Gesetzentwurf zur Verwaltungsreform wird präsentiert

Sanitätsbetrieb: „Mehr Köpfe statt weniger“

Montag, 23. Januar 2017 | 12:00 Uhr

Bozen – Die Liste der Kritikpunkte des ASGB an der geplanten Verwaltungsreform im Südtiroler Sanitätsbetrieb ist lang. Gesundheitslandesrätin Martha Stocker wird am heutigen den Entwurf den Gewerkschaften und Vertretern der Berufskammern präsentieren – Diskussionsstoff vorprogrammiert.

Vor allem mit folgenden Punkten hat der ASGB seine Schwierigkeiten, wie das Tagblatt Dolomiten berichtet: Statt der angekündigten Verschlankung des Sanitätsbetriebes werde ein zusätzlicher Sanitätskoordinator mit eigener Organisationseinheit ins Leben gerufen, aus sieben Krankenhäusern werden vier, die Ergebniszulage steigt von 15 auf 20 Prozent und weiterhin gibt es keine durchgehende Weisungsbefugnis des Generaldirektors.

„Da wird ein Super-Sanitätskoordinator samt entsprechenden Aufgaben mit dem Entwurf des 7er Gesetzes eingeführt, den es mit dem bereits verabschiedeten Landesgesundheitsplan gar nicht gibt. Diese Figur müsste im Plan angeführt sein. Man hätte genau umgekehrt vorgehen müssen: Zuerst das 7er Gesetz verabschieden und dann erst den Landesgesundheitsplan“, erklärt ASGB-Vorsitzender Tony Tschenett gegenüber dem Tagblatt Dolomiten. Der neue Super-Koordinator, der über eine eigene Organisationseinheit verfügt, wäre für die klinische Führung zuständig. Doch der ASGB stellt sich die Frage, wozu es dann noch einen Sanitätsdirektor braucht. „Statt einer Verschlankung der Struktur kommen neue Köpfe dazu“, betont Tschenett. Während die neue Verwaltungsstruktur des Sanitätsbetriebs diskutiert werde, baue Generaldirektor Schael den Apparat um zwei neue Abteilungen aus, merkt Tschenett an.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Anzahl der Krankenhäuser nach dem allseits bekannten Plan „ein Krankenhaus, zwei Standorte“. Neben Bozen werden Meran-Schlanders, Brixen-Sterzing und Bruneck-Innichen aufgelistet. „Laut Landesgesundheitsplan wurden die Aufgaben der drei Grundversorgungskrankenhäuser und der 4 anderen genau definiert, im Gesetzentwurf werden nur mehr vier angeführt. Das heißt auch für das Personal, dass es wohl zwischen den zwei Spitälern wird rotieren müssen“, kritisiert Tschenett laut „Dolomiten“.

Er sei gespannt, ob die SVP-Bezirke diese Einverleibungspläne mitmachen. Denn diesen sei ein Primar je Abteilung in den Grundversorgungsspitälern sehr wichtig und es sei politisch bereits versprochen worden, erklärt der ASGB-Chef.

Ein weiterer Kritikpunkt des ASGB betrifft die weiterhin fehlende „durchgehende Weisungsbefugnis des Generaldirektors“, die bereits Ex-Generaldirektor Andreas Fabi immer bemängelt habe. Die Autonomie der Bezirke werde beibehalten, eingeschränkt nur durch diesen klinischen Direktor“, betont Tschenett laut „Dolomiten“.

Das „Gefährlichste“ in diesem Reformentwurf macht der ASGB-Vorsitzende im Artikel 3 aus. „Darin wird die Planung, Ausrichtung, Überwachung und Kontrolle des Landesgesundheitsdienstes von der Landesregierung an das Gesundheitsassessorat übergeben. Da bestimmen dann die Beamten. Dabei sollten die Vorgaben doch von der Politik kommen“, erklärt Tschenett.

Sorgen bereitet dem Gewerkschafter auch der Artikel 28, der als Finanzierungsquelle für den Gesundheitsdienst künftige Gesundheitsfonds anführt. „Unser Abkommen sieht aber vor, dass der Gesundheitsfonds eine Zusatzleistung ist, sonst ist es ein Null-Summenspiel, wenn etwaige Leistungen zurückgenommen werden, weil es ja den Gesundheitsfonds gibt“, erklärt Tschenett laut „Dolomiten“.

Neu ist auch, dass künftig nicht mehr die Landesregierung die vier Bezirksdirektoren ernennt, sondern der Generaldirektor.

Fachgewerkschaft für Öffentliche Dienste im SGB/CISL fordert eine dauerhafte Einbindung der Sozialpartner

Auch die Fachgewerkschaft Öffentliche Dienste bringt in diesem Zusammenhang zwei wesentliche Kritikpunkte vor. Zum einen würden aufgrund des vorliegenden Gesetzestextes zu viele Kompetenzen der verschiedenen Entscheidungsträger auf die Betriebsordnung übertragen. Fehlende gesetzliche Vorgaben könnten nicht durch eine Betriebsordnung ersetzt werden.

Zum anderen sei die im Gesetzestext festgelegte Organisationsstruktur sehr komplex und es seien keine klaren Hierarchien bzw. Zuständigkeiten erkennbar. So könnten die bestehenden Probleme in der betrieblichen Organisation nicht gelöst werden.

Die Fachgewerkschaft Öffentliche Dienste im SGBCISL hofft, dass diese beiden Kritikpunkte im Zuge der Umsetzung der Gesetzesänderungen Berücksichtigung finden.

„Wir schätzen die kurzfristige Einbindung der Sozialpartner in die Neuordnung der Organisationsstruktur. Allerdings braucht es eine langfristige und kontinuierliche Einbindung der Sozialpartner, wenn es um die zukünftige Gestaltung des Landesgesundheitswesens geht“, so Claudio Scrinzi vom Sekretariat ÖDV/FP.

Von: mk

Bezirk: Bozen