Von: luk
Bozen – Südtirol behält eine der strengsten Regelungen für die touristische Kurzzeitvermietung in Italien. Landesrat Luis Walcher hat am Montag mitgeteilt, dass nach intensiven Gesprächen mit Rom ein Kompromiss zur angefochtenen Bestimmung der Wohnreform erzielt wurde.
Der Ministerrat hatte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit jener Regel, wonach Privatzimmervermietung ausschließlich am Wohn- oder Rechtssitz erfolgen darf, und deshalb Verfassungsbeschwerde eingelegt. Um jahrelange Rechtsunsicherheit zu vermeiden, wurde die Regelung nun angepasst: Künftig dürfen pro Gemeinde höchstens acht Zimmer oder fünf Ferienwohnungen für die Kurzzeitvermietung angeboten werden.
Die Begrenzung, die sich ursprünglich auf ein einzelnes Gebäude bezog, wird damit auf die gesamte Gemeinde ausgeweitet. „Damit bleiben die Ziele der Wohnreform – insbesondere die Gewinnung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung – gewährleistet“, so Walcher. Von vielen Maßnahmen sei nur eine einzige angefochten worden. Der Ausbildungsnachweis oder ein Handelskammereintrag bleiben etwa bestehen.
Dennoch: Ein entscheidender Passus – die Verpflichtung, den Rechtssitz dort zu haben, wo vermietet wird – muss gestrichen werden, um eine Anfechtung durch Rom vor dem Verfassungsgericht zu vermeiden.
Die Änderungen sollen im Oktober im Landtag behandelt werden. Danach zieht der Staat seine Klage zurück. Parallel arbeitet die Landesregierung an den Vorgaben für den verpflichtenden Ausbildungsnachweis und an der Beauftragung externer Stellen zur Kontrolle der neuen Vorschriften.
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