Von: luk
Bozen – Die Staatsanwaltschaft Bozen hat im Fall Vettori Details zu den laufenden Ermittlungen bekannt gegeben. Auf ihren Antrag hin bestätigte der Vorerhebungsrichter die von der Quästur angeordnete Wegweisung des Mannes aus der Familienwohnung. Zudem wurde ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber seiner Lebensgefährtin und den Kindern verhängt. Dieses wird elektronisch überwacht.
Und weiter: Gegen Vettori werde wegen mutmaßlicher Misshandlungen in der Familie, vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung ermittelt. Die Ermittlungen dauerten an. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gelte die Unschuldsvermutung.
Nachfolgend die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft in vollem Wortlaut:
In Bezug auf die in diesen Tagen erschienenen Medienberichte über eine gegen den Bozner Gemeinderatspräsidenten Carlo VETTORI verhängte Wegweisung aus der Familienwohnung wird klargestellt, dass der Vorerhebungsrichter am 22.10.2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft die von der Quästur angeordnete dringende Wegweisung aus der Familienwohnung bestätigt hat und dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der vorbeugenden Maßnahme der Wegweisung aus der Familienwohnung mit einem gegenüber den Kindern und der Lebensgefährtin geltenden Näherungs- und Kontaktverbot (bei Anwendung eines elektronischen Überwachungsgeräts) stattgegeben hat.
Gegen besagte Person wird wegen strafbarer Handlungen nach Artikel 572, 1. und 2. Abs., StGB (Misshandlungen in der Familie mit dem erschwerenden Umstand der Tatbegehung in Gegenwart der minderjährigen Kinder), nach Artikel 582, 585 in Verbindung mit Artikel 576 Ziff. 5 und Artikel 577, 1. Abs. Ziff. 1, StGB (Vorsätzliche Körperverletzung mit dem erschwerenden Umstand der Begehung der Tat an der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partnerin) und nach Artikel 635 StGB (Sachbeschädigung) ermittelt.
Derzeit sind noch die Vorerhebungen zur Ermittlung des Sachverhalts im Gange, wobei der Grundsatz der Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft eines eventuellen, auf Verurteilung lautenden Urteils gewahrt bleibt.
Anwalt von Vettori: Es gab keine Gewalt
Gabriele Repetto, der Anwalt von Carlo Vettori betont in einer Stellungnahme, dass es keine körperliche Auseinandersetzung gegeben habe. Er spricht von einem familiären Streit. Man sei zuversichtlich, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen ausgesetzt werden.
Wörtlich heißt es:
Im Zusammenhang mit der heute von der Staatsanwaltschaft Bozen veröffentlichten Mitteilung zum Gemeinderat Carlo Vettori wird klargestellt, dass es sich ausschließlich um Tatverdachtsmomente handelt, die auch als solche zu betrachten sind.
Der Fall betrifft einen privaten familiären Streit, der keinerlei körperliche oder gewalttätige Auseinandersetzung beinhaltete. Das Eingreifen der Ordnungskräfte führte – als obligatorische Maßnahme – zur vorläufigen Wegweisung aus der Familienwohnung, die anschließend auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Ermittlungsrichter bestätigt wurde. Dieser ordnete zudem ein Annäherungsverbot an. Auch diese Maßnahme, so ist zu betonen, zählt zu den standardmäßigen Vorsichtsmaßnahmen des „Codice Rosso“ (Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt) in der Ermittlungsphase.
Wir sind jedoch der Auffassung, dass weder die Voraussetzungen für den Tatvorwurf der Misshandlung noch jene für die Anwendung einer derartigen Schutzmaßnahme gegeben sind.
Im Laufe dieser Woche ist die Anhörung der mutmaßlich betroffenen Person vorgesehen. Nach deren Befragung werden auch die Verteidigung und der Beschuldigte selbst Gelegenheit haben, ihre Sicht der Dinge darzulegen und gleichzeitig beim Ermittlungsrichter – nach Stellungnahme der Staatsanwaltschaft – die Aufhebung der Maßnahme zu beantragen.
Wir sind zuversichtlich, dass dies in den kommenden Tagen geschehen wird und dass eine sachliche Prüfung der Fakten dazu beitragen wird, den Fall zu klären und in das richtige Verhältnis zu setzen.




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