Von: mk
Bozen – Die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) begrüßt das von Landesrat Philipp Achammer am Freitag angekündigte Konzept zur außerordentlichen Corona-Finanzhilfe für Studierende. „Wir sehen hier den Willen, in die Zukunft unseres Landes zu investieren. Denn das ist eine solche Unterstützungsmaßnahme für Studierende – eine öffentliche Investition in die die Zukunft der Südtiroler Arbeitswelt“, freut sich der Vorsitzende der sh.asus, Matthias von Wenzl. Das Konzept, das von zuständigen Beamten ausgearbeitet wurde und der sh.asus vorliegt, verrate auch die Mitwirkung der sh.asus.
Mit einzelnen Details sei man aber weniger glücklich, so von Wenzl. Auf Kritik stößt die Zugangshürde von 20 Prozent Einkommensverlust im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019. Diese Voraussetzung muss man erfüllen, um die 1.500 Euro Unterstützung zu bekommen. „Natürlich muss die Hilfsmaßnahme an Einkommensverlust gekoppelt werden, jedoch sind 20 Prozent wohl zu hoch gegriffen. Viele bedürftige Studierende würden aus dem Raster fallen, etwa auch solche, die regelmäßig geringfügig beschäftigt sind“, meint der Vizevorsitzende Julian Nikolaus Rensi. Man könne im unteren Bereich eine dritte Kategorie vorsehen, für die die finanzielle Verschlechterung geringer sein kann, man aber auch entsprechend weniger erhalte. Dass man jedoch 40 Prozent Einkommensverlust vorweisen muss, um den höchsten Betrag von 2.000 Euro erhalten zu können, findet die Studierendenvertretung in Ordnung.
Achammers Konzept sieht außerdem vor, dass auf bereits erhaltene Studienbeihilfen zehn Prozent zugeschlagen werden sollen, sofern man erklärt, die oben genannte Zugangsvoraussetzung von 20 Prozent weniger Einkommen zu erfüllen. Dazu Rensi: „Die Idee ist auf jeden Fall positiv, jedoch ist die pauschale Erhöhung des Stipendien-Betrages um zehn Prozent unzureichend und könnte im Ergebnis zu eklatant ungerechten Konsequenzen führen.“ Wer beispielsweise 1.400 Euro Studienbeihilfe erhalten hat und einen Einkommensverlust von 50 Prozent erleiden muss, bekomme im Endeffekt 1.540, statt die 2.000 Euro, die ihm ohne weiteres zustünden, wenn er keine Studienbeihilfe beziehen würde. Die Studierendenvertreter schlagen vor, den Zuschlag, der auf die Beihilfe gezahlt wird, nach oben hin regressiv zu gestalten, sodass Bezieher von geringeren Stipendien einen höheren Prozentsatz bekommen als jene, die sowieso schon einen sehr hohen Betrag erhalten.
„Jedenfalls will ich unterstreichen, dass wir zusammen mit Landesrat Achammer einen bedeutenden Schritt vorangekommen sind. Wir bleiben zuversichtlich, im Interesse der Südtiroler Studierenden auch jene Probleme zu lösen, die das Konzept unserer Ansicht nach aufwirft“, stellt Matthias von Wenzl abschließend fest.