Von: Ivd
Bozen – Lebensumstände und berufliche Interessen können sich ändern. „Gerade im Gesundheitswesen sollte es daher möglich sein, dass bereits erworbene Qualifikationen anerkannt und die Ausbildung dementsprechend verkürzt wird“, so das Team K. Dass ein Wechsel zwischen Gesundheitsberufen alles andere als einfach sei, zeige eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Maria Elisabeth Rieder.
Die Team-K-Abgeordnete wollte wissen, ob Absolventen der Claudiana oder bereits tätiges Gesundheitspersonal die Möglichkeit haben, für ein anderes, an der Claudiana angebotenes Berufsbild eine entsprechende Umschulung zu absolvieren und ob bereits absolvierte Module für das neue Studium anerkannt werden.
Die Antwort des Landesrates Messner sei laut Rieder ernüchternd und unklar: “Interessenten müssen sich für diesen Studiengang neu bewerben. Das heißt erneut eine Aufnahmeprüfung absolvieren, um einen Studienplatz zu erhalten, um dann ein Ansuchen an die medizinische Fakultät der Universität zu stellen, um die bereits absolvierten Lehrveranstaltungen anerkennen zu lassen. Jeder Studiengang verfügt über einen eigenen Studienplan und eine eigene Studienordnung. Alle Studiengänge der Gesundheitsberufe haben im ersten Semester/Jahr einige gemeinsame Basisfächer wie zum Beispiel Anatomie, Histologie, Physiologie und Biochemie. Voraussetzung für einen Einstieg in andere Studiengänge ist das positive Gutachten seitens der medizinischen Fakultät. Diese bestimmt, in ihrer Autonomie, die Kriterien der Anerkennung von erworbenen ECTS”, was für Maria Elisabeth Rieder einige Zweifel offen lässt.
„Der Wechsel zwischen Gesundheitsberufen gestaltet sich somit schwierig, und die Anerkennung von Studienguthaben bleibt kompliziert und wenig transparent. Wer beispielsweise als Hebamme in die Krankenpflege oder in einen anderen Studiengang wechseln möchte, muss wieder von vorne beginnen“, so Rieder. „Es ist kaum nachvollziehbar, dass jemand mit einem abgeschlossenen Studium oder jahrelanger Berufserfahrung nochmals ganz neu anfangen muss. Selbst wenn viele Fächer wie Anatomie, Physiologie oder Biochemie identisch sind, gibt es keine automatische Anerkennung bereits erbrachter Leistungen.“
Zwar können Studierende bei einem geplanten Wechsel einen Antrag auf Anerkennung einzelner Lehrveranstaltungen an die medizinische Fakultät stellen, doch die Entscheidung liege allein im Ermessen der Fakultät. Diese bestimmt autonom, welche Studienleistungen angerechnet werden und ob eine verkürzte Ausbildungsform möglich ist. “Damit bleibt eine Durchlässigkeit zwischen den Gesundheitsberufen rein theoretisch, aber nicht praktisch möglich. Wer sich beruflich weiterentwickeln oder in ein anderes Gesundheitsfeld wechseln möchte, steht vor unnötigen bürokratischen Hürden – und so verlieren wir wertvolles Fachpersonal“, betont die Team-K-Abgeordnete abschließend.




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