"Skandalös"

Schlagabtausch um Hubschrauberlandeplatz in Moritzing

Dienstag, 25. September 2018 | 17:22 Uhr

Von: luk

Bozen – Stadtviertelrat Rudi Benedikter hat mit einer Anzeige gedroht, sollte Urbanistikstadtrat und Vizebürgermeister Christoph Baur eine Baukonzession in Sachen privater Hubschrauberlandeplatz in Moritzing ausstellen.

In der heutigen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten stellt Bauer aber klar: Der bekannte Unternehmer Hanspeter Haselsteiner habe vor geraumer Zeit eine gewisse Fläche planiert, die Genehmigung dafür aber nicht besessen. „Er hat dann ein Ansuchen gestellt, um diese Sache zu sanieren“, erklärt Baur. Die Baukommission habe dem zugestimmt und Haselsteiner musste auch eine Strafe zahlen. „Nun muss sich noch die Forstbehörde mit dem Fall beschäftigen. Deren Gutachten ist schlussendlich ausschlaggebend, ob eine Baukonzession ausgestellt wird, oder nicht“, erklärt Baur. Dem Vizebürgermeister ist klar, dass die genannte Fläche als Hubschrauberlandesplatz genutzt wurde und wird. „Die Genehmigung für die Flüge erteilt die Flugsicherheitsbehörde ENAC, das hat nichts mit der Gemeinde zu tun.

Benedikter antwortet darauf mit einem offenen Brief:

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister,

Zum Ersten:

Ihr Antwortschreiben bestätigt meine – urbanistische – Kritik an diesem illegalen privaten Hubschrauberlandeplatz im „Waldgebiet“ Moritzing.  Anders als Sie bin ich jedoch der Ansicht, dass Haselsteiners illegale Landefläche kann gar nicht rechtmäßig saniert werden kann, denn das Gelände steht unter zweifachem Landschaftsschutz:

a. Das geltende Landes-Landschaftsschutzgesetz – genau: Art. 1/bis, lit. f. – stellt grundsätzlich alle „Forst- und Waldgebiete“ (unabhängig von ihrer Meereshöhe!) unter Landschaftsschutz. Das heißt: Jegliche „Arbeit“ – auch Erdbewegungsarbeiten – in „Waldgebieten“ unterliegt einer Landschaftsschutzermächtigung.

b. Eine solche Landschaftsschutzermächtigung wäre jedoch nicht rechtens, denn der spezielle Schutz des Bozner Landschaftsplans geht noch weiter: Das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 377 vom 30.04.1998 – Art. 2 Abs. 2 – reiht Moritzing mit seinen Reb- und Waldhängen in die Kategorie „Besonders schutzwürdige Landschaft“ ein: „Innerhalb dieser Flächen besteht ein absolutes Verbot für die Errichtung bzw. Erweiterung von Bauten über Erde jeglicher Art.“

c. Im Gegensatz zu Ihrer Ansicht, hat die Frage „ob und unter welchen Bedingungen auf dieser Waldfläche ein Hubschrauber landen darf“, also sehr wohl und entscheidend mit den urbanistisch-landschaftlichen Regeln und Bindungen zu tun! Es fällt exakt in Ihre Kompetenz, sehr geehrter Herr Stadtrat für Urbanistik, diesen illegalen Landeplatz unter Anwendung der Sanktionen des Raumordnungsgesetzes (z.B. Art. 80, 81 ff.) zu verbieten.  Auch die ENAC kann keinerlei Landeerlaubnis für Flächen erteilen, die urbanistisch-landschaftlich „off-limits“ sind!

d. So weit die rechtliche Seite meiner Kritik.

Das politisch skandalöse im Gesamtbild Moritzing ist, dass die Gemeinde Bozen zwar einen privilegierten Privaten mit dem Heli über der Stadt und ins Landschaftsschutzgebiet fliegen lässt, andererseits aber nicht im Stande oder nicht gewillt ist, den Durchzugsverkehr durch Moritzing-Gries und den Schiesslärm wenigsten einzudämmen, wie es die lärm- und abgasgeplagten Anrainer seit Jahren fordern!

 

Bezirk: Bozen