch gesammelt? Inwiefern unterstützt die Übermittlung der Datensätze die Verwaltungs- und Beitragsarbeit? Wurde den Trägerkörperschaften eine entsprechende Software zu Verfügung gestellt? Wenn nein, wurde den Trägerkörperschaften ein finanzieller Beitrag für deren Erarbeitung gegeben? Welcher personelle und finanzielle Mehraufwand entsteht durch die periodische, telematische Datenübermittlung den Trägerkörperschaften und der Landesverwaltung?

Die umfangreiche Datenübermittlung sei der Entwicklung der letzten Jahre geschuldet, antwortete LR Waltraud Deeg. Es sei eine Kostenstandardisierung eingeführt worden, die auch überprüft werden müsse. Damit schaffe man mehr Transparenz und auch eine Verbesserung des Dienstes. Die Informatik AG habe den Körperschaften eine Software zur Verfügung gestellt und sie auch über entsprechende Beiträge informiert.

Auch für neue Formen der Vermietung müssen die Bedingungen gleich gestaltet werden, wie für die traditionellen Vermieter, stellte Helmut Tauber fest, dies hat jüngst das Verwaltungsgericht Latium bestätigt, indem es entschieden hat, dass die Plattform „Airbnb“ für seine Vermieter die gesetzlich vorgesehene Ersatzsteuer von 21 Prozent einbehalten und an den Fiskus abführen muss. Des Weiteren müssen auch die Aufenthaltsabgabe eingehoben und die Abgaben an die Tourismusvereine bezahlt werden. In Südtirol ist die Vermietung im Privatzimmervermietergesetz (Landesgesetz 12/1995) geregelt. Die Gemeinden müssten für die Einhaltung sorgen. Tauber ersuchte die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Nehmen die Gemeinden diese Kontrollfunktion effektiv wahr? Wie kontrollieren die Gemeinden die Einhaltung des Privatzimmervermietergesetzes? Wie wird die Einhaltung der Verpflichtung zur Bezahlung der Ersatzsteuer, die Verpflichtung zur Bezahlung der Aufenthaltsabgabe sowie der Verpflichtung zur Meldung der Gäste kontrolliert? Wie kann sichergestellt werden, dass diese Kontrollen flächendeckend und regelmäßig erfolgen?

Die Gemeinde würden ihre Kontrollfunktion sehr wohl wahrnehmen, antwortete LR Arnold Schuler. Die Kontrollen würden von der Gemeindepolizei durchgeführt, der Gemeindeverband habe dafür einen Leitfaden ausgearbeitet. Die Kontrollen würden flächendeckend und regelmäßig erfolgen, die Ergebnisse würden der Agentur für Einnahmen gemeldet.

Die Firma Condotte, die das neue Gefängnis und das Bibliothekszentrum in Bozen bauen soll, soll laut Medienberichten in mehrere kleine Gesellschaften aufgeteilt werden, stellte Sandro Repetto fest und fragte, ob die Condotte auch die Aufträge für die zwei Bozner Bauvorhaben abtreten werde, ob das zulässig sei und ob die Landesregierung damit einverstanden sei.

Die Landesregierung habe keinerlei Informationen zum Verkauf von Firmenteilen der Condotte, antwortete LR Massimo Bessone. Von der Landesregierung erwarte er sich konkretere Antworten, die Bevölkerung würde auf diese Bauten warten, protestierte Repetto. Dann hätte Repetto andere Fragen stellen müssen, antwortete LR Bessone.

Der Transport für Schüler mit Beeinträchtigungen, den es in Südtirol bereits seit vielen Jahren gibt, wurde letzthin neu ausgeschrieben, bemerkte Josef Unterholzner. Der bisherige Dienstleister, die Firma Tundo AG aus Zollino (Lecce) musste im allerletzten Moment Ende Februar für weitere zwei Monate beauftragt werden, um den Dienst für weitere zwei Monate aufrecht zu erhalten. Unterholzner fragte die Landesregierung: Wurden im Rahmen der Neu-Ausschreibung und der damit zusammenhängenden Maßnahmen unnötige Zusatzkosten für den Steuerzahler verursacht? Wenn ja, welche? Erfolgte die Bestätigung der 2-monatigen Auftrags-Verlängerung an Tundo AG fristgerecht? Wenn nicht, welche Zusatzkosten wurden dadurch verursacht? Ist sichergestellt, dass der Behindertentransport ab 1. Mai 2019 vom neuen Vertragsnehmer (Ausschreibungsgewinner) vollumfänglich durchgeführt werden kann? Gibt es ein Auslauf- und Anlaufszenarium mit Meilensteinen, die vertraglich festgelegt und vereinbart wurden?

Es gebe keine Zusatzkosten, antwortete LR Philipp Achammer, es sei nur der Vertrag für zwei Monate verlängert worden. Die Verlängerung sei nicht fristgerecht erfolgt, räumte Achammer ein, denn es sei ein sehr komplexes Verfahren mit einer Reihe von Fristen. Zusatzkosten seien aber auch dadurch nicht entstanden. Der neue Vertragsnehmer könne den Transport zum festgesetzten Termin vollumfänglich durchführen. Davon zeigte sich Unterholzner nicht überzeugt, weil Auslauf- und Anlaufszenario fehlten.

Die Verlängerung der Valdastico-Straße bis zur A22 bei Rovereto, vom Veneto vorangetrieben, aber von Südtirol und Trentino bislang immer abgelehnt, werde nun wieder aktuell, da sich die neue Trentiner Landesregierung dafür ausgesprochen habe, bemerkte Riccardo Dello Sbarba und fragte, ob die Südtiroler Landesregierung weiter gegen das Projekt sei und wie sie es verhindern wolle.

So wie die Valdastico konzipiert wurde, diene sie nur dem Veneto, aber nicht Trentino und Südtirol, erklärte LH Arno Kompatscher. Es würde einen zusätzlichen Druck auf die A22 geben. Es scheine jetzt im Trentino eine Neubewertung zu geben, aber noch keine grundlegende Entscheidung. Er habe auf allen Ebenen, mit Fugatti, Zaia und Toninelli klargestellt, dass Südtirol gegen dieses Projekt sei und auf die Schiene setze. Dello Sbarba zeigte sich mit der Antwort zufrieden. Es sei wichtig, diese Position immer wieder zu bekräftigen.

Der Neuorganisation des Zustellungsmodells, welche die italienische Post nun eingeführt hat, zeigte kurzfristig keine positiven Auswirkungen, bemerkte Jasmin Ladurner. Im Gegenteil: Die pünktliche Postzustellung konnte in den vergangenen Wochen nicht mehr gewährleistet werden, was beim Postpersonal und bei den Südtiroler Bürgerinnen und Bürgern für Unmut sorgte. Ladurner fragte dazu: Welche kurzfristigen Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um diesem akuten Problem entgegenzuwirken? Was gedenkt die Südtiroler Landesregierung zu unternehmen, um eine mittel- und langfristige Verbesserung der Postdienstleistungen zu gewährleisten?

Das Land habe sich kurzfristig mit der Post und mit den Gewerkschaften in Verbindung gesetzt, um diese Umstellung rückgängig zu machen, erklärte LH Arno Kompatscher. Teilweise sei das schon erfolgt. Scheinbar sei auch der Postzentrale in Rom nicht bewusst, dass sie zwei Verträge habe. In Südtirol sei der mit dem Land einzuhalten. Dieses habe übrigens noch nie einen Cent überweise, weil der Vertrag eben noch nicht vollständig umgesetzt sei. Er habe der Post klar gesagt, dass man den Vertrag kündigen werde, wenn er nicht erfüllt werde, und eventuell auch auf Schadenersatz klagen. Ebenso würde man dann auch über eine Alternative nachdenken. Viel Zeit werde man der Post nicht mehr geben.

Mit dem neuen Landesmobilitätsplan wurde das Nightliner-Konzept überarbeitet und landesweit ein Zubringerdienst in den Hauptdurchzugsgebieten abgesichert, stellte Magdalena Amhof fest. Zu den bereits bestehenden Diensten in den einzelnen Bezirken sollten weitere auf den Strecken Bozen-Brixen, Brixen-Sterzing und Bozen-Meran eingerichtet werden. In mehreren Gesprächen mit dem Mobilitätslandesrat im vergangenen Jahr haben sowohl Jugendvertreter/innen, als auch die politischen Vertreter/innen der jeweiligen Bezirke auf die Notwendigkeit zusätzlicher Zubringerdienste verwiesen. So war für Herbst 2018 ein entsprechendes Pilotprojekt im Eisack- und Wipptal geplant. Bisweilen verkehrt aber immer noch kein Nightliner auf genannten Linien. Amhof stellte folgende Fragen an die Landesregierung: Was ist der Grund dafür, dass das geplante Pilotprojekt des Nightlinerdienstes im Eisack- und Wipptal noch nicht gestartet wurde? Wann kann das genannte Pilotprojekt spätestens umgesetzt werden?
Auch die jetzige Landesregierung unterstütze dieses Projekt, antwortete LR Daniel Alfreider. Eine Ausweitung der Verträge habe aber aus rechtlichen Gründen noch nicht umgesetzt werden können. Das Land werde die Hauptlinien übernehmen, vor Ort seien Gemeinden und Bezirke zuständig. Man sei dabei, den Plan zu erstellen, er sollte innerhalb nächsten Jahres in Kraft treten.

Fragen und Antworten zu Koalitionsabkommen, Solland Silicon, Straßenarbeiten, Lebensmittel

Paul Köllensperger wies darauf hin, dass laut Staatsgesetz Verwalter von Landesgesellschaften nicht gleichzeitig Landesbedienstete sein dürfen. Aus diesem Grund sei die Nominierung des Vizepräsidenten des Sanitätsbetriebes wieder annulliert worden. Köllensperger fragte nach der diesbezüglichen Position von Dr. Schatzer bei der SAIM.
LR Thomas Widmann bedauerte, noch keine Antwort geben zu können. Die Frage sei erst am Freitag eingelangt, die Ämter hätten es nicht mehr geschafft.

Laut Medienberichten hätten Lega und SVP auch ein geheimes Zusatzabkommen zu Wahlkampfkostenrückerstattung, Vier-Prozent-Wahlhürde und Bezüge und Renten von Mandataren und Gemeindeverwaltern abgeschlossen, bemerkte Ricardo Dello Sbarba und fragte, ob es dieses Abkommen tatsächlich gebe, wer es unterschrieben habe und was es enthalte, ob es wenigstens den Abgeordneten der Mehrheit ausgehändigt wurde und ob man es auch den anderen Abgeordneten übergeben wolle.
Es gebe kein geheimes Zusatzabkommen, antwortete LH Arno Kompatscher. Es gebe laufend Gespräche über Ziele, die man erreichen wolle, auch in Rom, aber kein geheimes Protokoll. Es werde während der Koalitionsverhandlungen viele Versionen von irgendwelchen Wunschlisten gegeben haben, vielleicht sei eine von diesen veröffentlicht worden. Man könne nicht alle Fake News dementieren, vielleicht könnte dies eine Aufgabe für die neuen Pressemitarbeiter sein.

Seit mehreren Jahren steht das Siliziumwerk der Firma Solland Silicon in Sinich still und zum Verkauf bzw. zur Versteigerung, bemerkte Josef Unterholzner. Um die Sicherheit der hochexplosiven Materialien zu gewährleisten, zahlt das Land Südtirol seit Jahren bedeutende Beträge. Seine Fragen an die Landesregierung: Seit welchem Datum zahlt das Land und an wen genau? Welcher Gesamtbetrag wurde bis zum 31.12.2018 bezahlt? Welche weiteren Beträge wurden noch nicht bezahlt aber darüber hinaus zugesagt bzw. zweckgebunden? Welcher monatliche Betrag wir derzeit aufgewendet? Mit Bitte um detaillierte Aufstellung unter Angabe des jeweiligen spezifischen Verwendungszwecks. Wie lange gedenkt die Landesregierung diesen Zustand und daher die Kosten mitzutragen?

Es sei eine komplexe Materie, die das Land sehr gefordert habe, antwortete LR Arnold Schuler. Um die Sicherheit zu gewährleisten, habe das Land zumindest in einer ersten Phase einspringen müssen. Dort seien über 800 Tonnen gefährliches Material gelagert worden. Der Betrieb sei angewiesen worden, die Produktion fortzusetzen, da ein Abtransport zu gefährlich wäre. Die Kosten, bis das Ziel erreicht sei, beliefen sich auf 4,2 Mio. Euro.

Die Landesregierung hat am 2.10.2018 den Startschuss für Südtirols Pilotprojekt in Sachen nachhaltiger EU-Lebensmittelpolitik gegeben. IDM wurde beauftragt, ein Detailkonzept für das Pilotprojekt zu erarbeiten, stellte Brigitte Foppa fest; alle wichtigen Sozialpartner wie etwa der Südtiroler Bauernbund, der Hotel- und Gastwirteverband (HGV) oder das Versuchszentrum Laimburg sollten einbezogen werden. Laut LPA baut das Konzept auf drei Säulen auf, nämlich Produktion und die Vertriebsstruktur für regionale Lebensmittel, den Aufbau einer Marke namens “local & fair” und drittens die Korrektur des Vergabeprinzips der öffentlichen Aufträge im Sinne besserer Berücksichtigung von regionalen und nachhaltigen Produkten. Vier Monate sind seit dieser Ankündigung vergangen und das Thema ist ständig in aller Munde. Von der IDM allerdings hört man wenig. Foppas Fragen an die Landesregierung: Wann wurde an der IDM die entsprechende Stelle eingerichtet? Wie viele Beschäftigte (in welcher Funktionsebene und in welchem Ausmaß an Arbeitszeit) arbeiten an diesem Thema? Welche Ergebnisse liegen inzwischen schon vor? Mit welchen “Sozialpartnern” gab es Aussprachen? Wer führte diese Aussprachen? Welche Ergebnisse gibt es auf der “zweiten Schiene”, jener mit dem Aufbau der Marke “local & Fair”? Wer ist mit der Markenentwicklung betraut worden? Wie ist der Stand der Entwicklung auf der Vergabeebene?

Der Auftrag sei im September an IDM ergangen, erklärte LH Arno Kompatscher, ein Mitarbeiter mit Praktikumsvertrag arbeite das Projekt aus. Man habe sich auch in verschiedenen Treffen mit der Verteilung und anderen lokalen Themen befasst. Es werde keine neue Marke geben, man werde sich auf die Dachmarke stützen. Das “local & fair” sei nur für besonders geeignete Betriebe vorgesehen. Auf EU-Ebene werde bereits über die Überarbeitung der entsprechenden Richtlinie gesprochen.

Die Südtirol Finance wurde im Jahr 2013 als Inhouse-Finanzdienstleister gegründet. Über die Jahre hat diese Gesellschaft sehr gut und gewinnbringend gearbeitet, meinte Josef Unterholzner, der folgende Fragen an die Landesregierung richtete: Aus welchem Grund wird eine Gesellschaft, die Gewinne schreibt, geschlossen? Welche Strategie steckt dahinter? Wer konkret bereitet so einen Beschluss vor, wer steht dahinter? Wieviel hat die Verwaltung monatlich seit der Gründung bis Ende 2018 gekostet? Wieviel kostet die Verwaltung ab Februar 2019? Erfüllt der jetzige Geschäftsführer, Dr. Giorgio Demattè ALLE notwendigen Voraussetzungen für diese Position? Ist er in Südtirol ansässig? Ist er im Besitz eines passenden Zweisprachigkeits-Nachweises?

Die Landesverwaltung sei kein Unternehmen, und es sei nicht immer Ziel, Gewinne zu schreiben, erklärte LH Arno Kompatscher. Die Südtirol Finance sei gegründet worden, Mittel aus der Region zu holen. Das sei nicht mehr nötig. Südtirol Finance habe gut gearbeitet, aber sie habe ihren Zweck nun erfüllt. Ihre Mitarbeiter würden in der Landesverwaltung gebraucht, welche diese Tätigkeit nun selbst ausübe. Mit der Schließung spare man 150-180.000 Euro. Der Geschäftsführer habe nur die Aufgabe, die Gesellschaft zu liquidieren. Er habe alle rechtlichen Voraussetzungen für den Job.

In St. Gertraud/Ulten ist angeblich eine neue Forststraße geplant und soll als Projekt bereits vorliegen, berichtete Brigitte Foppa. Diese soll das Waldgebiet oberhalb der Flatschhöfe erschließen (ein Stück davon ist bereits real ausgebaut) und künftig von dort weiter höher hinauf (in Richtung zur Alm „Kuhhüttl“ unterhalb des sogenannten „Schusterhüttl“?) führen. Foppas Fragen an die Landesregierung: Wer ist/sind der/die Antragsteller des Projektes? Was ist die Zielsetzung der Straße? Wo genau verläuft die geplante Straße und wie weit soll sie längerfristig führen? Wer finanziert das Projekt? Befindet sich der Verlauf der Trasse innerhalb des Nationalparkes „Stilfser Joch“? Wenn ja, gelten besondere Auflagen? Wurden von Seiten der Betreiber auch Alternativen zur Straße angedacht?

Eigentümer der Straße sei eine Alminteressentschaft, antwortete LR Arnold Schuler. Der Weg sei bis unterhalb der Waldgrenze geplant und werde daher das Ensemble nicht stören. Die Straße werde schonend ins Gelände integriert, es seien keine Kunstbauten nötig. Zwei Drittel der Trasse befänden sich im Nationalpark, daher gebe es auch besondere Auflagen. Zurzeit werde die Alm mit Materialseilbahn oder Hubschrauber versorgt.

Pünktlich mit der Schneeschmelze und den Wasserabläufen auf den Straßen, treten in unserem Land zum Teil gravierende Straßenschäden auf, stellte Maria Elisabeth Rieder fest. Es sind dies vor allem Schäden am Asphalt, aber auch Absenkungen im Unterbau der Trassen. Solch desolate Fahrbahnen sind gefährlich und verursachen auch oft Schäden an den Fahrzeugen. Schon seit dem vergangenen Jahr treten diese schwerwiegenden Mängel an der Staats- und den Landesstraßen ins Ahrntal zutage. Obwohl es schon im vergangenen Jahr Versprechungen gegeben hat, dass einzelne Abschnitte erneuert werden, blieb das Straßennetz ins Ahrntal von den Sanierungsarbeiten nahezu unberücksichtigt. Eine Zumutung stellt der Bereich der Abzweigung von der Staatsstraße in Luttach (SS 621) nach Weißenbach (LS 125) dar. Bei Sanierungsarbeiten nach Dringlichkeit, müssten die beschädigten Teilstücke ab Sand in Taufers oberste Priorität haben. Rieder fragte die Landesregierung: Welche Abschnitte der Staats- und den Landesstraßen im Ahrntal sind zur Sanierung, Neuerrichtung des Trassenuntergrundes und Asphaltierungsarbeiten in diesem Jahr vorgesehen? In welchem Zeitraum werden diese Arbeiten durchgeführt, zumal dringender Handlungsbedarf besteht und keinesfalls bis zum Spätsommer gewartet werden kann? Wird bei diesen Arbeiten auch die Verkehrssituation (Sommersaison) berücksichtigt?

Die Instandhaltung sei höchste Priorität für den Straßendienst, erklärte LR Daniel Alfreider. Für das Ahrntal, auch im genannten Abschnitt, gebe es zwei Projekte, die gleich nach der Schneeschmelze beginnen würden. Die Arbeiten seien bereits vergeben. Die nächsten Arbeiten seien erst im Herbst möglich, dazu brauche es noch Anpassungen im Landeshaushalt. Man plane die Arbeiten so, dass die Beeinträchtigungen geringgehalten werden können.

Brigitte Foppa erinnerte an einen im Oktober 2018 ein eingebrachten Beschlussantrag der Grünen Bürgerliste Brixen, der die Abänderung der Trasse der Südspange Brixen vorsah. Mit einer Tunnelvariante wollte man verhindern, dass eine Schneisse in das unberührte “Köstentalele” geschlagen wird. Der Vorschlag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine Tunnelvariante zu teuer wäre. Im technischen Amt der Gemeinde Brixen wurde den Gemeinderäten die Auskunft gegeben, dass in der Gemeinde kein Projekt zur Südspange aufliege. Es gebe nur die Eintragung der Trasse in den Bauleitplan. Im Zuge des Wettbewerbs zur neuen Seilbahn wurde von Seiten des Bürgermeisters aber auch von der Möglichkeit gesprochen, die Trasse bei der Eisacküberquerung etwas nach Süden hin zu verlegen. Dadurch würde sie näher zum Millander Biotop rücken. Foppas Fragen an die Landesregierung: Ist die Südspange im Bauprogramm 2019-21 enthalten? Wie sieht der Zeitplan aus? Gibt es ein Projekt? Welche Trassenführung ist geplant? Wird darüber beraten, wie die sensiblen Gebiete des Köstentalele und des Millander Biotops geschont werden können?

Das Drei-Jahres-Programm der Abteilung Tiefbau liege der Landesregierung noch nicht vor, antwortete LR Daniel Alfreider. Es gebe noch kein detailliertes Projekt, nur Studien. Die Trasse, die im Bauleitplan eingetragen sei, könne sich noch ändern. Die Umweltagentur werde in die Planung mit einbezogen.

Seit über 100 Jahre gibt es im Langtauferertal die bekannte Weißkugl-Schutzhütte. Es spricht absolut nichts dagegen, diese Hütte zu sanieren und ggf. auch zu erweitern, um den Bedürfnissen der Bergregion gerecht zu werden, sowie den Menschen Einkehr und Schutz zu bieten, meinte Josef Unterholzner. Jetzt soll zusätzlich zur bestehenden Hütte in unmittelbarer Nähe eine neue Hütte gebaut werden. Unterholzner fragte die Landesregierung: Aus welchem Grund wird nicht die bestehende Hütte saniert und gegebenenfalls erweitert? Gibt es ein Gutachten, welches zum Schluss kommt, dass der aktuelle Standort der Hütte aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen ungeeignet ist? Würde eine Sanierung und Erweiterung nicht mit wesentlich weniger kosten als ein Neubau? Können zwei Betriebe langfristig parallel überleben?

LR Massimo Bessone erklärte, dass die Landesregierung 2011 den Abbruch einer Reihe von Hütten beschlossen habe, da sie baufällig gewesen sei. Die Weißkugl-Hütte könnte wegen Lawinengefahr nur für den Sommerbetrieb genutzt werden.

Damit war die Fragestunde abgeschlossen. Anschließend wurde über die Besetzung der 137-er Kommission beraten.

Von: luk

Bezirk: Bozen