Von: apa
Die Bundesregierung bringt das schon länger geplante Eheverbot unter 18 Jahren und das Verbot für Cousin-Ehen auf den Weg. Dem Parlament werde eine entsprechende Regierungsvorlage zugeleitet, der Nationalratsbeschluss des Vorhabens soll noch vor dem Sommer erfolgen. Gelten soll das Verbot dann nach Vorstellung der türkis-rot-pinken Regierung ab August 2025, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) beim “Doorstep” vor der Ministerratssitzung am Mittwoch.
Man wolle, dass sich Menschen zwischen 16 und 18 Jahren hauptsächlich auf die Schul- und Berufsausbildung konzentrieren und nicht vorzeitig Verpflichtungen eingehen, die mit einer Eheschließung verbunden sind, so Sporrer. Auch Teenager-Schwangerschaften, die oft ein Grund seien, dass junge Frauen Männer heiraten, sollten kein Anlass für eine Eheschließung mehr sein. Es handle sich oft nicht unbedingt um einen Partner, wo die Partnerschaft dann schon gefestigt ist, sagte sie.
Sporrer: Maßnahme gegen familiären Druck
Auch wolle man damit verhindern, dass sich Menschen zu früh binden: “Je früher eine Ehe eingegangen wird, desto mehr ist das mit Druck und Zwang verbunden”, verwies Sporrer auch auf familiären Druck in solchen Fällen.
Heiraten darf laut den Plänen künftig nur noch, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Gleiches gilt für die eingetragene Partnerschaft. Derzeit ist eine Heirat zwar ebenfalls grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Personen ab 16 dürfen aber auch dann heiraten, wenn ein Gericht sie auf ihren Antrag hin für ehefähig erklärt. Das muss es (ohne inhaltliche Prüfung) tun, wenn der künftige Ehegatte selbst bereits volljährig ist und der oder die Minderjährige für die Ehe reif erscheint; nötig ist dafür die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Bei einer Verweigerung der Zustimmung wiederum kann das Gericht diese ersetzen, wenn keine gerechtfertigten Gründe dafür vorliegen. Diese Ausnahmen werden nun aufgehoben.
Ein Eheverbot gelten soll künftig für Verbindungen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie. Damit wird dann etwa auch eine Heirat zwischen Cousin und Cousine oder Nichte und Onkel nicht mehr möglich sein. Möglich wird es auch, dass die Staatsanwaltschaft in Zukunft wieder auf Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit klagen kann. Auf einen weitgehend identen Gesetzesentwurf hatte sich bereits die letzte Regierung aus ÖVP und Grünen geeinigt – das Vorhaben wurde aber nicht mehr umgesetzt.
Verweis auf internationale Ziele zur Verhinderung der Kinderehen
Sporrers Büro verwies in einer Pressemitteilung auch darauf, dass laut UNICEF eine Kinderehe eine formale Eheschließung ist, bei der mindestens eine bzw. einer der Partnerinnen bzw. Partner unter 18 Jahre alt ist. In Österreich seien damit nach der aktuell geltenden Rechtslage Kinderehen noch zulässig. Mit der neuen generellen Ehemündigkeit erst ab 18 Jahren stärke man die Rechte junger Menschen und entspreche auch dem globalen Ziel, Kinderehen bis 2030 zu beenden.
Weiters hieß es aus Sporrers Büro, Zwangsheirat sei in Österreich (auch jetzt schon, Anm.) ein Straftatbestand. Wo Zwang beginnt, sei in der Praxis aber mitunter schwer erkennbar bzw. werde von Betroffenen oft erst im Nachhinein als solcher wahrgenommen. Mit der Neuregelung würden Zwangssituationen in diesem Bereich für Minderjährige grundsätzlich ausgeschlossen.
Plakolm: “Ganz entscheidender Schritt”
Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) ergänzte, es handle sich um einen “ganz entscheidenden Schritt”, um Kinderehen generell zu verhindern. Es gelte auch, entsprechende Scharia-Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, zu verhindern, verwies sie darauf, dass derartige Traditionen “in manchen muslimischen Ländern der Brauch” seien.
Um hier Klarheit zu schaffen, soll bis Jahresende eine zusätzliche Adaptierung im Internationalen Privatrechtsgesetz (IPRG) ausgearbeitet werden. Aktuell wird beim sogenannten Personalstatut an die Staatsbürgerschaft angeknüpft, “was zur Anwendung von Scharia-Recht in Österreich führen kann”. Um das zu verhindern, soll künftig am “gewöhnlichen Aufenthalt” der Betroffenen angeknüpft werden. Damit soll etwa verhindert werden, dass Ehen, die im Ausland unter Scharia-Recht geschlossen wurden und dem österreichischen Recht grob widersprechen, in Österreich Gültigkeit haben. Als Beispiel nannte man auf APA-Nachfrage Kinderehen, Zwangsehen oder das Vorliegen von Polygamie.
Auch Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Paare geplant
Änderungen sollen im Privatrechtsgesetz auch für gleichgeschlechtliche Paare kommen. Damit soll sichergestellt werden, dass Paare, deren Ehen in ihren Heimatländern nicht anerkannt sind, durch die Anwendung österreichischen Rechts die vollen Rechte vor allen österreichischen Behörden genießen. Auch Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare werden dann rechtlich abgesichert, sollte ein Partner keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, heißt es im Ministerratsvortrag.
NEOS-Klubobmann Yannick Shetty sagte, das Verbot der Kinderehe betreffe Schätzungen zufolge zwar nur ein paar Dutzend bis einige hundert junge Menschen in Österreich. “Für die aber bedeutet es ‘alles'”: Es gehe um die Einschränkung von Freiheit und einen “massiven Eingriff”, wenn mit 16 Jahren ein solcher Schritt gesetzt werde. “Wir sind der Meinung, dass ein 16-jähriges Mädchen auf die Schulbank gehört und nicht vors Standesamt.”
Grüne reklamieren Vorschlag für sich
Angekündigt hatte Sporrer den Schritt bereits am Sonntag. Darauf angesprochen, ob es sich angesichts der geringen Anzahl von Fällen nicht eher um ein symbolisches Verbot handle, sagte Sporrer bereits am Wochenende, Verbote würden “ganz allgemein” gelten. “Es soll die Gesellschaft einfach wissen, dass das unsere Haltung ist.”
Die Grünen reklamierten den Vorschlag für die Ehe ab 18 indes für sich. Schon die schwarz-grüne Vorgängerregierung hatte schließlich eine Einigung bei dem Thema verkündet. “Ein Gesetz war bereits im Herbst letzten Jahres fertig, aber die Volkspartei wollte wohl aus taktischen Gründen einen Beschluss hinauszögern”, so die frühere Justizministerin Alma Zadić (Grüne). Die Anhebung des Ehealters sei “ein zentraler Schritt – und international längst Standard”, fügte die grüne Kinder – und Jugendsprecherin Barbara Neßler in einer Aussendung hinzu.
Zahl der Ehen mit Partner unter 18 gering
Laut Statistik Austria ist die Zahl der Eheschließungen, bei denen mindestens ein Partner unter 18 ist, stark rückläufig und mittlerweile fast verschwindend gering. 2015 wurden knapp 50 Fälle registriert, anschließend schwankte die Zahl bis 2019 zwischen 20 und 35. Im Corona-Jahr 2020 wurden nur mehr elf Fälle verzeichnet, 2021 gab es wieder einen leichten Anstieg auf knapp 30. 2022 wurden dann 14 Ehen mit einem Partner unter 18 geschlossen, 2023 zehn und 2024 sechs.
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