Von: luk
Bozen – “Ich spreche der Landtagsabgeordneten Jasmin Ladurner, in Bezug auf die sexistischen Angriffe auf sie, meine Solidarität aus. Leider ist Jasmin Ladurner nur eine der vielen politisch tätigen Frauen, die Adressatin von sexistischen Anfeindungen wird”, schreibt Julia Unterberger in einer Aussendung.
“Die Abgeordnete Ladurner hat gut daran getan einen Strafantrag zu stellen, denn die Verhaltensweisen vieler anonymer Hasskommentatoren sind nicht mehr tolerierbar. Leider gibt es in unserer Rechtsordnung jedoch keine spezifische Straftat, die solche Verhaltensweisen ändert. Daher müssen sich die Rechtsanwender mit allgemeinen Straftatbeständen behelfen. Aus diesem Grund habe ich vor einigen Tagen einen Gesetzesentwurf im Senat eingebracht, der den Tatbestand der Anstiftung zum Hass und zur Begehung von Straftaten aufgrund des Geschlechts einführt. Dies in Analogie zum Straftatbestand der Anstiftung zum Hass und zur Begehung von Straftaten aufgrund der Herkunft “
“Leider – fährt Julia Unterberger fort – ist das Netz ein Spielfeld übelster frauenfeindlicher Kommentare geworden. Der Gesetzgeber muss daher rasch auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren und die richtigen Antworten anbieten. Deshalb hat die Mehrheit, im Rahmen des jüngst verabschiedeten Gewaltschutzgesetzes, zurecht meinen Tagesordnungspunkt zur Bekämpfung der Anstiftung zum Hass und zum Verbrechen aufgrund des Geschlechtes, der von der gesamten Opposition unterzeichnet wurde, angenommen”.
Der Hass und die sexistischen Beschimpfungen in der Anonymität des Netzes haben sich nämlich zunehmend zu einem Problem entwickelt das bekämpft werden müsse. Außerdem sei dies maschilistische und frauenfeindliche Kultur, die durch das Netz kolportiert werde, der Nährboden für physische Gewalt. Deshalb müsste die bestehende Gesetzeslücke schnellstmöglich geschlossen werden.