Positives Gutachten zu drei Verfassungsgesetzentwürfen

Sonderausschuss billigt drei Änderungsvorschläge zum Autonomiestatut

Dienstag, 26. März 2019 | 16:12 Uhr

Bozen – Der Sonderausschuss zur Überprüfung der Anträge auf Abänderung des Autonomiestatutes hat sich heute mit drei Verfassungsgesetzentwürfen befasst und dazu – in drei Abstimmungen mit gewichtetem Stimmrecht – ein positives Gutachten abgegeben:

Verfassungsgesetzentwurf Nr. 29/18 zum Einvernehmen mit dem Land bei Änderungen des Statuts: 32 Jastimmen (Gerhard Lanz, Paul Köllensperger, Rita Mattei, Riccardo Dello Sbarba, Andreas Leiter Reber, Sandro Repetto, Diego Nicolini) und eine Gegenstimme Alessandro Urzì);

Verfassungsgesetzentwurf Nr. 35/18 zur Umwandlung sekundärer Zuständigkeiten in primäre: 19 Jastimmen (Lanz und Mattei), sechs Gegenstimmen (Dello Sbarba, Repetto, Niclini und Urzì) und acht Enthaltungen (Köllensperger und Leiter Reber);

Verfassungsgesetzentwurf Nr. 524/18 zur Übernahme der Zuständigkeiten für Umwelt und Ökosystem: 27 Jastimmen (Lanz, Köllensperger, Mattei, Leiter Reber), fünf Gegenstimmen (Dello Sbarba, Nicolini und Urzì) und eine Enthaltung (Repetto).

Der Verfassungsgesetzentwurf Nr. 43/18, der ebenfalls auf der Tagesordnung des Ausschusses stand, war bereits im Parlament zurückgezogen worden.

„Die heute behandelten Verfassungsgesetzentwürfe berücksichtigen auch das, was im Autonomiekonvent diskutiert und gefordert wurde und gehen somit in die richtige Richtung“, erklärt Ausschussvorsitzender Gerhard Lanz, der hofft, dass man auch in Zukunft auf dieser Basis weiterarbeiten kann.

Von: mk

Bezirk: Bozen