Urteil im Berufungsverfahren

Spesen für Geburtstagsfeier: Strafe für Durnwalder gekürzt

Donnerstag, 18. Juli 2019 | 11:30 Uhr

Bozen – Auf Luis Durnwalder kommt neues Ungemach zu. Nach dem Rückschlag in der Sonderfonds-Affäre handelt es sich diesmal um den Rechnungshof in Rom, der den Altlandeshauptmann im Berufungsverfahren für einen Schaden zulasten der öffentlichen Hand verantwortlich macht. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, geht es um einige Ausgaben für die Feier von Durnwalders 70. Geburtstag, die laut Rechnungshof „auf unrechtmäßige Weise“ mit Finanzen der öffentlichen Verwaltung bestritten worden seien.

Bekanntlich hat die Feier am 24. September 2011 auf Schloss Tirol stattgefunden. In der ersten Instanz war Durnwalder zu einem Schadenersatz von 8.036 Euro verurteilt worden. In Rom wurde nun die Summe auf 6.036 Euro gekürzt. Dies sei das Ausmaß des Schadens, den die Organisation der Geburtstagsfeier dem Land verursacht habe.

Im Berufungsverfahren wurde unter anderem kritisiert, dass der Grund für die Ausgaben zu unbestimmt gewesen und nicht genügend dokumentiert worden sei.

2000 Euro Unterschied fallen für Durnwalder sicher nicht ins Gewicht. Laut Alto Adige könnte das Urteil allerdings – ähnlich wie die Sonderfonds-Affäre – seinem Image als korrekten Politiker und integren Verwalter weiter schaden. Während die Richter in der ersten Instanz Durnwalder vorwarfen, die Ebenen zwischen einer private Veranstaltung und einem institutionellen Ereignis vermischt zu haben, begründen die Richter im Berufungsverfahren, warum der Betrag gekürzt wurde.

Demnach handle es sich um Ausgaben für das Personal bei der Organisation des Events, wobei die Richter in diesem Zusammenhang von „Mangel an geeigneten Beweisen“ sprechen. Bestätigt wurde hingegen die Tatsache, dass der öffentlichen Hand ein Schaden entstanden sei. Bei der Geburtstagsfeier habe es sich – nach Ansicht der Richter – um eine private Veranstaltung gehandelt.

Von: mk

Bezirk: Bozen