Von: mk
Bozen – Die Süd-Tiroler Freiheit darf aufatmen. Im Verfahren wegen des Strafbestandes der üblen Nachrede nach Anzeige der Südtiroler Ärztekammer hat der Leitende Oberstaatsanwalt die Archivierung beantragt. Bekanntlich hatte die Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer jenes Plakat als ehrenrührig erachtet, das die Bewegung im Rahmen der Kampagne „Deutsche Sprache im Krankenhaus“ öffentlich verbreitet hatte.
Abgebildet war ein Leichnam mit der Aufschrift „Der Arzt konnte kein Deutsch“. Auch gegen die Werbeagentur und die Plakatierungsfirma hat der Leitende Oberstaatsanwalt die Einstellung des Verfahrens beantragt.
Die Staatsanwaltschaft stuft das Plakat in seiner provokanten Aufmachung einerseits als grenzwertig und „von fragwürdigem Geschmack“ ein. Andererseits wird berücksichtigt, dass die Süd-Tiroler Freiheit bei der Vorstellung der Kampagne im Rahmen einer Pressekonferenz erklärt hat, Ziel sei es, auf das Problem der Nichteinhaltung der Zweisprachigkeit im Südtiroler Gesundheitswesen aufgrund des chronischen Ärztemangels aufmerksam zu machen. Dabei sei absichtlich ein drastisches Bild gewählt worden.
Laut Staatsanwaltschaft sei mehrfach betont worden, mit dem Plakat und mit der politischen Kampagne in keiner Weise die professionellen Fähigkeiten der Ärzte in Frage zu stellen.
Die Ärztekammer hatte hingegen das Plakat als Verleumdung eingestuft, weil noch kein Patient in einem Südtiroler Krankenhaus aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse eines Arztes ums Leben gekommen ist. Dies erkennt die Staatsanwaltschaft zwar an und spricht deshalb auch von einer zu Unrecht ausgelösten Alarmstimmung, gleichzeitig wird aber auch berücksichtigt, dass die Bewegung die „Auslösung einer politischen Debatte bezweckt“ habe.