Von: mk
Bozen/Trient – Im Regionalrat ist heute der Begehrensantrag Nr. 6 behandelt worden – eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Marini, Nicolini, Masè, Coppola und Tonini, auf dass die Regierung und das italienische Parlament Initiativen ergreifen mögen, um die Vorgehensweise hinsichtlich des Verfahrensweges für die Behandlung der von den gesetzgebenden Organen der lokalen Autonomien genehmigten Begehrensanträge zu konsolidieren bzw. zu regeln.
Laut Autonomiestatut kann der Regionalrat (wie auch die beiden Landtage) Begehrensanträge und Begehrensgesetzentwürfe verabschieden, die dann der Regierung zur Vorlage an das Parlament übermittelt werden; es fehlt aber im Parlament ein geeignetes Verfahren, wie mit diesen Initiativen umzugehen sei, wie Alex Marini (Movimento 5 Stelle) erklärte. Sowohl der Regionalrat als auch die beiden Landtage hätten in dieser und in den vergangenen Legislaturen solche Begehren verabschiedet. Auch die Statute anderer Regionen würden diese Möglichkeit vorsehen. Allein der Südtiroler Landtag habe in der vergangenen Legislatur 42 Begehren verabschiedet, 8 in dieser Legislatur. Auf parlamentarische Anfrage habe der Unterstaatssekretär für die Regionen keine zufriedenstellende Auskunft über den Weg geben können, den diese Begehren in den Kammern des Parlaments einschlagen. Rom sollte wenigstens begründen müssen, warum es diese Begehren nicht umsetzt, und sagen, ob, wann und wie das Anliegen diskutiert wurde.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) dankte für diesen Antrag. In Südtirol sei dieses Rechtsinstrument beliebter als im Trentino. Die Begehren wären für das Parlament nützlich, um zu wissen, welche Themen in Teilen des Staatsgebiets diskutiert werden. Wenigstens eine Rückmeldung sollte es geben, denn derzeit bestehe der Verdacht, dass die Begehren einfach in der Schublade verschwinden. Sie hoffe, dass das nicht auch mit vorliegendem Antrag passiert.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) wies darauf hin, dass im beschließenden Teil des Antrags auf die beiden Landtage Bezug genommen werde, nicht aber auf den Regionalrat; dies sollte ausgebessert werden (der Bezug fehlt in der italienischen Fassung, A.d.R.) Die Regierung sei in dem Begehren der falsche Bezug, denn es gehe um die Beziehungen zwischen Legislativorganen. Da alle Unterzeichnerfraktionen zur neuen römischen Mehrheit gehörten, werde es nicht schwer sein, das Anliegen umzusetzen.
Urzìs Ironie übersehe, dass das Problem schon lange bestehe, meinte Giorgio Tonini (PD). Es gebe viele Möglichkeiten der Beteiligung von unten, aber das Parlament könne diese einfach ignorieren. Um dieses Anliegen umzusetzen, bedürfe es eines Verfassungsgesetzes, und das sei nicht einfach. Es wäre richtig, wenn das Parlament wenigstens eine Antwort geben müsste. Vanessa Masè (La Civica) unterstützte den Antrag. Sie selbst habe ein Begehren eingebracht, sie wisse aber nicht, was aus ihm geworden sei. Ein anderes habe sie in einen Beschlussantrag umgewandelt, damit wenigstens der Regionalrat darüber diskutiere. Eine Prozedur zu den Begehren wäre nützlich.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) wandte sich gegen den Antrag Urzìs, den Regionalrat in den beschließenden Teil aufzunehmen. Es gebe Themen, zu denen Südtirol eine ganz andere Ansicht habe als das Trentino, und da sei es nicht hinnehmbar, wenn der Regionalrat eine Provinz überstimme und das Ergebnis als gemeinsamen Willen nach Rom übermittle.
Alex Marini nahm den Vorschlag von Urzì an; er habe natürlich auch an den Regionalrat gedacht. Zum Einwand von Knoll erklärte er, dem Parlament werde auch das Protokoll samt den unterschiedlichen Positionen übermittelt. Der Verweis auf die Regierung sei obligatorisch, weil im Statut vorgesehen. Sein Antrag sei nicht politischer Natur, es gehe um die Beziehung zwischen Institutionen, unabhängig von der Farbe der Regierung.
Der Antrag wurde mit 55 Ja, zwei Nein und zwei Enthaltungen angenommen, der Bezug auf den Regionalrat wurde mehrheitlich abgelehnt.
Gesetzentwurf Nr. 18: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018 betreffend „Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol“ (eingebracht vom Regionalratsabgeordneten Degasperi). Mit diesem soll laut Einbringer eine Gesetzeslücke geschlossen und die Grenze von drei Mandaten auch im Falle von Gemeindefusionen verpflichtend werden.
Peter Faistnauer (Team K) sprach sich für den Gesetzentwurf aus, der im Falle einer Gemeindefusion mehr Klarheit bringen würde. Filippo Degasperi (gemischte Fraktion) bestätigte, dass es ihm um Klarheit der Normen gehe. Im Trentino hätten sich viele Gemeinden zusammengeschlossen, man sei von 220 auf rund 170 angelangt. 15 Jahre Amtsdauer müssten genügen. Die derzeitige Norm könne leicht umgangen werden. Degasperi kritisierte die Gutachten des Rates der Gemeinden (Südtirol) und des Rates der Autonomien (Trentino), die sich mit Verweis auf ein Rundschreiben des Innenministeriums gegen das Limit bei Fusionen aussprächen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Mandatsgrenze nur innerhalb der Gemeinde gelten solle und nicht auch bei Fusionen.
Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) konnte Degasperis Argumenten nur teilweise folgen. Die Wähler hätten das Recht, sich ihren Bürgermeister auszusuchen, sie könnten sie auch abwählen. Anders als in Südtirol, wo ethnische Kriterien den Ausschlag gäben, gebe es in den Trentiner Gemeinden viel öfter einen politischen Wechsel.
Arno Kompatscher, Präsident der Region, sprach sich gegen den Gesetzentwurf aus. Wo es Direktwahl gebe, sei die Mandatsbeschränkung international die Ausnahme. Es handle sich um eine neue Gemeinde, und es wäre eine Überdehnung des Rechts, wenn man die Norm auch auf diese ausweiten wollte.
Filippo Degasperi wies darauf hin, dass der Regionalrat – wie das Parlament auf Staatsebene – die Mandatsbeschränkung beschlossen habe. Seinem Antrag könne man daher nicht Politikfeindlichkeit vorwerfen. Der Übergang zur Artikeldebatte – und damit der Gesetzentwurf – wurde mit 18 Ja, 34 Nein und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 13, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Marini, Nicolini, Coppola und Dello Sbarba, um die Regionalregierung zu verpflichten, alle erforderlichen Initiativen zu ergreifen, die für die Annahme von Standardmodellen, Prinzipien und Leitlinien zum Inhalt und zu den Modalitäten für die Erstellung von Verordnungen auf dem Sachgebiet des Zugangs zu den Verwaltungsunterlagen durch die lokalen Körperschaften der Region Trentino-Südtirol erforderlich sind, mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, sich an das Nationale Kompetenzzentrum FOIA zu wenden, um Hilfe und Unterstützung bei der Ausarbeitung der Verordnungen selbst zu erhalten;
Das Nationale FOIA-Kompetenzzentrum, das auf nationaler Ebene im Ressort für den öffentlichen Dienst beim Ministerratspräsidium angesiedelt ist und für die korrekte Umsetzung der Gesetzesbestimmungen über den allgemeinen Bürgerzugang, allgemein bekannt als das Gesetz über die Informationsfreiheit (FOIA), zu sorgen hat, habe im Falle der Gemeinde Nago-Torbole eine Empfehlung ausgegeben, die auch für die anderen Gemeinden und die beiden autonomen Provinzen gelten sollte, bemerkte Alex Marini (Movimento 5 Stelle). Der Zugang der Bürger zu den Verwaltungsakten sei eine Maßnahme gegen Korruption, aber auch ein allgemeines Recht, das überall gelten sollte. Dieses sollte überall gleich geregelt sein; mit einer Einheitsregelung würde man auch die Verwaltungen entlasten. Marini kritisierte in seiner Stimmabgabeerklärung, dass nicht einmal die Regionalregierung zum Antrag Stellung genommen habe. Es gehe immerhin um eine der wenigen Zuständigkeiten der Region. Der Antrag wurde mit 17 Ja, Nein 32 und acht Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 16, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Staffler, Foppa und Dello Sbarba, um die Regionalregierung zu verpflichten, in Absprache mit den Autonomen Provinzen Bozen und Trient dafür zu sorgen, dass die Geschäftsführung der Brennerautobahn AG die derzeitige Beleuchtungsinfrastruktur bei der Ausfahrt Bozen-Süd auf energiesparende Beleuchtungssysteme mit geringer Lichtverschmutzung umstellt und einen Lichtplan für sämtliche Außenbeleuchtungen erstellt.
Die Lichtverschmutzung sei seit über zehn Jahren Thema der regionalen Politik, erklärte Hanspeter Staffler (Grüne). Viele nachtaktive Tiere würden sich verirren bzw. in ihrer Lebensweise gestört, manche Menschen könnten nicht schlafen. Manche Lichtquellen könnten sogar aus dem Weltraum gesehen werden, darunter die Autobahneinfahrt Bozen-Süd, jene von Trient und das Nachtskigebiet Obereggen. Die Beleuchtung an der Autobahneinfahrt entspreche nicht mehr dem Stand der Technik, es werde weit mehr als der nötige Bereich beleuchtet. Mit LED und geeigneter Lampenform könne man das korrigieren. Manche Gemeinden wie z.B. Algund hätten bereits vor Jahren die Beleuchtung umgestellt. Die Brennerautobahn sollte überall, wo nötig, die Beleuchtung umstellen – nicht nur in Bozen-Süd – und dafür einen Plan vorlegen. Lucia Coppola (Grüne) unterstützte den Antrag. Die Vermeidung von Lichtverschmutzung sollte nicht nur die Gemeinden angehen. Es gehe um die Lebensqualität von Menschen und Tieren.
Zum Anliegen gebe es einen breiten Konsens, meinte Präsident Arno Kompatscher. Es gebe aber eine formelle Schwierigkeit. Die Brennerautobahn gehöre nicht nur den beiden Provinzen und der Region. Es wäre ein negativer Präzedenzfall, wenn der Regionalrat allein über Maßnahmen der Autobahn entscheiden würde. Präsident Reichhalter habe bestätigt, dass es die Sensibilität für das Thema durchaus gebe. Er werde, auch im Namen des Kollegen, sich auch bei den anderen Aktionären einsetzen, damit das Anliegen vorankomme. Man treffe sich regelmäßig, daher werde es nicht lange dauern.
Peter Faistnauer (Team K) unterstützte den Antrag. Eine Umstellung sei bei allen Ausfahrten nötig. Ein Experte schlage einen Ideenwettbewerb vor, um die beste Beleuchtung zu finden. Viele würden sich auch fragen, ob so viel Beleuchtung nötig sei wie derzeit. Hanspeter Staffler bestätigte, dass das Problem auch nördlich und südlich von Bozen bestehe. Der Einwand Kompatschers sei nachvollziehbar. Daher könnte man den Antrag auch dementsprechend umformulieren, in dem Sinne, dass die Regionalregierung bei den Aktionären Druck macht. Man werde von Zeit zu Zeit nachfragen, wie es mit Plan und Umsetzung stehe.
Präsident Kompatscher bat Staffler, den Antrag aus den genannten Gründen zurückzuziehen. Er würde nur ungern dagegen stimmen. Staffler nahm den Vorschlag an und bat um Vertagung, um den Antrag in neuer Fassung vorzulegen.
Begehrensantrag Nr. 8, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Marini, Nicolini, Coppola, Ferrari und Ghezzi, auf dass das Parlament und die italienische Regierung Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um eine stempelsteuerfreie Ausstellung des Strafregisterauszugs und eine vollständige Befreiung von den im Zusammenhang mit der Ausübung der Wahlrechte vorgesehenen Gebühren zu gewährleisten.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) wies darauf hin, dass das sog. Antikorruptionsgesetz (3/2019) von den Kandidaten einen Strafauszug verlangt, außer in Gemeinden unter 15.000 Einwohnern. Es sei richtig, den Wählern die Sicherheit zu geben, dass ein Kandidat einen sauberen Hintergrund hat. Es sei aber weniger verständlich, wenn man für die Ausübung des passiven Wahlrechts Geld verlangt, 11,87 Euro für die dringliche und 9,94 Euro für die normale Ausfertigung. Der Strafauszug, der bereits im Besitz einer staatlichen Behörde sei, werde auf Papier ausgefertigt, dann eingescannt, um dann digital auf der Internetseite einer weiteren staatlichen Behörde veröffentlicht zu werden.
Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) sprach sich mit Überzeugung für den Antrag aus. Es sei eine nicht nachvollziehbare Belastung, die in Rom von den “Grillini” eingeführt worden sei. Diese würden in Rom mit jedem regieren, um an der Macht zu bleiben. Mirko Bisesti (Lega Salvini Trentino) wies vor allem auf die große bürokratische Hürde dieser Bestimmung hin. Man habe Transparenz im Auge gehabt, aber Bürokratie erreicht.
Gerhard Lanz (SVP) unterstützte das Anliegen, aber man sollte zuerst an die Bevölkerung denken, die für jedes Dokument Stempelgebühren zahlen müsse. Die Gebühren für den Strafauszug seien im Vergleich noch gering. Walter Kaswalder (Autonomisti popolari – Fassa) meinte, mehr als die Kosten sei die Bürokratie eine Belastung. Daher unterstütze er Marinis Antrag voll und ganz.
Sara Ferrari (Partito Democratico) wies darauf hin, dass bei den letzten Gemeindewahlen zweimal zu zahlen war, da die Wahlen für Frühjahr einberufen und dann auf Herbst verschoben wurden. Paolo Zanella (gemischte Fraktion) bestätigte aus seiner Erfahrung, dass die Auflagen für eine Kandidatur kompliziert und beschwerlich seien. Es seien nicht nur die Kosten, die dem passiven Wahlrecht auferlegt würden, sondern vor allem die Bürokratie.
Alex Marini teilte den Grundgedanken der Bestimmung, denn die Korruption bedeute immense Kosten für die öffentliche Hand. Aber das bedeute nicht, dass man für jedes Zertifikat eine Stempelmarke verlangen müsse. Eine Kandidatur sei bereits kompliziert genug. Es werde der Ausdruck eines digitalen Dokuments verlangt, das dann wieder digital veröffentlicht werde. Er bedauere die negative Stellungnahme der SVP zu einer Entbürokratisierungsmaßnahme. Gert Lanz wehrte sich gegen diese Auslegung seiner Worte. Der Antrag wurde mit 45 Ja und 14 Nein angenommen.
Damit war die Februar-Sitzung des Regionalrats beendet.