Anträge behandelt

Rückgewinnung unvermieteter Wohnungen Thema im Landtag

Mittwoch, 05. Juni 2019 | 17:27 Uhr

Von: luk

Bozen – Im Landtag wurden heute Anträge von Grünen, Team Köllensperger und M5S behandelt.

Beschlussantrag Nr. 16/18: Einsatz für bedrohte Tier- und Pflanzenarten (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Staffler am 21.12.2018). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, 1. die Liste der bedrohten Tierarten, möglichst nach Gruppen getrennt, auf den aktuellen Stand zu bringen; 2. die Informationskampagnen zu den geschützten und bedrohten Tier- und Pflanzenarten Südtirols mit Postern, Flyern etc. neu aufzulegen, indem sie in Inhalt, Gestaltung und Kommunikation aktualisiert werden;3. das Webportal des Naturmuseums Südtirols (www.florafauna.it) zu vervollständigen, die Auffindbarkeit im Internet zu verbessern, mit einem interaktiven Zugang für Interessierte aufzuwerten und mit einer handytauglichen App zu versehen; 4. mit den Fachleuten die Entwicklung einer App zu erwägen, mit der Sichtungen von bedrohten Tierarten mit Standpunkt und Fotos in einer öffentlich zugänglichen Karte eingetragen werden können; 5. für alle diese Aufgaben die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und zu stabilisieren, damit auch eine kontinuierliche Forschungs- und Vernetzungsarbeit gewährleistet werden kann.

“1994 wurde in diesem Sinne das Buch „Rote Liste gefährdeter Tierarten Südtirols“ zur bedrohten Fauna veröffentlicht, welches in den darauffolgenden Jahren in einer limitierten Stückzahl nachgedruckt wurde”, bemerkte Brigitte Foppa (Grüne). “Die Liste harrt seitdem einer Aktualisierung. Im Jahr 2006 wurde vom Südtiroler Naturmuseum die Liste der bedrohten Pflanzenarten erstellt. Auch sie ist mittlerweile zehn Jahre alt. Besonders die Rote Liste der gefährdeten Tiere würde dringend eine Neubearbeitung brauchen.”
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) unterstützte den Antrag. Die in der Vergangenheit an die Kinder gerichteten Initiativen seien positiv gewesen, die Schilder seien nicht antiquiert, aber das Webportal sehe alt aus.

Auch Peter Faistnauer (Team Köllensperger) sprach sich für den Antrag aus, wenigstens für die Punkte 1, 2 und 5. Der Entwicklung einer App stehe er skeptisch gegenüber.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich die Bedeutung des Anschauungsunterrichts vor Ort. Dazu gebe es im Land viele Biotope. Man müsse auch darüber nachdenken, wie man den Lebensraum der Tiere vor der Urbanisierung rette.

Der neue Bericht zur Biodiversität zeichne ein dramatisches Bild und rufe zum schnellen Handeln, erklärte Hanspeter Staffler (Grüne). Biodiversität könne man auch im eigenen Garten fördern, aber auch die öffentliche Hand sollte auf den eigenen Grundstücken beginnen.

Jasmin Ladurner (SVP) verwies ebenfalls auf den Biodiversitätsbericht und erklärte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Antrag. Es sei wichtig, der Jugend Zugang zum Thema zu verschaffen, dazu wäre auch eine App nützlich.

LR Maria Hochgruber Kuenzer erklärte die Zustimmung der Landesregierung, wies aber darauf hin, dass gewisse Lebensräume durch Zugang gestört werden könnten, etwa jene der Adler oder der Orchideen. Die jährliche Aktualisierung der Listen sei sinnvoll, das Portal werde aktualisiert, in Kürze werde es auch eine Version für Smartphone geben.
Punkt 1, 2, 3 wurden einstimmig angenommen, Punkt 4 mit 22 Ja und 6 Nein, Punkt 5 mit 27 Ja und 2 Enthaltungen.

Beschlussantrag Nr. 20/19: Elektronische Zahlung der Fahrkarten in den SAD-Zügen (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Ploner A., Ploner F., Unterholzner, Faistnauer und Rieder am 8.1.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. beim Konzessionsinhaber SAD zu intervenieren, damit die elektronische Zahlung der Zugfahrkarten (mit Kredit- und Bankomatkarte) eingeführt wird; 2. die elektronische Zahlung der Zugfahrkarten (mit Kredit- und Bankomatkarte) als Standarddienstleistung in den mit den Konzessionsinhabern abgeschlossenen Konzessionen vorzusehen. 3. die Möglichkeit zu schaffen, den Südtirolpass auf allen Bahnsteigen zu entwerten, 4. mit Trenitalia die Vereinbarungen zu treffen, damit an den Bahnhöfen zwischen Verona und Trient der Südtirolpass entwertet werden kann, 5. die Möglichkeit zu prüfen, den Südtirolpass online bzw. durch eine App zu entwerten.
Derzeit könne man in SAD-Zügen im Unterschied zu Trenitalia-Zügen nicht mit Karte zahlen, berichtete Paul Köllensperger (Team Köllensperger). Das treffe vor allem Touristen. Vom zweiten Problem seien vor allem Südtiroler Studenten betroffen.

Gleichzeitig wurde noch ein ähnlicher Antrag diskutiert: Beschlussantrag Nr. 31/19: Bargeldlose Bezahlung des Fahrpreises im öffentlichen Personennahverkehr und “virtueller” Südtirol Pass (eingebracht vom Abg. Nicolini am 29.1.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. in Zusammenarbeit mit der STA ein Zahlungssystem einzuführen, das den Zugang zum Kartenzahlungsverkehr nach dem EMV-Standard ermöglicht und von den Entwertungsautomaten, die derzeit im öffentlichen Personennahverkehr im Einsatz sind, unterstützt wird; 2. die bestehenden Apps „Südtirol2Go“ und „MYpass“ zu implementieren, damit eine Schnittstelle zu den Systemen des Südtirol Passes entwickelt werden kann. Ziel ist die Einführung eines „virtuellen“ Südtirol Passes, der die Entwertung über alle NFC-fähigen Geräte ermöglicht.

Das hohe Tourismusaufkommen in unserem Land rechtfertige den Einsatz neuer, praktischer Zahlungsmethoden, erklärte Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung). Dabei sollte man vor allem auf das Smartphone setzen.

LR Daniel Alfreider wies darauf hin, dass sein Ressort schon lange an einer Digitalisierung arbeite, um den öffentlichen Nahverkehr noch attraktiver zu machen. Bei SAD habe man schon öfters interveniert, und laut SAD werde das Ziel bereits bald umgesetzt. Es brauche dazu keinen neuen Beschlussantrag. Man brauche ein System, das mit allen Beförderungsdiensten kompatibel sei, und daran arbeite man seit geraumer Zeit.

Der Antrag des Teams Köllensperger wurde mit 13 Ja, 14 Nein und 2 Enthaltungen abgelehnt, der Antrag der 5 Sterne Bewegung mit 13 Ja, 16 Nein und 2 Enthaltungen.

Beschlussantrag Nr. 26/19: Großraubwild: ein Managementplan zum Schutz der Tätigkeiten der Menschen und anderer Tierarten (eingebracht von den Abg. Dello Sbarba, Foppa und Staffler am 23.1.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. binnen sechs Monaten ab Genehmigung dieses Beschlussantrages in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Südtiroler Naturparks, des Naturparks Stilfser Joch und den Bezugspersonen der anderen alpinen Regionen einen Managementplan für Großraubtiere auszuarbeiten. Dabei sind auch die Stellungnahmen der Südtiroler Umweltverbände und von mindestens einer wissenschaftlichen Fachperson, wie zum Beispiel einer Theriologin/einem Theriologen, die/der auf Großraubtiere spezialisiert ist, einzuholen. Dieser Managementplan, der in einer für alle interessierten Abgeordneten offenen Anhörung im zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Landtages vorzustellen ist, soll die Rückkehr der Großraubtiere zum Thema haben und das Ziel verfolgen, die betroffene Bevölkerung durch ein mitgetragenes Projekt und durch gemeinsame Aktionen zu informieren und miteinzubeziehen. 2. Einen “Beirat für Großraubwild” einzusetzen, der systematisch alle Aspekte im Zusammenhang mit der Rückkehr dieser Tiere im Landesgebiet abdecken soll, und neben den Vertretern der Landesverwaltung und der betroffenen Akteure, Vereinigungen und Gebiete auch einen oder mehrere Vertreter der Wissenschaft, zum Beispiel auf Großraubwild spezialisierte Theriologen, in diesen Beirat zu entsenden. Dieser Beirat, der die Landesverwaltung beratend unterstützen wird, soll ein Arbeitsprogramm ausarbeiten, das alle Aspekte der Rückkehr der großen Raubtiere im Landesgebiet Südtirol berücksichtigt.

“Seit einigen Jahren sind Großraubwildtiere infolge ihrer erneuten Ausbreitung im gesamten Alpenraum auch in Südtirol unterwegs”, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). “Es handelt sich dabei um eine europaweite Erscheinung, die allerorts Angst und Besorgnis auslöst, die aber weitgehend vorhersehbar ist. Deshalb ist es möglich und sinnvoll Vorbeugungs- und Managementpläne zu beschließen.  Vor dem Hintergrund der Bestimmungen zum Schutz des Großraubwildes liegt die Hauptaufgabe der autonomen Regionen und Provinzen darin, die Koexistenz zwischen diesen Tieren und der Bevölkerung zu gewährleisten, vor allem aber alle anderen Nutztierarten, die leichte Beute dieser Raubtiere sind, zu schützen. In ganz Europa, wo diese Tierarten vorhanden sind (es gibt auch einen Aktionsplan des Europarates), sehen die Managementpläne insbesondere die Eindämmung der Auswirkungen der Raubtiere auf die menschlichen Tätigkeiten durch vier Maßnahmen vor: Schadensprävention, Schadensersatz, Unterstützung für die Züchter und Managementmaßnahmen.” Diesen Antrag habe er bereit 2012 und 2014 eingereicht, aber damals sei das Problem unterschätzt worden.

Der Antrag sei damals nicht ohne Grund abgelehnt worden, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), er habe zum Ziel, dass sich die Bauern an den Wolf gewöhnen sollen. Heute beim Treffen mit den Fraktionssprechern habe eine Bäuerin von einem Hof, wo Tiere vor der Haustür gerissen worden seien, gesagt: Entweder wird der Wolf eingesperrt, oder ich muss meine Kinder einsperren. Die Wölfe mit Peilsendern zu versehen, wäre vielleicht eine konkrete Lösung, die man schnell umsetzen könnte. Das Thema wäre geeignet für den Dreier-Landtag, denn Südtirol könne das Problem nicht alleine lösen.

Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) sah vor allem ein Kommunikationsproblem. Ein wolffreies Südtirol sei eine Utopie, der Wolf sei nicht angesiedelt worden, er komme von alleine. Das Problem sei vor allem die Angst. In Südtirol gebe es 15 Wölfe, in der Toskana 500, und dort gelinge das Zusammenleben. Der Wolf sei für den Menschen keine Gefahr. Der Wolfsplan von Minister Costa sehe umfassende Maßnahmen vor und individuelle Lösungen für jedes Territorium. Der Plan sei im Rahmen der Staat-Regionen-Konferenz auch von Südtirol unterschrieben worden und er sei kompatibel mit diesem Antrag.

Franz Locher (SVP) wies auf die Besiedelungsdichte in Südtirol hin. Man habe heute gesehen, mit welcher Leidenschaft die Bauern an ihren Tieren hingen. Südtirol habe ganz einfach nicht für alles Platz. Er sei der Meinung, dass Südtirol das Problem selber lösen können, auf Rom oder Brüssel könne man lange warten.

Hanspeter Staffler (Grüne) bemerkte, dass LR Schuler einen pragmatischen Zugang zum Thema habe. Inzwischen sei die SVP aber auf die Maximalforderung “wolffreies Südtirol” eingeschwenkt. Der Wolf sei an der Schwelle zur industriellen Revolution ausgerottet worden, vorher aber auch viele andere Tierarten. Der Wolf wurde ausgerottet, weil es kein Wild mehr gab und der Wolf auf die Nutztiere ausweichen musste. Heute gebe es genug Schalenwild und Fallwild. Deshalb komme der Wolf zurück.

Managementpläne gebe es in Österreich, Bayern und anderswo, erklärte Peter Faistnauer (Team Köllensperger). Als Tierzüchter wisse er, dass der Wolf nicht kompatibel sei, wo sich Nutztiere aufhielten. Ein Runder Tisch mit Landwirten und Tierexperten wäre sinnvoll.

Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) wünschte sich eine klare Stellungnahme, was die Politik in Südtirol zu diesem Thema wolle. Ob wolffreies Südtirol oder wolffreie Almen – Tierhaltung sei mit dem Wolf nicht kompatibel. Wildmonitoring sei bereits durchgeführt worden, doch die Informationen seien nicht weitergegeben worden, weil man das Thema vor den Landtagswahlen nicht auf dem Parkett haben wollte. So etwas rege die Leute auf. Eines sei das langfristige Ziel, aber man müsse auch nachdenken, was man jetzt tun könne.

Brigitte Foppa wandte sich gegen die neue SVP-Aktion für ein wolffreies Südtirol. Man dürfe den Leuten nicht versprechen, was man nicht einhalten könne.
LH Arno Kompatscher erklärte, Südtirol habe nicht die Zuständigkeit für einen eigenen Managementplan. Er habe die Rechtslage in Rom und Brüssel eingehend besprochen. Die EU-Habitat-Richtlinie richte sich an die Staaten, diese könnten weiterdelegieren, aber Italien habe dies nicht getan. Inzwischen seien sämtliche Regionen des Nordens für eine Änderung des Ministerplans im Sinne einer Entnahmemöglichkeit, während die südlichen Regionen bei der alten Position blieben. Auf keinen Fall werde man schon morgen ein wolffreies Südtirol haben. Auf EU-Ebene diskutiere man derzeit, den Wolf auf das Schutzniveau 4 zurückzustufen, weil er sich stark entwickelt habe. Das würde eine Entnahme ermöglichen. Der Plan von Minister Costa berücksichtige dies nicht, daher strebe man eine autonome Zuständigkeit an, die dann nur mehr an die EU-Vorgaben gebunden sei. Im Landtag gebe es inzwischen einen Konsens, dass Nichtstun nicht geht. Man strebe eine Regelung an, mit der Südtirol zur sensiblen Zone erklärt werden könne, die dann wolfarm oder wolffrei sein könne. Bei diesem Thema gehe es auch in Deutschland nicht so schnell, wie es sich manche wünschen würden.
Riccardo Dello Sbarba verwies auf das Beispiel Toskana, das mit 500 Wölfen zurechtkomme. Der Plan sehe zum Beispiel die Entnahme aller Hybriden vor. Das Land sollte seine Absichten schriftlich festlegen, um populistische Debatten zu vermeiden.
Der Antrag wurde in drei Teilabstimmungen mehrheitlich abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 50/19: Sozialwohnungen, Rückgewinnung unvermieteter Wohnungen und Vermieterschutz (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Faistnauer, Ploner A., Ploner F., Rieder und Unterholzner am 12.2.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. die Meldepflicht für leerstehende Immobilien an die Gemeinden erneut einzuführen (wie sie im Landesgesetz Nr. 14/1985 vorgesehen war). Diese Bestimmung ist durch eine Meldefrist und entsprechende Strafen bei Zuwiderhandlung zu ergänzen. Außerdem sind die Gemeinden verpflichtet, den Leerstand über EDV-Systeme zu ermitteln und die Daten des Katasteramtes mit jenen des Einwohnermeldeamtes zu vergleichen; 2. an einer Lösung zu arbeiten, um die Eigentümer leerstehender Wohnungen anzuregen, diese zu vermieten, und zwar unter den in der Einleitung genannten Bedingungen: Mietvorschlag zu einem angemessenen, festzulegenden Mietzins, Sicheres Vermieten durch öffentliche Garantie des Mietzinses, Eintreibung des vom Mieter entrichteten sozialen Mietzinses sowie Übernahme der Differenz zwischen letzterem und dem mit den Eigentümern vereinbarten Mietzins zulasten des Landeshaushaltes; 3. über das WOBI und die für den Wohnbau zuständige Landesabteilung dafür zu sorgen, dass der organisatorische und technische Rahmen für die Umsetzung des Vorschlages gemäß Punkt 2 festgelegt wird.

“Ein Blick auf die WOBI-Ranglisten macht deutlich, dass in Südtirol ein erheblicher Bedarf an Sozialwohnungen sowie Wohnungen zu reduzierten Mietzinsen besteht”, erklärte Paul Köllensperger (Team Köllensperger). “Paradoxerweise gibt es in unserem Land eine hohe Anzahl an Wohnungen, die absichtlich aus den verschiedensten Gründen nicht vermietet werden (allein in Bozen sind es angeblich ca. 4.000). Gleichzeitig gibt der Bodenverbrauch in Südtirol und in der Landeshauptstadt Anlass zur Sorge, wobei das WOBI gezwungen ist, Baugrund für die Errichtung neuer Gebäude anzukaufen, um die Nachfrage nach Sozialwohnungen einigermaßen zu decken. Diese drei Phänomene sollten uns zum Nachdenken anregen und dazu bewegen, nach Lösungen zu suchen.”

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) unterstützte den Antrag und erinnerte daran, dass man demnächst gemäß neuem Raumordnungsgesetz die bebaubaren Zonen ausweisen müsse. Gerade für diesen Zweck wäre eine Leerstandserhebung nützlich.

Sandro Repetto (Demokratische Partei) kündigte Enthaltung an. Leerstand sei schwer zu definieren. Mit den neuen Steuerbestimmungen zahle der Eigentümer 10 Prozent, das sei ein guter Anreiz, Wohnungen zu vermieten.

In Bozen gebe es hunderte leere Wohnungen, schätzte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Für viele zahle es sich aus, die Wohnungen leer zu lassen. Dann gebe es noch den Mechanismus, dass die Beiträge die Mieten steigen ließen. Daher sei eine Erhebung nützlich. Wirkungsvoller wäre allerdings der Steuerhebel auf leere Wohnungen.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) stellte fest, dass das Thema des leistbaren Wohnens alle Fraktionen erreicht habe, auch die Landesregierung. Das Sichere Vermieten, wie im Antrag vorgeschlagen, funktioniere in Vorarlberg bereits.

LR Waltraud Deeg berichtete von einem Treffen mit Sozialpartnern, Verbraucherschutz, Architektenkammer zum Thema. Der soziale Mietbedarf sei hoch, aber auch jener von jungen Familien und anderen Wohnungssuchenden. Bei erhöhtem sozialem Angebot würde sich das Angebot für den Mittelstand verringern und die Preise dementsprechend steigen. Der Leerstand werde bereits erhoben. Von 51.000 verfügbaren Wohnungen seien 23 Prozent auf dem freien Markt, der Rest werde in der einen oder anderen Form gefördert. Jeder Landesbeitrag berge die Gefahr der Mieterhöhung, aber das Gesetz zur GIS schaffe einen Anreiz, Wohnungen zum ermäßigten Preis zu vermieten. Man rede mit den Gemeinden über eine weitere Verbesserung. Man setze auch Steueranreize und mehr Kontrollen, auch um das Phänomen B&B einzudämmen.
Der Antrag wurde in vier Teilabstimmungen mehrheitlich abgelehnt.

Bezirk: Bozen