Zukunft der Familienberatungsstellen

Streit im Landtag: Wer zahlt für Verhütung?

Freitag, 09. Mai 2025 | 14:11 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Gesetz zu Familienberatungsstellen in Südtirol beschlossen – Diskussion über kostenlose Verhütung bleibt offen

Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes über Familienberatungsstellen hat der Südtiroler Landtag die gesetzlichen Grundlagen aus dem Jahr 1978 umfassend reformiert. Die Landesregierung bezeichnete das neue Gesetz als wichtigen Modernisierungsschritt. In der parlamentarischen Debatte stieß vor allem die Frage der kostenlosen Verhütung auf kontroverse Diskussionen.

Kern des Gesetzes ist ein sogenanntes „Hub-und-Spoke“-Modell: Es sieht ein Netz aus insgesamt 42 Beratungsstellen vor, das die Versorgung in Südtirols Gemeinden sicherstellen soll. Damit soll ein einheitlicher und niederschwelliger Zugang zu psychosozialer Beratung gewährleistet werden. Der Fokus liegt auf einer stärkeren Professionalisierung und Entideologisierung der bisherigen Angebote.

Ein zentraler Streitpunkt war die Frage, ob hormonelle und mechanische Verhütungsmittel künftig kostenlos abgegeben werden sollen. Ein entsprechender Änderungsantrag, der eine Kostenübernahme bis zu 250 Euro vorsah, wurde zurückgezogen. Mehrere Abgeordnete hatten sich dafür ausgesprochen, jungen Frauen – und auch Männern – einen niederschwelligen Zugang zu Verhütungsmitteln zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf Prävention ungewollter Schwangerschaften und Geschlechtskrankheiten. Dem hielt man jedoch entgegen, dass eine gesetzliche Verankerung noch fehle. Die Landesregierung kündigte an, die Thematik im Rahmen des Omnibusgesetzes im Juli weiter zu behandeln.

Darüber hinaus wurden auch Themen wie die Bezahlung von Praktikanten, die Einbindung medizinethischer Berater sowie die Entlohnung der Beschäftigten in den Beratungsstellen debattiert. Änderungsanträge zur klinischen Ethikberatung wurden mehrheitlich angenommen – diese soll künftig in die Arbeit der Beratungsstellen integriert werden. Forderungen nach automatischen Inflationsanpassungen und höheren Mindestlöhnen im Vergleich zum Sanitätsbetrieb fanden hingegen keine Mehrheit.

Insgesamt wurde der Gesetzentwurf mit 23 Ja-Stimmen bei 9 Enthaltungen verabschiedet. Die Diskussion über zentrale Inhalte – insbesondere zur Verhütungsfrage und zur Ressourcenausstattung der Stellen – ist jedoch keineswegs abgeschlossen. Bereits angekündigte Folgeinitiativen lassen erwarten, dass diese Punkte in zukünftigen Gesetzespaketen wieder aufgegriffen werden.

Bezirk: Bozen

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