Von: luk
Bozen – Es ist nicht die Woche von Pius Leitner. Der schon wegen der Kredite für seine Partei im Kreuzfeuer stehende Ehrenobmann der Freiheitlichen musste unlängst erfahren, dass sein Freispruch in Sachen Fraktionsgeldern vom Kassationsgericht gekippt worden ist. Damit wurde der Beschwerde der Generalanwaltschaft stattgegeben und der Fall muss vor dem Bozner Oberlandesgericht neu aufgerollt werden.
Bekanntlich musste sich Leitner in seiner Eigenschaft als damaliger Fraktionssprecher der Freiheitlichen vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte den Verwendungszweck von 47.265 Euro beanstandet, den die freiheitliche Landtagsfraktion von 2008 bis 2013 ausgegeben hatte.
In erster Instanz wurde er im Frühjahr 2017 wegen Verdachts auf Unterschlagung im Amt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Beim Berufungsverfahren im September wurde Pius Leitner freigesprochen.
Wird Leitner in der Sache erneut verurteilt, so könnten sich die Vorzeichen für die Landtagswahlen eklatant ändern.