Von: mk
Bozen – Ab dem Schuljahr 2019/20 wird die EEVE als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen der Schülerinnen und Schüler herangezogen, die in Südtirol eine Grund-, Mittel- oder Oberschule besuchen.
Die einheitliche Einkommens- und Vermögensbewertung EEVE wird ab dem kommenden Schuljahr 2019/20 auch Grundlage für die Bemessung der Studienförderung im Grund-, Mittel- und Oberschulbereich sein. Die Landesregierung hat heute der von Bildungslandesrat Philipp Achammer eingebrachten Verordnung zugestimmt, mit der die Gewährung der Stipendien an Grund-, Mittel- und Oberschüler sowie Absolventen von Vollzeitkursen der Berufsbildung neu geregelt wird. “Wir stellen die Bildungsförderung damit auf ein neues Fundament und setzen damit einen Punkt unseres Regierungsprogrammes um”, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Regierungssitzung, “zudem heben wir den Höchstbetrag der Studienbeihilfe von derzeit 2800 auf 3200 Euro an.” Die Beihilfenhöhe richtet sich nach dem Faktor der wirtschaftlichen Lage FWL. Sieben Staffelungen sind vorgesehen.
“Begonnen wird mit dem Bereich der Pflichtschulen, in Kürze wird die Verordnung folgen, mit der wir auch die Hochschulförderung auf eine neue Grundlage stellen”, informierte der Landeshauptmann. Die Einführung der EEVE in der Bildungsförderung bringe mehr Gerechtigkeit und Transparenz mit sich, verringere gleichzeitig Bürokratie und vereinfache die Verfahren.
Die heute genehmigte Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. Dann wird der entsprechende Wettbewerb ausgeschrieben. “Es wird nur mehr einen einzigen Wettbewerb für den gesamten Pflichtschulbereich geben”, erklärt der Direktor im Landesamt für Schulfürsorge, Richard Paulmichl. Zudem, kündigt der Amtsdirektor an, werde künftig das Verfahren auf digitalem Weg über das Südtiroler Bürgernetz CIVIS abgewickelt.