Von: mk
Bozen/Schlanders – Eines der ersten Südtiroler Wohnprojekte mit Preisbindung entsteht, und zwar in der Gemeinde Schlanders, wo mit der Arche im KVW ein Wohnhaus mit 16 Unterkünften verwirklicht wird. Gemäß den seit Oktober 2024 geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen diese zu leistbaren Preisen vergeben werden. Vom Baufortschritt haben sich der Landesrat für Raumordnung Peter Brunner und Bürgermeisterin Christine Kaaserer kürzlich ein Bild gemacht.
Das Neubauprojekt trägt den Namen “Marillenanger – Wohnen mit Preisbindung” ist ein Meilenstein für das “leistbare Wohnen” im Land. Anstoß dafür waren die am 16. Oktober 2024 von der Landesregierung verabschiedeten Durchführungsbestimmungen zum Gesetz für Raum und Landschaft. Auf Initiative von Landesrat Brunner wurde damals das sogenannte “Wohnen mit Preisbindung” ins Leben gerufen, das eine neue Form des geförderten Wohnbaus darstellt.
“Mit dem Wohnen mit Preisbindung schaffen wir ein wirksames Instrument, um leistbaren Wohnraum dort zu sichern, wo der Markt allein an seine Grenzen stößt. Das Projekt in Schlanders zeigt beispielhaft, wie Gemeinden und Land gemeinsam Verantwortung übernehmen und konkrete Lösungen für die Wohnfrage umsetzen können”, betont Landesrat Peter Brunner.
Gemeinsam mit der Bürgermeisterin von Schlanders Christine Kaaserer hat sich Brunner bei einem Lokalaugenschein ein Bild vom Fortschritt der Bauarbeiten gemacht. “Für unsere Gemeinde ist dieses Projekt ein wichtiger Schritt, um auch jungen Familien und Einheimischen eine realistische Perspektive auf Eigentum zu geben. Das Modell der Preisbindung verbindet soziale Verantwortung mit einer nachhaltigen Ortsentwicklung”, sagt Bürgermeisterin Christine Kaaserer.
Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach einer Rangordnung, die für jene Haushalte offen ist, die die Voraussetzungen für den geförderten Wohnbau erfüllen. Zugelassen sind auch Personen, deren Einkommen über der Fördergrenze liegt, aber zu gering ist, um auf dem freien Markt eine Eigentumswohnung zu erwerben.
Kernpunkt des Wohnens mit Preisbindung ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller: Nach deren Unterzeichnung erhält der Antragsteller die Baugenehmigung für die Errichtung der Wohnungen mit Preisbindung, die 60 Prozent des gesamten Bauvolumens ausmachen müssen: Er verpflichtet sich, davon mindestens 40 Prozent Wohnraum für den geförderten Wohnbau und 20 Prozent für Ansässige zu realisieren. Beim Projekt in Schlanders hingegen werden alle Wohnungen nach dem Modell Wohnen mit Preisbindung vergeben.
Weiters ist die Obergrenze für den Mietzins festgelegt, die der Landesmietzins ist. Definiert ist auch der zulässige Höchstpreis für den Erst- und Weiterverkauf von Wohnungen, Garagen und Abstellplätzen mit Preisbindung. Die Preisbindung ist für 20 Jahre aufrecht. Auch nach dem Ablauf dieser Zeit bleibt das Wohnen für Ansässige als Bindung aufrecht.




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