Rekurs abgelehnt

Steinerne Stadt: Schwerer Eingriff in Naturdenkmal bestätigt

Samstag, 28. März 2026 | 09:13 Uhr

Von: mk

Bozen – Mit ihrem Beschluss vom 6. März 2026 hat die Südtiroler Landesregierung den Rekurs der Piz de Sella AG gegen die Wiederherstellungsverfügung im Bereich des Naturdenkmals „Steinerne Stadt“ abgelehnt. Damit wird offiziell bestätigt, was Alpin-, Umweltorganisationen und Fachleute bereits seit Langem kritisieren: Im Jahr 2023 kam es wieder zu einem schwerwiegenden landschaftlichen Eingriff, der dieses einzigartige Naturdenkmal nachhaltig beschädigt hat.

Die „Steinerne Stadt“ am Sellajoch zählt zu den besonders geschützten Landschaftsgütern Südtirols. Sie ist geprägt von markanten Dolomitblöcken und einer sensiblen alpinen Flora. „Wie aus den vorliegenden Unterlagen hervorgeht, wurden im Zuge der Arbeiten am Skiweg jedoch weit mehr Eingriffe vorgenommen als genehmigt – darunter das Entfernen und Verkleinern von Felsblöcken sowie massive Erdbewegungen und Aufschüttungen von natürlichen Talsenkungen und Mulden, die die gewachsene Struktur des denkmalgeschützten Gebietes zerstört haben“, erklären CAI Alto Adige, des AVS, des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz, des Heimatpflegeverband Südtirol, von Nosc Cunfin, Mountain Wilderness und der Sektion Bozen des CAI in einer gemeinsamen Aussendung.

„Unwiederbringlich zerstört“

Die Landesregierung stellt in ihrem Beschluss klar fest, dass es sich um nicht genehmigte Eingriffe in ein besonders geschütztes Naturdenkmal handelt. Die daraus resultierenden Schäden werden als schwerwiegend eingestuft, Teile des Gebietes wurden sogar „unwiederbringlich zerstört“. Besonders deutlich fällt auch die Einschätzung des beigezogenen technischen Sachverständigen aus. In seinem Gutachten kommt er zu einem ernüchternden Schluss: „Der Schaden ist bereits angerichtet und stellt eine schwere Wunde dar.“ Damit wird bestätigt, dass es sich um einen irreversiblen Schaden handelt – nicht nur für die Umwelt, sondern für die gesamte Gemeinschaft. Eine vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ist demnach nicht mehr möglich. Maßnahmen können lediglich dort greifen, wo eine Annäherung an den ursprünglichen Zustand noch realistisch ist. In jenen Bereichen hingegen, in denen die Eingriffe dauerhaft zerstörerisch gewirkt haben, bleibt die Schädigung bestehen.

Kontrollen laut Umweltschützern notwendig

Trotz dieser ernüchternden Ausgangslage begrüßen die Vereine die Entscheidung der Landesregierung ausdrücklich. Mit der Ablehnung des Rekurses, der Ablehnung der nachträglichen landschaftsrechtlichen Genehmigung und der Bestätigung der Wiederherstellungsverfügung werde ein klares Signal gesetzt: „Widerrechtliche Eingriffe in geschützte Landschaften dürfen nicht folgenlos bleiben. Die Verpflichtung zur Wiederherstellung – soweit möglich – ist ein wichtiger Schritt, um Verantwortung einzufordern und den Schutz sensibler Lebensräume ernst zu nehmen.“

Gleichzeitig zeigt der Fall laut den Vereinen auf, dass Handlungsbedarf besteht: „Der entstandene Schaden hätte durch rechtzeitiges Einschreiten verhindert werden können. Für die Zukunft ist es daher unerlässlich, Kontrollen zu verstärken und bei Abweichungen von genehmigten Projekten frühzeitig einzugreifen, bevor irreversible Schäden entstehen.“

„Alpinen Lebensraum schützen!“

Der Fall „Steinerne Stadt“ mache einmal mehr deutlich, wie fragil unsere alpinen Lebensräume seien und wie wichtig es sei, wirtschaftliche Interessen mit dem Schutz von Natur und Landschaft in Einklang zu bringen, so die Vereine. „Nur durch konsequentes Handeln und klare Rahmenbedingungen kann sichergestellt werden, dass einzigartige Naturdenkmäler auch für kommende Generationen erhalten bleiben“, erklären die Umweltschützer abschließend.

Bezirk: Bozen, Salten/Schlern

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