Von: mk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss traf sich heute mit dem volkswirtschaftlichen und dem Kultur- und Bildungsausschuss des Vorarlberger Landtags um über Raumordnung und Landschaftsschutz in den beiden Ländern zu reden. Die Delegation aus Bregenz mit Landtagspräsident Harald Sonderegger an der Spitze wurde von Vizepräsident Thomas Widmann im Plenarsaal des Landtags begrüßt.
Im Zentrum des Treffens, das von Maria Hochgruber Kuenzer, der stellvertetenden Vorsitzenden des II. Gesetzgebungsausschusses, geleitet wurde, stand der neue Gesetzentwurf zu Raum und Landschaft, der von Umwelt- und Urbanistiklandesrat Richard Theiner und von Frank Weber, Direktor der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, vorgestellt wurde. Hauptanliegen des Gesetzentwurfs, der nach einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet wurde und nun Ende Mai im Plenum des Landtags behandelt wird, ist es, auf knappem Grund – nur 5,5 Prozent der Landesfläche sind besiedelbar – Landschaftsschutz und wirtschaftliche wie soziale Entwicklung in Einklang zu bringen, wie LR Theiner betonte. Kernelemente sind die Abgrenzung von Siedlungsgebieten, innerhalb derer die Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum bekommen und außerhalb derer die Landschaft stärker geschützt werden soll, die Nutzung von bestehendem Leerraum, leistbares Wohnen durch Preisbindung und Mischnutzung in Wohngebieten.
Die Vorarlberger Abgeordneten zeigten ihre Vertrautheit mit der Materie durch eine Reihe von Detailfragen, etwa zur Nutzung von leeren Wohnungen, zu den jeweiligen Zuständigkeiten von Land und Gemeinden, zur Immobiliensteuer als Steuerungsinstrument, zu den Baukosten, die auch durch Landesauflagen zu Energie und Umwelt gestiegen sind oder zum geschlossenen Hof. Verwundert war man insbesondere, wie Südtirol den Vorrang für Einheimische (60 Prozent der Wohnbauzonen) mit dem EU-Recht in Einklang bringt.
Richard Theiner stellte fest, dass dieser Vorrang in Südtirol parteiübergreifend erwünscht sei und dass die EU keine Zwangsjacke sei, sondern den Rahmen vorgebe, den man ausnützen müsse. Man könne z.B. einem Münchner nicht den Wohnungsbesitz in Südtirol verbieten, aber man könne die Nutzung durch Einheimische vorschreiben bzw. Personen, die seit 5 Jahren hier ansässig seien. Dies sei verfassungsrechtlich geprüft und mit den Ministerien abgesprochen. Die EU sei auch für Maßnahmen gegen die Abwanderung aus dem ländlichen Raum, und in diesem Sinne habe das Land auch den Bau von Einkaufszentren eingeschränkt und die Nahversorgung gestärkt. Das Fehlen von Einkaufszentren war den Vorarlbergern bei der Anreise aufgefallen.
Die Mitglieder des II. Gesetzgebungsausschusses haben den Gästen ihre Eindrücke vom Gesetzentwurf vermittelt. Riccardo Dello Sbarba hätte den ursprünglichen Entwurf von Theiner begrüßt, aber er sei von Wirtschaft und Bauern verwässert worden. Bernhard Zimmerhofer sah den Ausverkauf der Heimat, die Verkehrsbelastung und die Einwanderung als Probleme, denen ein solches Gesetz begegnen müsse. Oswald Schiefer sah das Gesetz nach den Nachbesserungen nun als guten Kompromiss, bemängelte aber, dass das Land weiter die Kontrolle behalte, was in Vorarlberg nicht so sehr der Fall sei.
Maria Hochgruber Kuenzer meinte zum Abschluss, es gehe darum, die landschaftlichen Ressourcen bestens zu nutzen, aber so, dass sie den kommenden Generationen erhalten blieben. Landesrat Theiner zeigte sich schließlich überzeugt, dass man in zehn Jahren sehen werde, dass dieses Gesetz einen effektiven Schutz für die Landschaft biete.