Von: mk
Bozen – Wie angekündigt, hat die Landesregierung heute die Maskenpflicht für Personal von Tourismus- und Handelsbetrieben verschärft; verbunden mit einem dringenden Appell an die gesamte Bevölkerung.
In einer Videokonferenz hat die Landesregierung heute die Anlage A des Landesgesetzes 4/20 mit den Coronavirus-Vorsichtsmaßnahmen in zwei Punkten abgeändert. Sie reagiert damit auf vermehrte Fälle in den vergangenen Wochen, bei denen sich Personal in Betrieben untereinander mit dem neuartigen Coronavirus infiziert hatte. Daher wiederholt die Landesregierung ihren dringenden Appell an Betriebsleiter und Mitarbeitende der Betriebe aber auch direkt an die gesamte Bevölkerung, die geltenden Regeln strikt einzuhalten.
Hauptpunkt der heutigen Sitzung der Landesregierung war die Klärung, wann genau das Personal von Betrieben der Sektoren Tourismus und Handel zur Vorbeugung gegen das neuartige Coronavirus chirurgische Masken tragen muss. Diese Pflicht zur Vorbeugung gegen das neuartige Coronavirus gilt immer dann, wenn sich mitarbeitende Familienmitglieder oder Angestellte der Betriebe gemeinsam mit anderen Personen in einem Raum aufhalten, unabhängig davon, ob es sich um Kundenkontakt oder Kontakt untereinander handelt. Bisher galt die Maskenpflicht im Tourismussektor bei Kontakt des Personals untereinander nur bei Unterschreitung des Mindestabstandes von einem Meter. Nun darf das Personal nur mehr dann ohne Maske arbeiten, wenn es sich allein in Räumen aufhält. Diese Neuregelung ist mit dem heutigen Beschluss bereits in Kraft.
Präzisierung auch beim Mannschaftssport
Gleichzeitig hat die Landesregierung eine Präzisierung zum Mannschaftssport vorgenommen: Damit können Amateursportvereine ihre Trainings- und Freundschaftsspiele genau nach den gleichen Regeln des Landes abhalten, wie sie bereits für die Freizeitvereine gegolten hatten. Meisterschaftsspiele müssen auch weiterhin nach den Regeln der staatlichen Zugehörigkeitsverbände abgehalten werden.