Von: mk
Bozen – Am letzten Freitag ist das Landesgesetz zum „Sonderweg Südtirols“ in der Phase zwei der Coronakrise in Kraft getreten. Darauf weisen die Grünen im Südtiroler Landtag hin.
Das Gesetz bringe nicht nur Lockerungen mit sich, sondern auch Rechtsunsicherheiten verschiedenster Art, etwa im Bereich Unfallversicherung oder Einreise in andere Regionen aus Studiengründen. Auch müsse sich erst herausstellen, welche Folgen der Konfrontationskurs mit der Regierung in Rom haben wird, erklären die Grünen.
„Nach dem Ende des Lockdown sind viele Bürgerinnen und Bürger froh, dass auch spezifische Probleme mit den Behörden ein Ende haben dürften. Bei der Anhörung im Landtag im Mai hatte die Volksanwältin darauf hingewiesen, dass sie im März und April 2020 vielfach von Bürgerinnen und Bürgern kontaktiert worden sei, die von Ordnungskräften mit übertriebener Strenge behandelt worden, ja zum Teil regelrecht schikaniert worden seien. Andere berichteten davon, dass es von den Ämtern und sichtlich überforderten, weil selbst kaum informierten Behördenvertretern keine klare Auskunft oder widersprüchliche Aussagen gegeben habe“, erklären die Grünen.
Bei der Verabschiedung des Gesetzes wurde hierzu ein Antrag („Tagesordnung“) der grünen Fraktion angenommen. Es wurde beschlossen, „im Rahmen der Volksanwaltschaft eine unabhängige Studie in Auftrag zu geben, die untersucht, wie die Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes den Umgang mit den diversen Behörden und Ordnungskräften wahrgenommen haben und wo es Schwierigkeiten gegeben hat.“
Zur Aufarbeitung der Coronakrise gehöre auch dieser Teil. „Gerade in Krisenzeiten sind Klarheit und geradlinige Information absolut notwendig. Menschlichkeit und Verständnis füreinander auch“, so die Grünen.