Von: mk
Bozen – Vor Kurzem wurde der Landesgesetzentwurf „Bestimmungen über die Garantin/den Garanten für Bürgeranliegen“, mit dem die beim Südtiroler Landtag angesiedelten Ombudsbereiche in einer Struktur zusammengeführt werden sollen, verabschiedet. In Kraft treten wird das Gesetz mit der neuen Legislatur des Landtags. Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist hiervon betroffen. Sie wird in Zukunft dem Garanten/der Garantin für Bürgeranliegen unterstehen.
„Es ist sehr schade, dass damit die Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft verloren geht“, äußert sich Katja Oberrauch, SJR-Vorsitzende. Schon im vergangenen Jahr hat der Südtiroler Jugendring (SJR) gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen eine Resolution verabschiedet, in welcher gefordert wurde, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft als Anwaltschaft selbstständig sowie weisungsungebunden bleibt und diese Unabhängigkeit weiterhin gesetzlich verankert wird.
Der SJR bedauert die damit einhergehende Entmachtung der Kinder- und Jugendanwaltschaft. „Einen Leiter für sieben Bereiche vorzusehen, der Experte in all diesen Bereichen sein muss, ist eine große Herausforderung. Wichtig ist, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Garanten bzw. der Garantin und den einzelnen Bereichen ausgezeichnet funktioniert – auch im Interesse der Kinder- und Jugendlichen“, so Oberrauch.
Von Bedeutung ist daher die Geschäftsordnung, die viele Details näher festlegen wird; insbesondere auch die Zusammenarbeit zwischen dem Garanten bzw. er Garantin als leitende Kraft in der neuen Ombudsstelle und den Verantwortlichen der einzelnen Bereiche. „Es gilt, genau darauf zu achten, was dieselbe regelt“, so Oberrauch des Weiteren.
Erleichtert ist der SJR, dass nicht mehr, wie ursprünglich geplant, die Kinder- und Jugendanwaltschaft zum sogenannten „Bereich Kinder- und Jugendliche“ werden soll, sondern der Begriff „Kinder- und Jugendanwaltschaft“ beibehalten wird. Schließlich habe sich dieser Begriff etabliert, sodass es nachteilig gewesen wäre, hiervon abzuweichen.




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