Von: mk
Bozen/Rom – Der Weg auf der Brennerautobahn ist frei – nicht für den ungezügelten Verkehr, sondern für die Maßnahmen zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte. Ministerpräsident Giuseppe Conte hat nun seine Unterschrift unter den Maßnahmenkatalog gesetzt, der erst aufgrund von rechtlichen Interventionen des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz erstellt wurde. Die Maßnahmen seien nun schnellstmöglich umzusetzen, denn auch die Autobahn-Anrainer hätten das Recht auf den Schutz ihrer Gesundheit, erklären die Südtiroler Umweltschützer.
Am 27. Februar hat der Dachverband für Natur- und Umweltschutz in einer eigens einberufenen Pressekonferenz den ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog vorgestellt, der aufgrund einer Klage beim Verwaltungsgericht Latium durch den Dachverband und aufgrund des nachfolgenden Antrags auf die Urteilsumsetzung von einer eigens eingesetzten Kommissarin ad acta ausgearbeitet wurde.
Damals war die Skepsis über eine rasche Umsetzung noch groß. Doch nur eine Woche später setzte der Ministerpräsident seine Unterschrift unter den Maßnahmenkatalog. Das entsprechende Dekret tritt nach der formellen Registrierung durch den Rechnungshof in Kraft und muss entsprechend umgesetzt werden. „Damit ist der Weg für Maßnahmen auf der Brennerautobahn zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte frei. Das Dekret sieht insgesamt neun Maßnahmen vor, wobei die Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf einer Strecke im Unterland die konkreteste sein dürfte. Bei entsprechenden Ergebnissen sind diese Tempo-100-Strecken auf weitere Abschnitte im Raum Bozen und Brixen auszudehnen“, erklärt der Dachverband.
Durch diesen Maßnahmenkatalog sei auch endgültig die Behauptung widerlegt, dass Tempo-Limits aus Umweltgründen auf italienischen Autobahnen nicht möglich seien. Nun gebe es auch für die Südtiroler Landesregierung und den Autobahnbetreiber keine Ausreden mehr, betonen die Umweltschützer.
„Das Dekret des Ministerpräsidenten ist umzusetzen, nachdem Südtirol bei den selbst beschlossenen Maßnahmen säumig geblieben ist. So sehen die am 31. Juli 2018 von der Landesregierung mit Beschluss 749 erlassenen Maßnahmen unter anderem vor: Innerhalb des Jahres 2018 ist von der Autobahngesellschaft eine Studie zur Umsetzung des Tutor-Systems vorzulegen. Ebenso innerhalb des Jahres 2018 sind mit dem Transportministerium Tempolimits auf der A22 zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu veranlassen“, erklärt der Dachverband.
Der zweite Punkt sei bislang „ausgesessen“ worden. Nun habe der Staat mit dem Erlass des Maßnahmenkatalogs Fakten geschaffen.
Bei der Umsetzung wird der Dachverband für Natur- und Umweltschutz auch weiterhin sehr genau hinsehen. „Denn wir erwarten uns von unseren Politikern in Bozen und Rom bedeutend mehr Engagement für den Schutz der Gesundheit der A22-Anrainer, als bisher an den Tag gelegt wurde.“